Haftbefehl gegen Netanjahu und Hamas-Anführer al-Sinwar

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Internationaler StrafgerichtshofHaftbefehl gegen Netanyahu und Hamas-Anführer beantragt

Die Anklage des internationalen Strafgerichtshofs beantragt Haftbefehle gegen Netanjahu und al-Sinwar. Sie sollen für mehrere Kriegsverbrechen verantwortlich sein.


Der internationale Strafgerichtshof muss nun entscheiden, ob er die Haftbefehle gegen Netanjahu und al-Sinwar erlassen wird.
Die Anklage des internationalen Strafgerichtshofs hat Haftbefehle für beide Anführer und jeweils einem ihrer Verbündeten beantragt.
Vorgeworfen werden dem israelischen Ministerpräsidenten das Aushungern von Zivilisten als Methode der Kriegsführung sowie willkürliche Tötungen und zielgerichtete Angriffe auf Zivilisten
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Der internationale Strafgerichtshof muss nun entscheiden, ob er die Haftbefehle gegen Netanjahu und al-Sinwar erlassen wird.

Zwigenberg/Talatene/AP/dpa

Darum gehts

  • Die Anklage beantragt einen Strafbefehl gegen Israels Premierminister Benjamin Netanjahu und gegen Hamas-Anführer al-Sinwar.

  • Anklagepunkte enthalten diverse «Verbrechen», die während des Hamas-Angriffs am 7. Oktober und während der darauffolgenden israelischen Offensive in Gaza begangen worden seien.

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hat Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und gegen den Anführer der Terrororganisation Hamas im Gazastreifen, Jihia al-Sinwar, beantragt. Das teilte der Gerichtshof am Montag in Den Haag mit.

Chefankläger Karim Khan verfolgt Verbrechen während des Gaza-Krieges. Weitere Haftbefehle will Khan laut Mitteilung des IStGH gegen Israels Verteidigungsminister Joav Galant sowie gegen Sinwars Stellvertreter Mohammed Deif und gegen den Hamas-Auslandschef Ismail Hanija erhalten.

Mehrere Anklagepunkte gegen beide Parteien

Den Hamas-Führern wirft der Ankläger der Mitteilung zufolge unter anderem «Ausrottung» sowie Mord, Geiselnahme, Vergewaltigungen und Folter als Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor.

Premierminister Netanjahu und Verteidigungsminister Galant wird unter anderem vorgeworfen, für das Aushungern von Zivilisten als Methode der Kriegsführung sowie für willkürliche Tötungen und zielgerichtete Angriffe auf Zivilisten verantwortlich zu sein. Ob die beantragten internationalen Haftbefehle erlassen werden, müssen nun die Richter der IStGH entscheiden.

Israel wehrt sich gegen einen möglichen Haftbefehl

Die israelische Regierung hatte kürzlich bereits Befürchtungen geäussert über mögliche strafrechtliche Verfolgung. Netanjahu schrieb bei X, Israel werde unter seiner Führung «niemals irgendeinen Versuch des Strafgerichtshofs akzeptieren, sein inhärentes Recht auf Selbstverteidigung zu untergraben». Der Regierungschef hatte vor einem «gefährlichen Präzedenzfall» gewarnt, «der die Soldaten und Repräsentanten aller Demokratien bedroht, die gegen brutalen Terrorismus und rücksichtslose Aggression kämpfen».

Das Gericht hat zwar keinerlei Möglichkeiten, Haftbefehle auch zu vollstrecken. Doch ist im Falle einer Vollstreckung die Bewegungsfreiheit der Gesuchten stark eingeschränkt ist. Denn eine Folge der Haftbefehle wäre, dass alle Vertragsstaaten des Gerichts verpflichtet sind, die Gesuchten festzunehmen und dem Gericht zu übergeben, sobald sie sich in ihrem Land befinden.

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