Historischer EntscheidInnerrhoder Landsgemeinde wird erstmals abgesagt
Die Innerrhoder Landsgemeinde, die bereits von Ende April auf den 23. August verschoben wurde, findet nicht statt. Die Standeskommission hat auf dasselbe Datum Urnenabstimmungen angesetzt.
Darum gehts
- Die Landsgemeinde in Innerrhoden findet dieses Jahr wegen Corona nicht statt.
- Die Absage der Landsgemeinde ist historisch.
- Die Regierung des Kantons sah keine Möglichkeit für eine faire Durchführung.
- Statt der Landsgemeinde ist im August ein Urnengang geplant.
Der Entscheid ist gefällt: Die Landsgemeinde in Appenzell Innerrhoden von diesem Jahr ist abgesagt. Die Veranstaltung war zuvor bereits verschoben worden. Ebenfalls nicht stattfinden werden die Bezirksgemeinden, die traditionell jeweils kurz nach der Landsgemeinde sind, wie die Innerrhoder Regierung am Freitag mitteilte. Der Grund für die Absage sind die Einschränkungen wegen der Corona-Krise. So sind Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bis Ende August verboten. Und an der Landsgemeinde nehmen laut Roland Inauen, dem regierenden Landammann des Kantons Appenzell Innerrhoden, jeweils mindestens 4000 Leute teil.
Die Absage der Landsgemeinde ist historisch. Inauen sagt: «Soweit ich mich zurückerinnern kann, wurde die Veranstaltung noch nie abgesagt. Ganz sicher nicht in den letzten 200 Jahren.» Die Absage schmerze, denn die Landsgemeinde sei für die Identität der Innerrhoder Bevölkerung zentral. Ohne den Anlass fehle etwas. «Dieser Entscheid ist sehr einschneidend», fügt der regierende Landammann hinzu.
Landsgemeinde
Die Appenzeller Landsgemeinde hat sich höchstwahrscheinlich ermals im Jahre 1378 versammelt. Es sei nicht alles lückenlos dokumentiert, so der regierende Landammann Roland Inauen. Erstmals in einer Urkunde erscheint die Landsgemeinde im Jahr 1403. An der Landsgemeinde versammeln sich die stimmberechtigten Frauen und Männer von Appenzell Innerrhoden auf dem Landsgemeindeplatz in Appenzell. Dann werden die Mitglieder der Standeskommission gewählt sowie die Mitglieder des Kantonsgerichts. Abgestimmt wird durch Hochhalten der rechten Hand, teils müssen die Stimmen einzeln ausgezählt werden. Abgestimmt wird an der Veranstaltung auch über Sachgeschäfte.
Entscheid genau besprochen
Innerhalb der Standeskommission habe man Alternativen zur traditionellen Landsgemeinde, dessen Geschichte bis ins 14. Jahrhundert zurückgeht, genau geprüft. Es sei jedoch keine faire Alternative gefunden worden, so Inauen. Er erinnert daran, dass das Virus nach wie vor präsent sei. Und man wollte verhindern, dass durch die Veranstaltung Leute der Risikogruppen gefährdet werden, weil sie an der Landsgemeinde teilnehmen. So sei schlussendlich nur die Absage infrage gekommen.
Eine nochmalige Verschiebung wäre nicht zielführend. Es bestehe das Risiko, dass die Landsgemeinde wegen einer zweiten Ansteckungswelle oder wegen einschränkender Bundesvorgaben wieder nicht durchgeführt werden könnte.
Nun kommt es zum Urnengang
Neben der Landsgemeinde gibt es jeweils auch einen Landsgemeindegottesdient und Festivitäten. Besonders dort wäre es schwierig geworden, die allgemeinen Einschränkungen des Bundes über Menschenansammlungen und das Abstandhalten zu befolgen.
Statt der traditionellen Veranstaltung und des dazugehörenden Fests gibt es nun im Kanton Appenzell Innerrhoden am 23. August 2020 eine Urnenabstimmung. Eine Rechtsgrundlage für den Urnengang für die Kantons- und Bezirksangelegenheiten muss die Standeskommission nun noch schaffen. Für zweite
Wahlgänge und zusätzliche Ergänzungswahlen in den Bezirken, die möglicherweise im
Nachgang zu den kantonalen Wahlen notwendig werden, ist derzeit der 27. September 2020
vorgesehen.