Scheidungskinder: Jetzt wollen die Väter die Hälfte der Kinderzeit

Publiziert

ScheidungskinderJetzt wollen die Väter die Hälfte der Kinderzeit

Die Kinderbetreuung soll im Gesetz festgeschrieben werden, fordert ein Mitte-Nationalrat. Es geht um Betreuungszeit und um Geld.

In neun von zehn Fällen ziehen die Väter den Kürzeren, wenn es um die Kinderbetreuung nach einer Scheidung geht. 
Mitte-Nationalrat Sidney Kamerzin will dies nun ändern: «Die alternierende Obhut soll gesetzlich besser verankert und mehr berücksichtigt werden.»
Markus Theunert vom Dachverband Schweizer Männer- und Väterorganisationen «männer.ch» unterstützt das Anliegen von Mitte-Nationalrat Kamerzin.
1 / 5

In neun von zehn Fällen ziehen die Väter den Kürzeren, wenn es um die Kinderbetreuung nach einer Scheidung geht. 

Getty Images

Darum gehts

Scheidungsväter stehen deutlich besser da als noch vor zehn Jahren. In fast allen Fällen wird das gemeinsame Sorgerecht verfügt. Es berechtigt zur Mitbestimmung bei schwierigen Fragen. Geht es aber um die Kinderbetreuung, ziehen die Väter in neun von zehn Fällen den Kürzeren. Dies zeigt eine Erhebung des Bundesamts für Statistik aus dem Jahr 2020.

Der Widerspruch dabei: Seit 2017 kann die alternierende Obhut (die Eltern teilen sich die Betreuung abwechselnd für etwa gleich lange Zeiträume) gerichtlich durchgesetzt werden, selbst wenn es ein Elternteil nicht will. Das Bundesgericht hat dies Ende 2020 sogar zur Regel erklärt, sofern nicht gewichtige Gründe dagegen sprechen.

In der Praxis ist es aber anders: «Viele Väter wollen die geteilte Obhut, bekommen sie aber nicht», sagt Mitte-Nationalrat Sidney Kamerzin. Verantwortlich dafür seien die erstinstanzlichen Gerichte. «Die Richter sprechen mehrheitlich einem Elternteil die Obhut zu.» Die Leidtragenden seien meist die Väter. Darum sollen die rechtlichen Schrauben nochmals angezogen werden. «Die alternierende Obhut soll gesetzlich besser verankert und mehr berücksichtigt werden», sagt Kamerzin.

Doch es geht nicht nur um Kinderzeit, sondern auch um Geld. Denn Väter, welche die Hälfte der Zeit für die Betreuung der Kinder verantwortlich sind, müssten den Ex-Frauen keinen Unterhalt für die Kinder mehr bezahlen. «Das hat finanzielle Konsequenzen, aber der Lebensstandard der Mutter muss erhalten bleiben», sagt Kamerzin. Die Mütter aber fürchten um ihre Existenz und sehen deshalb von der gemeinsamen Obhut ab. «Sie wären aber flexibler, einen Job auszuüben.»

Mehrheit sollte für Vorstoss vorhanden sein

Sein Vorstoss wird Mitte Mai in der Rechtskommission diskutiert. Dabei darf Kamerzin auf die Unterstützung der SVP zählen, wie er sagt. Und auch die FDP und GLP, so hofft der Mitte-Politiker, werden sich für das Anliegen aussprechen. «Ich gehe davon aus, dass ich in der Rechtskommission eine Mehrheit finde.»

Verständnis für Kamerzins Anliegen zeigt man beim Dachverband Schweizer Männer- und Väterorganisationen «männer.ch». Geschäftsstellenleiter Markus Theunert bestätigt, dass er vermehrt Männer am Telefon habe, die sich über das Urteil erstinstanzlicher Gerichte beklagen. «Die Männer erhalten die alternierende Obhut nicht, obwohl sie dafür alles mitbringen würden.»

Hier gäbe es grosse Unterschiede zwischen den Regionen. Letztlich sei es Glückssache, bei welchem Richter man landet. «Das ist eines Rechtsstaats unwürdig. Es braucht jetzt zuerst eine solide Evaluation, wie die Gerichte das revidierte Unterhaltsrecht umsetzen. Auf dieser Basis ist über gesetzliche Anpassungen zu diskutieren», meint Theunert. Das Bundesamt für Justiz erstelle zur Zeit eine solche Evaluation.

Umdenken der Gesellschaft nötig

Mässig begeistert über Kamenzins Vorstoss ist die Geschäftsführerin des Schweizerischen Verbands alleinerziehender Mütter und Väter, Yvonne Feri. «Der Vorstoss ist noch zu früh.» Um die geteilte Obhut gesetzlich zu verankern, müsse ein Umdenken in der Gesellschaft stattfinden. «Dazu braucht es bessere Angebote für die Kinderbetreuung. Und die Wirtschaft muss mehr Teilzeitstellen für Männer anbieten.»

Zurzeit arbeiten die Männer mehr als die Frauen. «Die Väter dürfen nicht erst nach der Scheidung eine alternierende Obhut anstreben», sagt Feri. Geht es nach der SP-Nationalrätin, müssen die Väter auch während der Ehe mehr Verantwortung übernehmen. «Wird die gemeinsame Betreuung in der Gesellschaft gelebt, kann man diese zusätzlich im Gesetz verankern.» Jetzt aber soll die Gesetzeslage nicht geändert werden.

Feri gibt Kamerzin recht, wenn es darum geht, dass die Frauen einfacher einen Job finden. Sie sagt aber auch, dass die Männer nicht ganz ohne Grund auf die geteilte Betreuung pochen: «Die Väter wissen, dass sie dadurch auch Geld sparen.»

Bleibe über Politikthemen informiert

Deine Meinung zählt

76 Kommentare