IS-Anhänger planten Anschlag in der Schweiz

Aktualisiert

Drei Iraker in HaftIS-Anhänger planten Anschlag in der Schweiz

Giftgas und Sprengstoff: Die drei in der Schweiz verhafteten Anhänger der Terrormiliz IS planten gemäss einem Medienbericht einen Anschlag in der Schweiz.

von
num/sda
Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) erhielt den entscheidenden Tipp zu den Irakern aus dem Ausland.

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) erhielt den entscheidenden Tipp zu den Irakern aus dem Ausland.

Drei Iraker sitzen seit dem Frühling in Untersuchungshaft in verschiedenen Berner Anstalten. Die drei Männer sollen die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) aktiv unterstützt haben. Was zur Verhaftung führte, war jedoch der Tipp eines «befreundeten» ausländischen Geheimdiensts.

Dieser hatte die Telekommunikation der Iraker in der Deutschschweiz überwacht. Und irgendwann ergaben sich Hinweise, dass das Trio einen Anschlag mit «Sprengstoffen und giftigen Gasen» plante, wie der «Tages-Anzeiger» am Mittwoch berichtet.

Der Nachrichtendienst meldete den Terror-Verdacht gemäss der Zeitung der Bundeskriminalpolizei weiter, welche ebenfalls begann, die drei Verdächtigen zu überwachen. Als es Hinweise gab, dass das Material für die Terror-Akte beschafft werden sollte, schlugen die Behörden zu. Ende März kam es zu Razzien und den Verhaftungen.

Details zu den Verfahren machen die Gerichte jedoch nicht öffentlich. Ermittelt wird laut der Zeitung jedoch nicht nur wegen der Planung der Anschläge, sondern auch zum Vorwurf illegaler Pornografie mit Minderjährigen.

Der «Tages-Anzeiger» berichtet weiter, dass die Verdächtigen zwischen 28 und 33 Jahre alt sind. Einer von ihnen sei Asylbewerber. Einer der Männer lebte laut der Zeitung vor der Verhaftung im Kanton Aargau, ein Zweiter in der Nähe von Schaffhausen. Der Dritte habe als letzten festen Wohnsitz die syrische Hauptstadt Damaskus angegeben.

Antwort auf IS-Verbotsanfrage

Der Bundesrat hat auf die Anfrage von CVP-Nationalrätin Ida Glanzmann, ob die Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) in der Schweiz zu verbieten sei, geantwortet. Er schreibt: «Im Fall der Organisation Islamischer Staat sind die Kriterien für eine unmittelbar drohende schwere Störung der inneren oder äusseren Sicherheit derzeit nicht erfüllt.» Man verfolge die Lage aber aufmerksam, um bei Bedarf rechtzeitig Massnahmen einleiten zu können. Zudem sei ein Verbot nur per Notrecht möglich und müsste nach sechs Monaten durch das Parlament rechtlich geregelt werden.

Deine Meinung zählt