Vater in SorgeSchweizer Mädchen (3) wird in der Ukraine festgehalten
Die Ex-Frau des Lausanners Steven hat die gemeinsame Tochter (3) vor über einem Jahr in ein Dorf in der Region Dnipro entführt. Seither kämpft er mit den Behörden darum, sie zurückzuholen.
Darum gehts
Steven aus Lausanne versucht verzweifelt, seine Tochter aus der Ukraine zurückzubringen.
Die Mutter entführte das Kind in eine Kriegszone, obwohl ein Richter dies untersagt hatte.
Nach dem Tod der Mutter verweigert die Grossmutter die Herausgabe des Kindes.
Behörden in der Schweiz und der Ukraine sind bisher keine Hilfe.
Steven ist zutiefst besorgt. «Meine Tochter befindet sich seit über einem Jahr in einer Kriegszone», erzählt er «20 Minutes». Dort wird sie vermutlich in einem Dorf in der Region Dnipro, nur wenige Kilometer von der russischen Front entfernt, festgehalten.
Der Lausanner hat bereits zahlreiche Bemühungen bei den Waadtländern, den Schweizern sowie den ukrainischen Behörden unternommen – bisher ergebnislos.
Heirat nach wenigen Treffen
Die tragische Geschichte begann 2019, als Steven über Tinder eine junge Ukrainerin kennenlernte. Nach wenigen Treffen verliebte sich der Waadtländer schnell und holte seine Partnerin in die Schweiz, um sie zu heiraten. Doch als sie im folgenden Jahr schwanger wurde, verschlechterte sich die Beziehung drastisch.
Zusätzlich erfuhr Steven, dass seine Frau seit langer Zeit an Krebs erkrankt war und eine Behandlung benötigte, die mit der Schwangerschaft nicht vereinbar war. Trotz seines Drängens verweigerte sie jede medizinische Behandlung.
Scheidung
Die Ukrainerin brachte 2021 eine Tochter zur Welt. Doch kurz nach der Geburt nahm die Mutter das Baby mit in die Ukraine, wo sie laut Steven versuchte, sich selbst das Leben zu nehmen und die gemeinsame Tochter zu töten.
Als Wochen vergingen und weder Mutter noch Kind zurückkehrten, reiste Steven in die Ukraine. Dort soll er laut «20 Minutes» mehrere Personen dafür bezahlt haben, um zu seiner Frau zu gelangen und sein Kind zurückzuholen. «Meine Frau war in einer Art Sanatorium eingesperrt, das eher einem Gefängnis glich», erinnert er sich. Danach habe er Probleme mit der Schwiegerfamilie bekommen, die ihm diesen Schritt nie verziehen habe. Er sei belästigt und mit dem Tod bedroht worden. Steven reichte 2022 die Scheidung von der Ukrainerin ein.
Alleiniges Sorgerecht wurde abgelehnt
Doch die Konflikte setzten sich fort: «Die Mutter hat meine Besuchsrechte nie respektiert. Und dann, 2023, versuchte sie mehrmals, mit meiner Tochter in die Ukraine zu fliehen – obwohl ein Richter ihr dies ausdrücklich verboten hatte», erklärt Steven. Bei einem dieser Versuche kam die Frau bis nach Polen, bevor sie von den Behörden gestoppt und in die Schweiz zurückgeschickt wurde.
Da das Risiko einer Entführung für ihn offensichtlich war, beantragte Steven das alleinige Sorgerecht für seine Tochter. Sein Antrag wurde jedoch abgelehnt – mit verheerenden Folgen. Im Januar 2024 entführte die Mutter schliesslich das Kind.
Ex-Frau verstarb im November
Zwei Monate nach dem Vorfall entschied die Waadtländer Justiz, Steven das Sorgerecht zu übertragen. Steven setzte alles daran, seine Tochter zurückzuholen – doch im November verstarb seine Ex-Frau in der Ukraine.
Trotz ihres Todes hat Steven bis heute keinen Zugang zu seiner Tochter. Die Grossmutter mütterlicherseits weigere sich, das Kind herauszugeben, während die ukrainische Justiz ihn mit bürokratischen Hürden hin und her schicke.
Auf Anfrage erklärt die zuständige Bundesbehörde in der Schweiz gegenüber «20 Minutes», man könne sich zu einem konkreten Fall nicht äussern.
Beschäftigt dich oder jemanden, den du kennst, der Krieg in der Ukraine?
Hier findest du Hilfe für dich und andere:
Fragen und Antworten zum Krieg in der Ukraine (Staatssekretariat für Migration)
Ambulatorium für Folter- und Kriegsopfer SRK, Tel. 058 400 47 77
Kriegsangst?, Tipps von Pro Juventute
Beratungsangebot (Deutsch, Ukrainisch, Russisch), von Pro Juventute
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Anmeldung und Infos für Gastfamilien:
Schweizerische Flüchtlingshilfe, Tel. 058 105 05 55
Darum wurde das Kommentarfeld deaktiviert
Wir wissen, wie wichtig es ist, eure Meinung zu teilen. Leider müssen wir die Kommentarspalte bei diesem Artikel geschlossen lassen. Es gibt Themen, bei denen wir wiederholt Hasskommentare und Beleidigungen erhalten. Trotz intensivem Aufwand findet in diesen Kommentarspalten kein konstruktiver Austausch statt. Das bedauern wir sehr. Bei Storys rund um Todesfälle, Verbrechen und Unglücke verzichten wir ebenfalls auf die Kommentarfunktion.
Uns ist der Austausch mit euch enorm wichtig – er ist ein zentraler Bestandteil unserer Plattform und ein wesentlicher Baustein einer lebendigen Demokratie. Deshalb versuchen wir die Kommentarspalten so oft wie möglich offenzuhalten.
Ihr habt es selbst in der Hand: Mit respektvollen, konstruktiven und freundlichen Kommentaren tragt ihr dazu bei, dass der Dialog offen und wertschätzend bleibt. Wir freuen uns auf einen spannenden Austausch in der nächsten Kommentarspalte!
Folgst du schon 20 Minuten auf Whatsapp?
Eine Newsübersicht am Morgen und zum Feierabend, überraschende Storys und Breaking News: Abonniere den Whatsapp-Kanal von 20 Minuten und du bekommst regelmässige Updates mit unseren besten Storys direkt auf dein Handy.