Anschlag 2017 in New YorkJury kann sich nicht einigen, Attentäter entgeht Todesstrafe
Die Staatsanwaltschaft forderte für Sayfullo Saipov die Todesstrafe. Er hatte 2017 an Halloween acht Menschen getötet. Jetzt ist das Strafmass gefällt worden.
Darum gehts
Sayfullo Saipov tötete am 31. Oktober 2017 in New York acht Menschen.
Der Usbeke handelte im Namen des IS.
Er wurde in 28 Anklagepunkten schuldig gesprochen.
Saipov wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Todesstrafe war gefordert worden.
Nach dem Anschlag mit einem Kleintransporter an Halloween 2017 in New York mit acht Toten entgeht der Täter der Todesstrafe. Die Geschworenen eines Bundesgerichts in New York konnten sich nicht auf ein Todesurteil gegen den Islamisten Sayfullo Saipov einigen, wie die zuständige Bundesstaatsanwaltschaft am Montag mitteilte. Der 35-jährige Usbeke wird deswegen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung verurteilt.
Die zwölf Geschworenen hatten Saipov Ende Januar in 28 Anklagepunkten schuldig gesprochen, darunter des achtfachen Mordes. Die Jury musste in der Folge entscheiden, ob Saipov zum Tode oder zu lebenslanger Haft verurteilt wird. Für die Todesstrafe wäre ein einstimmiges Urteil nötig gewesen.
Soldat des IS
Saipov war am 31. Oktober 2017 mit einem geliehenen Fahrzeug über einen Fahrradweg im New Yorker Stadtteil Manhattan gefahren, als sich gerade zahlreiche Kinder und ihre Eltern auf die Halloween-Feierlichkeiten vorbereiteten. Er tötete acht Menschen, unter ihnen fünf Argentinier, und beging damit den schwerwiegendsten Anschlag in New York seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001.
Saipov selbst gab nach der Tat an, im Namen der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) gehandelt zu haben. Der IS bezeichnete ihn als einen seiner «Soldaten».
Die Bundesstaatsanwaltschaft hatte die Todesstrafe gegen den Mann gefordert – ein politisch umstrittenes Vorgehen. US-Präsident Joe Biden hatte im Wahlkampf versprochen, sich gegen die Todesstrafe auf Bundesebene einzusetzen. Sein Justizminister Merrick Garland verkündete im Juli 2021 ein Moratorium für Hinrichtungen auf Bundesebene. Das bedeutet allerdings nicht, dass keine neuen Todesurteile verhängt werden können, sondern bezieht sich auf die Vollstreckung von Todesurteilen.
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Hier findest du Hilfe:
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Seelsorge.net, Angebot der reformierten und katholischen Kirchen
Muslimische Seelsorge, Tel. 043 205 21 29
Jüdische Fürsorge, info@vsjf.ch
Lifewith.ch, für betroffene Geschwister
Verein Familientrauerbegleitung.ch
Verein Regenbogen Schweiz, Hilfe für trauernde Familien
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Pro Senectute, Beratung älterer Menschen in schwierigen Lebenssituationen