Ex-Diplomat«Jetzt muss der Bundesrat das Rahmenabkommen nachverhandeln»
Nach dem Brexit-Deal muss die Schweiz laut dem langjährigen Diplomaten Paul Widmer beim EU-Rahmenvertrag über die Bücher. Die Briten hätten bei ähnlichen Forderungen der EU deutlich bessere Kompromisse erzielen können.
Darum gehts
Eine Woche vor der Brexit-Übergangsfrist hat das Vereinigte Königreich mit der EU einen Freihandelsvertrag ausgehandelt.
Für den britischen Premier Boris Johnson sei die Einigung ein grosser Erfolg, sagt der langjährige Diplomat Paul Widmer.
Die Schweiz müsse beim Rahmenabkommen jetzt über die Bücher: Die Briten hätten bei ähnlichen EU-Forderungen deutlich bessere Kompromisse erzielen können.
«The deal is done»: Nach zähen, monatelangen Verhandlungen haben sich die EU und das Vereinigte Königreich auf ein Handelsabkommen nach dem Brexit geeinigt. Der britische Premier Boris Johnson veröffentlichte am Donnerstagnachmittag ein Foto auf Twitter, auf dem er in der Downing Street die Arme in die Höhe reisst. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte derweil, dass das Brexit-Kapitel abgeschlossen ist: «Unsere Zukunft liegt in Europa.»
Vom Abkommen zwischen London und Brüssel profitiere auch die Schweiz, sagt der Historiker und langjährige Schweizer Diplomat Paul Widmer im Gespräch mit 20 Minuten. Er fordert, dass sich der Bundesrat im Poker um den umstrittenen Rahmenvertrag ein Beispiel an der Verhandlungstaktik der Briten nehmen soll.
Herr Widmer, Boris Johnson hat den Abschluss des Handelsabkommens mit der EU in der Heimat als grossen Erfolg, als «frohe Botschaft zu Weihnachten» präsentiert. Was bedeutet die Einigung mit Brüssel für Johnson?
Für ihn selbst ist es sicher ein ganz grosser Erfolg – Johnson hatte auch ein machtpolitisches Interesse daran, mit dem Deal sein Wahlversprechen einzulösen. Doch seine Taktik, mit Brüssel auf Konfrontationskurs zu gehen, war riskant. Ein Scheitern des Abkommens, das bis zum Schluss noch möglich schien, hätte auch wirtschaftlich für Grossbritannien weitreichende Konsequenzen gehabt. Johnson hat aber eine Grundregel der Diplomatie-Verhandlungen befolgt: Stehe nie als erste Partei vom Verhandlungstisch auf, probiere immer weiter, eine Lösung zu finden.
Ein britisches Dokument suggeriert, dass sich die britische Verhandlungsseite in 28 von 65 Streitpunkten durchgesetzt hat, die EU hingegen nur 11 Mal. Zu einem Kompromiss sei es in 26 Fällen gekommen. Ist die EU eingeknickt?
Eine diplomatische Verhandlung ist immer ein Geben und Nehmen. Was man wissen muss: In der ersten Phase der Gespräche wird ziemlich viel geblufft, nach Abschluss eines Abkommens gibt es meistens viel Propaganda, um das Ergebnis in der Heimat möglichst gut zu verkaufen. Es macht momentan also nur wenig Sinn, darüber zu diskutieren, wer die Verhandlung nach Punkten «gewonnen» hat. Wichtig ist, dass in einer äusserst schwierigen Lage eine Einigung zustande gekommen ist. Wie diese letztendlich ausgestaltet wird, wird sich noch zeigen.
Zollfreier Zugang zum EU-Binnenmarkt, Souveränität über die Zuwanderung, keine automatische Übernahme von EU-Recht durch das Vereinigte Königreich und eine politische Streitbeilegung ohne den Einbezug des Europäischen Gerichtshofs (EuGH): Wie schätzen Sie den Brexit-Deal ein?
In vielen Punkten hat Johnson Erfolge erzielen können. Grossbritannien steht nun klar deutlich besser da, als noch vor einigen Wochen kolportiert wurde. Zwar musste Johnson der EU – etwa bei der Fischerei – auch Zugeständnisse machen. Gleichzeitig konnten die Briten bei den fairen Wettbewerbsbedingungen vorteilhaftere Kompromisse erzielen, als ihnen ursprünglich angeboten wurden.
Dass ein Einbezug des Europäischen Gerichtshofes bei politischen Streitfällen vermieden wurde, ist für die Briten auch sehr positiv zu werten. Für die Schweiz ist das Streitbeilegungsverfahren ohne Beteiligung des Europäischen Gerichtshofs von grösster Bedeutung. Da müssen wir eindeutig nochmals über die Bücher – und können uns bei der Verhandlungstaktik der Briten ein Beispiel nehmen.
Der Brexit-Deal zeigt, dass man sich von Einschüchterungsversuchen seitens EU nicht beeindrucken lassen soll.
Sie sprechen das Schweizer Rahmenabkommen mit der EU an. Welche Konsequenzen hat der Brexit-Deal für das Abkommen mit Brüssel?
Für die Schweiz hat der Brexit-Deal eine eindeutig positive Signalwirkung. Er zeigt, dass es sich lohnt, wenn man die eigene Position vernünftig und beharrlich verteidigt. Er zeigt auch, dass man sich von Einschüchterungsversuchen seitens EU nicht beeindrucken lassen soll.
Schliesslich hat die EU auch mehrmals in den Gesprächen mit dem Vereinigten Königreich betont, dass sie zu keinerlei Konzessionen bereit sei – nur um danach erneut an den Verhandlungstisch zu sitzen und Kompromisse einzugehen. Genau in diesem Punkt hat sich der Bundesrat meines Erachtens jedoch in eine Sackgasse manövriert, als er im Juni das vorliegende Rahmenabkommen grundsätzlich begrüsste und nur in drei Bereichen Nachbesserungen verlangte.
Wie meinen Sie das?
Der Bundesrat hat der EU bereits signalisiert, dass er das Rahmenabkommen retten möchte, wenn die EU Zugeständnisse beim Lohnschutz, bei den staatlichen Beihilfen und der Unionsbürgerrichtlinie macht. Wenn Brüssel dem Bundesrat in diesen Punkten entgegen kommt und einlenkt, sitzt dieser in der Falle.
Weitere Forderungen zu den viel wichtigeren Punkten wie der dynamischen Rechtsübernahme und der Rolle des Europäischen Gerichtshofs bei Streitfällen kann der Bundesrat ohne einen empfindlichen Gesichtsverlust nicht mehr stellen. Ein Vertrag ohne Korrekturen in diesen beiden wichtigen Sachen ginge jedoch mit einem massiven Souveränitätsverlust einher.
Das institutionelle Rahmenabkommen soll nicht um jeden Preis gerettet werden, sondern nur mit gründlichen Korrekturen.
Die EU hat dem EuGH bei den Brexit-Verhandlungen die gleiche Rolle zugedacht, wie im Rahmenabkommen mit der Schweiz geplant ist. Die Briten haben nun – allen Unkenrufen zum Trotz– aber eine andere Lösung gefunden.
Und das, obwohl sich die EU bisher auf den Standpunkt stellte, die Positionen zur dynamischen Rechtsübernahme und zum EuGH seien nicht verhandelbar. Auch darum bin ich der Ansicht, dass der Bundesrat das Rahmenabkommen unbedingt nachverhandeln muss. Bei der dynamischen Rechtsübernahme braucht es in seltenen Fällen die Möglichkeit eines Opting-Out. Ansonsten kommt es durch den laufenden Abbau von demokratischen Entscheidungskompetenzen zu einer Aushöhlung der Freiheitsrechte.
Und was, wenn die EU zu keinen weiteren Kompromissen bereit ist?
Auch wenn die EU nicht zu Konzessionen bereit ist, darf die Schweiz nicht einknicken. Das institutionelle Rahmenabkommen soll nicht um jeden Preis gerettet werden, sondern nur mit gründlichen Korrekturen. Die Schweiz befindet sich schliesslich nicht in der gleichen Lage wie das Vereinigte Königreich – 120 Verträge werden auch in Zukunft die bilateralen Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz regeln. Wir stehen nicht unter einem grossen Zeitdruck – uns bleibt genügend Zeit zum weiterverhandeln.

Paul Widmer, langjähriger Schweizer Diplomat und ehemaliger Lehrbeauftragter für internationale Beziehungen an der Universität St. Gallen.
Adrian Moser/ Tamedia AG