InnsbruckSanitäter rettet Mann das Leben – und wird dafür bestraft
Tobias Marx rettete ein Leben mit einem verbotenen Gerät und steht nun vor rechtlichen Konsequenzen.
Darum gehts
Ein Rettungssanitäter aus Innsbruck rettete einem 74-Jährigen das Leben, obwohl er dabei ein Gerät benutzte, das er laut seiner Ausbildung nicht verwenden durfte.
Der Patient drohte zu ersticken, als Tobias entschied, mit einem Laryngoskop den Atemweg freizumachen.
Die Vorgesetzte des Sanitäters steht hinter ihm und betont, dass die Rettung des Lebens im Vordergrund steht.
Tobias Marx aus Innsbruck ist seit zwei Jahren Rettungssanitäter beim Roten Kreuz. Am 21. April vor über sechs Wochen wurde der 24-Jährige zum Einsatz gerufen. Der 74 Jahre alte Thomas Flora hatte sich verschluckt. Der Patient lag reglos am Boden und drohte zu ersticken. Im Lift auf dem Weg nach unten, um der alarmierten Rettung näher zu sein, brach der Mann zusammen.
Als der Sanitäter ihn fand, war Thomas Flora bereits blau angelaufen und bewusstlos, lag auf dem Bauch, das Stück Fleisch immer noch in seinem Hals festsitzend. Die Sanitäter versuchten daraufhin, den Atemweg freizumachen, doch alle Versuche scheiterten.
Laryngoskop-Einsatz wird Tobias zum Verhängnis
Der Notarzt war bereits unterwegs, aber noch acht Minuten entfernt. So lange wollte Tobias Marx nicht warten: «Nachdem das im Rahmen unserer Ausbildung mit den Massnahmen, die wir haben, leider nicht erfolgreich war, habe ich mich dann dazu entschlossen, dass ich mir Hilfsmittel holen muss», sagte er zum österreichischen Sender ORF.
Nur: Das Laryngoskop, ein Gerät, mit dem man den Blick in den Rachen freilegen kann, hätte der Sanitäter aufgrund seiner bisherigen Ausbildung nicht verwenden dürfen. Damit konnte er auch das Leben des 74-Jährigen retten.
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Vorgesetzte steht hinter ihrem Mitarbeiter
Weil Tobias wusste, dass er das Laryngoskop nicht hätte benutzen sollen, meldete er den Vorfall seinen Vorgesetzten. Nun könnte dem 24-Jährigen ein Verwaltungsstrafverfahren drohen. Wie Thomas Fluckinger, Chefarzt beim Roten Kreuz Tirol, erklärt, gehe es darum, dass sich ein Sanitäter in seinem Handeln an das Regelwerk halte. «Nur dann besteht für den Sanitäter Rechtssicherheit. Wie auch in anderen Bereichen des Lebens gibt es Gesetze, an die man sich zu halten hat.»

Simulation eines Ertrinkungsfalls mit Medizinstudenten: Mithilfe eines Laryngoskops untersuchen sie den Kehlkopf eines «Patienten».
IMAGO/BSIPDie Geschäftsführerin des Roten Kreuz Innsbruck, Alexandra Tanda, steht voll hinter ihrem Mitarbeiter. Dass Tobias einem Menschen das Leben gerettet habe, stehe im Mittelpunkt. «Ob die Methode jetzt rechtlich einwandfrei war, liegt an der Auslegung des Sanitätergesetzes. Essenziell ist, dass sie geholfen hat und ein Leben gerettet hat.»
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