IZRS-Vorstandsmitglieder wegen Videos aus Syrien verurteilt

Publiziert

Gericht in BellinzonaIZRS-Vorstandsmitglieder wegen Videos aus Syrien verurteilt

Qaasim Illi und Nicolas Blancho, die Vorstandsmitglieder des Vereins Islamischer Zentralrat Schweiz, wurden zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt. Sie hatten mit zwei Videos gegen das Al-Kaida-/IS-Gesetz verstossen.

von
SDA
Die Vorstandsmitglieder des Vereins Islamischer Zentralrat Schweiz (IZRS) Abdel Azziz Qaasim Illi, links, und Nicolas Blancho, rechts, wurden am 27. Oktober 2020 vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verurteilt.
Für Illi gab es eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten, für Blancho 15 Monate.
Die beiden haben mit der Bewerbung von zwei Videos gegen das Al-Kaida-/IS-Gesetz verstossen.
1 / 3

Die Vorstandsmitglieder des Vereins Islamischer Zentralrat Schweiz (IZRS) Abdel Azziz Qaasim Illi, links, und Nicolas Blancho, rechts, wurden am 27. Oktober 2020 vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verurteilt.

KEYSTONE

Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts hat die beiden Vorstandsmitglieder des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS), Qaasim Illi und Nicolas Blancho, zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 beziehungsweise 15 Monaten verurteilt.

Die beiden Verurteilten blieben der Urteilsverkündung am Dienstagnachmittag unentschuldigt fern. Das Strafgericht büsste die beiden mit jeweils 500 Franken.

Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte beim Prozess im Oktober bedingte Freiheitsstrafen von 24 und 20 Monaten beantragt. Sie haben mit der Bewerbung von zwei Videos gegen das Al-Kaida-/IS-Gesetz verstossen haben.

Zwei Videos aus Syrien

Die Videos hatte das IZRS-Mitglied Naim Cherni hergestellt, für welche er 2015 nach Syrien gereist war. Cherni wurde für seine Taten rechtskräftig zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Im gleichen Hauptverfahren im Sommer 2018 standen auch Illi und Blancho das erste Mal vor dem Bundesstrafgericht.

Damals sprach es die beiden mit der Begründung frei, die Tatvorwürfe gegen sie seien in der Anklageschrift nicht hinreichend umschrieben worden. Die Bundesanwaltschaft (BA) legte gegen diese Urteile erfolgreich Beschwerde beim Bundesgericht ein. (Urteil SK.2020.7 vom 27.10.2020)

Deine Meinung zählt