BundesratJu-Air-Absturz – kommerzielle Flüge mit alten Maschinen werden verboten
Die Bedingungen für Flüge mit historischen Flugzeugen werden ab Oktober 2022 massiv strenger. Die neuen Auflagen dürften das Aus für die Ju-Air Sonderflüge bedeuten.
Darum gehts
Der Bundesrat hat gestützt auf eine Analyse des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) zum tödlichen Unglück mit der Ju 52 beschlossen, zum Schutz der Flugpassagiere für Flüge mit historischen Luftfahrzeugen deutlich strengere Vorgaben zu machen.
Strengere Auflagen für Passagiersicherheit
An seiner Sitzung vom Mittwoch hat er die Luftfahrtverordnung (LFV) entsprechend angepasst. Im Nachgang zum tragischen Flugzeugunglück im Jahr 2018 mit einer Ju 52 und auf Basis des Abschlussberichts der Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) hat das BAZL den Betrieb von historischen Luftfahrzeugen analysiert.
Dies mit dem Ziel, insbesondere den Risiken besser Rechnung zu tragen, die mit Flügen mit historischen Luftfahrzeugen einhergehen können. Der Bundesrat hat gestützt darauf die Luftfahrverordnung angepasst: Künftig werden kommerzielle Flüge mit Personen und Gütern mit Luftfahrzeugen der Sonderkategorie «Historisch» nicht mehr zulässig sein.
Personelle Obergrenze in Flugzeugen
Nichtgewerbsmässige Flüge seien für Vereinsmitglieder unter Einhaltung einer Karenzfrist von 30 Tagen weiterhin möglich. Ausserdem gelte neu eine Beförderungsbeschränkung. Es dürfen maximal neun Personen in einem entsprechenden Flugzeug fliegen, davon höchstens sechs Passagiere.
Informationspflicht gegenüber Passagieren
Damit werden Passagierflüge auf ein Mass begrenzt, das in der allgemeinen, nicht gewerbsmässigen Leichtaviatik üblich ist. Zum Schutz der Flugpassagiere muss der Pilot die Passagiere über die besondere Zulassung des entsprechenden Luftfahrzeugs informieren.
Damit werde sichergestellt, dass sich Passagierinnen und Passagiere vor einem Flug entscheiden können, ob sie die damit zusammenhängenden Risiken eingehen wollen oder nicht.
Die neuen Vorgaben für Flüge mit historischen Luftfahrzeugen sind mit jenen der anderen europäischen Länder vergleichbar. Sie treten am 1. Oktober 2022 in Kraft.
Absturz ohne Überlebende
Am 4. August 2018 stürzte eine Ju 52 über den Bündner Alpen ab, alle Insassen kamen ums Leben. Eine zu riskante Flugführung sei der Hauptgrund für den Absturz der Ju 52 im August 2018 gewesen. Das schrieb die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle in ihrem Schlussbericht.
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