SteinigungIranerin könnte freikommen
Lenkt der Iran doch noch ein und lässt die zum Tode verurteilte Sakineh Mohammadi Aschtiani frei? Ihr Anwalt schürt Hoffnung.
Die zum Tod durch Steinigung verurteilte Iranerin Sakineh Mohammadi Aschtiani könnte nach Angaben ihres Anwalts doch noch freikommen.
Der internationale Druck auf die Teheraner Regierung in dem Fall sei zu gross, sagte der Menschenrechtsanwalt Mohammad Mostafaei am Mittwoch der Nachrichtenagentur AP in Berlin. Eine Freilassung der zweifachen Mutter stehe im Ermessen der Behörden.
Sieben im Iran zur Steinigung verurteilte Frauen seien bereits freigekommen, erklärte der Jurist. Aschtiani, deren Fall weltweit für Aufsehen gesorgt hat, war 2006 wegen Ehebruchs verurteilt worden. Nach einer internationalen Protestwelle sagte die iranische Justiz die Vollstreckung des Urteils vorerst ab. (dapd)
Scharia
Die Scharia ist das unabänderliche islamische Recht, das auf dem Koran und damit auf Gottes Wort beruht. Es unterscheidet zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen und weist Frauen einen unterschiedlichen Rechtsstatus zu, der sie in der Regel benachteiligt.
Die Scharia bedroht eine Reihe von verbotenen Handlungen mit Körperstrafen («Hadd-Strafen»): Dazu zählen Alkoholgenuss, Unzucht, die falsche Bezichtigung der Unzucht, Diebstahl, Geschlechtsverkehr zwischen Männern und der Abfall vom Islam.
Für Ehebruch (Unzucht) bei volljährigen Frauen, die verheiratet sind oder waren, sieht der Koran lebenslangen Hausarrest oder einen von Gott geschaffenen «Ausweg» vor. Dieser Ausweg ist in der Rechtspraxis die Steinigung. Unzucht muss allerdings von vier männlichen Zeugen bestätigt werden, was praktisch ein Geständnis notwendig macht.