Auto und Co.Diese Neuerungen kommen 2024 im Strassenverkehr
2024 treten diverse Neuerungen im Strassenverkehr in Kraft. Die Änderungen betreffen unter anderem die Durchführung von verkehrsmedizinischen Untersuchungen.
Darum gehts
Im neuen Jahr gibt es neue Regeln im Strassenverkehr.
Es gibt Neuerungen bei einem Führerausweisentzug.
Ein weiterer Punkt sind neue Sicherheitsstandards für Fahrzeuge.
Neue Regeln im Strassenverkehr: Ab 2024 treten diverse Neuerungen in Kraft. Die Änderungen betreffen unter anderem die Zulassung von Fahrzeugen für Klein- und Direktimporteure, Durchführung von verkehrsmedizinischen Untersuchungen oder die praktische Führerprüfung, wie das Astra in einer Mitteilung schreibt. Eine Übersicht.
Neuerungen verkehrsmedizinischer Untersuchungen
Wer bereits einen Lernfahr- oder Führerausweis besitzt und eine neue Ausweiskategorie erwerben will, muss ab 1. März 2024 keinen zusätzlichen Sehtest mehr machen. Das gilt auch für Personen, die eine berufsmässige Ausweiskategorie erwerben wollen. Ihr Sehvermögen wird bei der verkehrsmedizinischen Untersuchung geprüft.
Wer 75 Jahre und älter ist und erstmals ein Gesuch um einen Lernfahr- oder Führerausweis stellt, muss sich einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen. Bisher lag die Altersgrenze dafür bei 65 Jahren. Die Neuerungen gelten ab 1. März 2024.
Neuerungen bei Führerausweisentzug
Während eines Entzuges des Lernfahr- oder des Führerausweises kann neu keine Ausweiskategorie mehr erteilt werden, die – wäre sie vor dem Entzug bereits erworben gewesen – hätte entzogen werden müssen. Die Neuerungen gelten ab 1. März 2024.
Änderungen bei der Zulassung von Fahrzeugen von Klein- und Direktimporteuren
Überschreitet ein Personen- oder Lieferwagen eine bestimmte CO2-Zielvorgabe, muss vor der Erstzulassung eine Sanktion entrichtet werden. Neu wird die Sanktion durch das Bundesamt für Energie (BFE) erhoben, womit dieses Geschäft aus einer Hand erfolgt. Die für die Berechnung notwendigen Daten werden künftig digital erfasst. Die Neuerungen gelten ab 1. Januar 2024.
Neuerung bei Dauer der praktischen Führerprüfung (Kategorie A und B)
Die praktischen Prüfungen für die Kategorie A und B müssen neu mindestens 45 Minuten im öffentlichen Verkehr gefahren werden. Die Neuerungen gelten ab 1. März 2024.
Neue Sicherheitsstandards für Fahrzeuge
Im Einklang mit den europäischen Zulassungsbestimmungen müssen neue Fahrzeuge mit einem Unfalldatenschreiber und neuen Fahrassistenzsystemen ausgerüstet sein. Die Systeme dienen zum Beispiel der Warnung vor Müdigkeit oder Ablenkung, zur automatischen Notbremsung bei Gefahr oder zur Unterstützung beim Rückwärtsfahren und beim Abbiegen.
Der Schutz persönlicher Daten ist sichergestellt, die Änderungen sind mit dem Schweizer Datenschutzgesetz abgestimmt. Verbesserte Karosserieelemente erhöhen zudem die Sicherheit von Fahrzeuginsassen, Fussgängerinnen und Fussgängern. Die Neuerungen gelten ab 1. April 2024.
Neuerungen zugunsten höherer Sicherheit für E-Bike-Fahrende
Damit die Höchstgeschwindigkeiten, namentlich in Tempo-20- und Tempo-30-Zonen, eingehalten werden, müssen künftig alle E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet sein. Die Ausrüstpflicht mit einem Geschwindigkeitsmesser gilt für neue schnelle E-Bikes ab dem 1. April 2024. Bereits in Verkehr stehende Fahrzeuge müssen bis am 1. April 2027 nachgerüstet werden.
Diese Gesetze kommen 2024
Matura: Ab dem 1. August 2024 ändert sich einiges für Maturandinnen und Maturanden. Die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen zur gymnasialen Matura aus dem Jahr 1995 werden ersetzt. Neu gibt der Bundesrat unter anderem eine verbindliche Mindestdauer von vier Schuljahren für die gymnasiale Matura vor. Zudem sollen die Fächer Unterrichtssprache und Mathematik gestärkt sowie Wirtschaft und Recht sowie Informatik als zusätzliche Grundlagenfächer angeboten werden.
Mehrwertsteuersätze: Per 1. Januar 2024 werden die Mehrwertsteuersätze angehoben. Der Normalsatz von bisher 7,7 Prozent beträgt neu 8,1 Prozent. Der reduzierte Satz von 2,5 Prozent wird auf 2,6 Prozent angehoben und der Sondersatz für Beherbergung von 3,7 Prozent auf 3,8 Prozent.
Krankenkasse: Die mittlere Monatsprämie beträgt ab dem kommenden Jahr durchschnittlich 359.50 Franken. Das entspreche einem Anstieg von 28.70 Franken oder 8,7 Prozent im Vergleich zu 2023.
Miete: Der Referenzzinssatz ist im Dezember auf 1,75 Prozent angestiegen. Der Vermieter oder die Vermieterin kann auf den nächsten Kündigungstermin hin auf einem vom Kanton genehmigten Formular eine Erhöhung verlangen, das ist vielfach auf den 1. April 2024. Die Erhöhung muss er oder sie mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist mitteilen.
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