Kranke WelpenJetzt will die Politik der Hunde-Mafia das Handwerk legen
Tierspitäler kämpfen mit einer Flut von erkrankten Welpen, die über das Internet aus Osteuropa bestellt wurden. Neue Gesetze sollen den Dealern das Handwerk legen.
Darum gehts
Regelmässig landen an Parvovirose erkrankte Welpen in den Tierspitälern.
Bestellt wurden sie im Internet bei unseriösen Händlern aus Osteuropa.
«Verkäuferinnen und Verkäufer müssen unter Strafe gestellt werden», sagt der oberste Tierarzt der Schweiz.
Politikerinnen fordern ein erhöhtes Mindestalter für den Import der Welpen und ein Verkaufsverbot im Internet.
Eingewickelt in eine rosa Kuscheldecke liegt Chica in einer Tragetasche. Doch der Maltester-Welpe schläft nicht. Er hat soeben den Kampf gegen die gefährliche Virenkrankheit Parvovirose verloren.
Für Tierärztin Iris Reichler steht fest, dass die slowakische Firma Elitdog die Verantwortung für den Tod des Hündchens trägt. Kürzlich beleuchtete SRF-Dok die Folgen des illegalen Welpenhandels. Die Zollverwaltung schätzt die Dunkelziffer bei den im Jahr 2020 importierten Hunden ohne Heimtierpass, Mikrochip und bekannte Herkunft auf mindestens 7600.
Bereits im Frühling schlug das Zürcher Tierspital Alarm. Als Folge des Corona-Welpenbooms landete dort eine Flut von erkrankten Welpen. Die Halterinnen und Halter hatten die Hündchen über das Internet bestellt. Oft wurden die Tiere unter verwahrlosten Umständen in Massenzuchtanlagen gehalten und nach nur wenigen Wochen von der Mutter getrennt und auf eine stressige Reise nach Westeuropa geschickt (siehe Box).
«Unter Strafe stellen»
Amtstierärztinnen und -ärzte warnen. «Solange es Leute gibt, die Hunde wie ein Kleidungsstück online bestellen und sich diese mit einer Zalando-Mentalität vor die Haustüre liefern lassen und solange dubiose Organisationen auf diesem Weg viel Geld verdienen können, wird der illegale Welpenhandel nicht verschwinden», sagt der St. Galler Amtstierarzt Matthias Diener zu 20 Minuten.
Die Gesellschaft der Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) fordert, dass die Schweiz den illegalen Welpenhandel bekämpft. «Verkäuferinnen und Verkäufer müssen für den illegalen Import von Welpen unter Strafe gestellt werden», sagt GST-Präsident Olivier Glardon. Genauso wichtig sei aber, die Bevölkerung zu sensibilisieren. «Tiere sollten grundsätzlich nur von seriösen Zuchten, Tierheimen und Tierschutzorganisationen erworben werden.» Eine reine Kaufabwicklung über das Internet sei nicht vertretbar und könne zu grossem Tierleid führen.
Momentan bestünden fast keine rechtlichen Mittel, um grenzüberschreitenden illegalen Handel strafrechtlich zu verfolgen, sagt Glardon. Bereits besser in den Griff bekäme die Schweiz das Problem, wenn der Zoll, die Polizei, die kantonalen Behörden und Tierärzte koordiniert gegen die illegalen Importe vorgingen. «Noch gehen ihnen zu viele Fälle durch die Lappen.»
«Schweiz macht sich der Mittäterschaft schuldig»
Auch Politikerinnen von links bis rechts sehen Handlungsbedarf. Durch die Importe spielten sich Dramen für das Tier und Familien ab, sagt SP-Nationalrätin Martina Munz. «Hilft die Schweiz nicht mit, dem illegalen Welpenhandel das Handwerk zu legen, macht sie sich der Mittäterschaft schuldig.» Die Schweiz müsse nachziehen und wie die EU-Staaten die 15-Wochen-Regel anwenden. «Damit wird ein Mindestalter für importierte Hunde eingehalten und der Gesundheitszustand verbessert.»
Die Welpen sind laut Munz gesünder und sozialisierter, werden sie erst nach 15 statt acht Wochen vom Muttertier getrennt und sind sie durch die Impfung tierärztlich betreut worden. Auch sei dank eines erhöhten Importalters nicht mehr möglich, dass die Halterinnen und Halter mit einer einfachen Selbsterklärung den vollständigen Tollwutimpfschutz umgingen. Bereits im März reichte Munz einen entsprechenden Vorstoss ein. «Handelt der Bund nicht, prüfe ich, in der nächsten Session erneut einen Vorstoss einzureichen.»
Bund wird aktiv
SVP-Nationalrätin Andrea Geissbühler will den Welpendealern nicht mehr länger zusehen. «Im Prinzip braucht es ein Verbot für den Verkauf von Tieren im Internet aus dem Ausland», sagt sie. Dagegen spreche jedoch, dass sich das Geschäft in den Schwarzmarkt verschieben würde. Ein erster Schritt wäre jedoch ein Mindestalter von 15 Wochen für den Import von Welpen. «Auch braucht es Warnhinweise im Internet, um potenzielle Kunden auf die Gefahren solcher Welpen-Shops aufmerksam zu machen.»
Der Bund ist inzwischen aktiv geworden. «Das BLV steht einer Erhöhung eines Mindestalters grundsätzlich positiv gegenüber und wird diese Thematik vertieft prüfen», sagt Karoline Arn, Mediensprecherin beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) auf Anfrage. Möglich sei dies in der nächsten Revision. Diese starte noch dieses Jahr.
Das BLV reichte gegen Elitdog Strafanzeige ein. Während knapp zwei Jahren orteten die Schweizer Kantonstierärzte Unregelmässigkeiten in 350 Fällen (siehe Box). Der Datenschutz verhindert jedoch, dass das Amt die Akten der 350 Fälle dem staatlichen Veterinäramt im slowakischen Bratislava übergeben kann. Laut Arn prüft das BLV zurzeit mögliche Anpassungen der massgeblichen datenschutzrechtlichen Grundlagen auf Gesetzes- und Verordnungsebene, um den Tierschutz bei Hundeimporten zu stärken. Dann liegt der Ball beim Bundesrat.
So funktioniert der illegale Welpenhandel
Unseriöse Händler, meist aus Osteuropa, preisen die Hunde im Internet an. Am bekanntesten ist die slowakische Firma Elitdog. In einem Onlineshop bietet sie für rund 1000 Euro von Malteser bis zu Yorkshire Terrier allerlei Welpenrassen an. In der Schweiz beträgt das Mindestalter für importierte Hunde acht Wochen. In den meisten EU-Staaten müssen die Tiere hingegen mindestens 15 Wochen alt sein – ab diesem Zeitpunkt wirkt die Tollwutimpfung.
Zwischen Juni 2019 und Februar 2021 orteten die Schweizer Kantonstierärzte Unregelmässigkeiten in 350 Fällen von 500 erfassten Daten von Elitdog laut SRF-Dok. Etwa die Geburts- und Impfdaten der Hunde wurden gefälscht. Können die Besitzerinnen und Besitzer nicht nachweisen, dass ihr Tier aus einem tollwutfreien Land stammt, droht es eingeschläfert zu werden.
Die Kampagne «Augen auf beim Hundekauf» ermöglicht seit 2016 interessierten Personen, sich zu informieren, wie ein verantwortungsvoller Hundekauf ablaufen soll.
Du weisst von einem Tier in Not?
Hier findest du Hilfe:
Feuerwehr, Tel. 118 (Tierrettung)
Polizei, Tel. 117 (bei Wildtieren)
Tierrettungsdienst, Tel. 044 211 22 22 (bei Notfällen)
Schweizerische Tiermeldezentrale, wenn ein Tier entlaufen/zugelaufen ist
Stiftung für das Tier im Recht, für rechtliche Fragen
GTRD, Grosstier-Rettungsdienst, Tel. 079 700 70 70 (Notruf)
Schweizerische Vogelwarte Sempach, für Fragen zu Wildvögeln, Tel. 041 462 97 00
Tierquälerei:
Meldung beim kantonalen Veterinäramt oder beim Schweizer Tierschutz (anonym möglich)
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