Mehr Freiheiten - In diesen Bereichen kommt das Covid-Zertifikat zum Einsatz

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Mehr FreiheitenIn diesen Bereichen kommt das Covid-Zertifikat zum Einsatz

Wer reist, einen Club oder eine Grossveranstaltung besucht, soll sich mit einem Covid-Zertifikat ausweisen. Für Restaurantbesuche sieht der Bundesrat dies hingegen nicht vor.

Der dritte, rote Bereich umfasst Orte, die aus epidemiologischer Sicht heikel sind. Dazu zählen Grossveranstaltungen …
… oder Diskotheken.
In den roten Bereich fällt auch der internationale Personenverkehr.
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Der dritte, rote Bereich umfasst Orte, die aus epidemiologischer Sicht heikel sind. Dazu zählen Grossveranstaltungen …

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Das Covid-Zertifikat soll der Bevölkerung auf dem Weg aus der Pandemie mehr Freiheiten zurückgeben. An seiner Sitzung vom Mittwoch diskutierte der Bundesrat den Einsatz des Zertifikats und legte die Stossrichtung für die Konsultation der Kantone, der Sozialpartner und der Parlamentskommissionen fest. Für den Einsatz des Zertifikats unterscheidet der Bundesrat drei Bereiche.

Grüner Bereich: Wo das Zertifikat ausgeschlossen ist

Der erste, grüne Bereich umfasst Orte des alltäglichen Lebens und Kontakte mit Behörden. Hier ist das Zertifikat explizit ausgeschlossen, weil es sich um staatliche Aufgaben oder elementare Freiheits- und Grundrechte handelt. Beispiele sind private und religiöse Veranstaltungen, der öffentliche Verkehr, Läden, der Arbeitsplatz oder Schulen.

Oranger Bereich: Wo das Zertifikat Schliessungen verhindert oder freiwillig ist

Der zweite, orange Bereich umfasst Orte, die nicht ganz alltäglich sind, aber von sehr vielen Menschen aufgesucht werden. Beispiele sind Bars und Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit-, Sport- und Unterhaltungsbetriebe, Sport- und Kulturvereine oder der Besuch von Spitälern und Heimen. Hier ist der Einsatz des Zertifikats nicht vorgesehen.

Sollte sich allerdings die epidemiologische Lage verschlechtern und eine Überlastung des Gesundheitssystems drohen, dann sollen Schliessungen verhindert werden, indem der Zugang auf Personen mit einem Covid-Zertifikat beschränkt wird. Im Moment besteht laut dem Bundesrat begründete Hoffnung, dass dies dank der fortschreitenden Impfungen nicht notwendig sein wird.

In diesem Bereich, in dem es um Rechtsbeziehungen unter Privatpersonen geht, soll zudem das Zertifikat auf freiwilliger Basis eingesetzt werden können, bis die Vorgaben für die Schutzkonzepte aufgehoben werden. So sollen zum Beispiel ein Restaurant, ein Kino oder ein Fitnesscenter den Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat beschränken und dadurch auf Schutzkonzepte, Kapazitätsbeschränkungen oder Vorgaben wie die Maskenpflicht verzichten können.

Roter Bereich: Wo das Zertifikat Öffnungen ermöglicht

Der dritte, rote Bereich umfasst den internationalen Personenverkehr und Orte, die aus epidemiologischer Sicht heikel sind, wie Grossveranstaltungen oder Diskotheken. Der Bundesrat geht davon aus, dass viele Staaten ein Covid-Zertifikat bei der Einreise verlangen werden.

Für Grossveranstaltungen sowie Clubs und Diskotheken ist der Einsatz des Zertifikats in der Öffnungsstrategie des Bundesrats vorgesehen. Auch hier soll der Einsatz zeitlich beschränkt bleiben. Bei Grossveranstaltungen sieht der Bundesrat eine Öffnung mit einer schrittweisen Erhöhung der maximalen Anzahl von Personen vor.

Wofür steht das Zertifikat?

Mit dem Zertifikat kann jede Person nachweisen, dass sie genesen oder geimpft und damit gegen das Virus immun ist.

Kriegen nur Genesene und Geimpfte das Zertifikat?

Basierend auf einem zeitnahen Test bestätigt das Zertifikat auch eine sehr kleine Wahrscheinlichkeit für eine Ansteckung. Wer sich nicht impfen lassen kann oder will, kann demnach auch mit einem Coronatest ein Zertifikat erhalten. Selbsttests genügen wegen der zu geringen Genauigkeit allerdings nicht, um ein Zertifikat zu erhalten. Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre soll ein genereller Zugang ohne Covid-Zertifikat gewährt werden.

Ab wann gibt es das Zertifikat?

Die genaue Umsetzung mit den entsprechenden Verordnungsanpassungen soll am 11. Juni 2021 in Konsultation geschickt werden. Der Entscheid ist für den 18. Juni 2021 vorgesehen. Vorgesehen ist, dass die ersten Zertifikate ab dem 7. Juni 2021 schrittweise ausgestellt werden und spätestens Ende Juni, wenn erste Massnahmen an die Nutzung des Zertifikats geknüpft werden, der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) ist daran, das Zertifikat EU-kompatibel, sicher und möglichst einfach umzusetzen. Die Arbeiten schreiten laut dem Bundesrat planmässig voran.

Wie lange wird das Zertifikat eingesetzt?

Der Bundesrat will das Zertifikat nur so lange wie nötig einsetzen. Ziel ist die Vorgaben für die Schutzkonzepte gemäss dem Drei-Phasen-Modell schrittweise zu reduzieren und dann aufzuheben.

Förderprogramm für Covid-19-Impfstoffe und -Arzneimittel

Der Bundesrat will die Entwicklung und Herstellung von Covid-19-Arzneimitteln stärken. Er hat an der Sitzung vom 19. Mai einem bis Ende 2022 befristeten Förderprogramm im Umfang von 50 Millionen Franken zugestimmt und die grundlegenden Kriterien für Investitionen des Bundes festgelegt. Die Förderbeiträge sollen einen Beitrag leisten zum schnellen Zugang und zur Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit neuen und innovativen Covid-19-Arzneimitteln. Ausserdem sollen die Rahmenbedingungen in der Schweiz für die Entwicklung und Produktion von innovativen Impfstoff-Technologien verbessert werden.

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