26-Jährige wegen Geldwäsche vor Gericht«Kam Ihnen das nicht gspässig vor?» – Frau schickte 11’011 Franken nach Moskau
Sie agierte unwissentlich als «Money Mule», um betrügerisch erbeutetes Geld aus der Schweiz zu schaffen. Der Tatbestand der Geldwäscherei war für das Gericht erstellt, die Schuld der Frau am Schaden jedoch nicht.
Darum gehts
Am Mittwoch wurde eine 26-jährige Baslerin vom Vorwurf der Geldwäscherei freigesprochen.
Dass sie das illegal erbeutete Geld in die russische Hauptstadt geschickt hatte, bestritt niemand.
Doch hätte sie wissen müssen, dass etwas nicht stimmt? Nicht unbedingt, befand das Gericht.
Eine 26-jährige Baslerin musste sich am Mittwoch wegen Geldwäscherei vor dem Strafgericht verantworten und wurde freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, 11’011 Franken per Post nach Russland geschickt zu haben. Zuvor habe sie den gleichen Betrag vom Postkonto eines Mannes überwiesen bekommen, der Opfer eines Hacks wurde. Über einen Trojaner hatten sich Unbekannte Zugang zum E-Banking des Geschädigten verschafft, die Beschuldigte war indes im Glauben, eine Anzahlung für eine Immobilienfirma zu vollziehen.
Die Staatsanwaltschaft wollte das Verfahren eigentlich einstellen, so der Verteidiger. An die Hintermänner der Tat wäre man ohnehin nicht herangekommen. Erwischt wurde nur die Frau, die selber Opfer eines «perfiden Plots» geworden sei. Der Geschädigte habe jedoch die Einstellung beim Appellationsgericht angefochten und Recht bekommen. Somit landete der Fall aus dem Frühjahr 2019 vor dem Strafgericht Basel-Stadt.
«Ich war das erste Mal in meinem Leben arbeitslos»
Die ihr vorgeworfenen Handlungen bestritt die Beschuldigte in der Hauptverhandlung nicht. Sie und ihre Anwalt stellten sich aber klar auf den Standpunkt, dass sie keine kriminellen Absichten hatte und der Betrug für sie schwer zu durchschauen gewesen sei. «Kam Ihnen das nicht etwas gspässig vor?», wollte Einzelrichterin Felicitas Lenzinger während der Befragung wissen. Die Beschuldigte fand darauf keine klare Antwort, hielt aber fest: «Im Nachhinein bereue ich, es nicht mehr hinterfragt zu haben».
Doch wie war die gelernte Handwerkerin ohne jegliche kaufmännischen oder IT-Kenntnisse an die angebliche Immobilienfirma geraten? Daran vermochte sie sich nicht mehr genau zu erinnern. «Ich habe damals viele Bewerbungen verschickt. Ich war zum ersten Mal in meinem Leben arbeitslos», sagte sie. In ihrem Lehrberuf wollte sie nach Jahren als Temporärkraft nicht mehr arbeiten und suchte nach einem Quereinstieg. Viel mehr als 2000 Franken im Monat habe sie selten verdient. Mehr als ein «kleines Sackgeld» sei meist nicht übrig geblieben.
«Sie sind schneller drin, als Sie wieder rauskommen»
«Die Entscheidung, nicht weiter zu ermitteln, sollte in diesem Fall nicht von der Staatsanwaltschaft getroffen werden», sagt der Anwalt des Geschädigten. Darum habe man auf eine Beurteilung durch ein Gericht bestanden. «Im Grunde geht es darum, ob die Frau hätte merken müssen, dass etwas faul ist.» Das sah Einzelrichterin Lenzinger auch so, kam aber zum Schluss, dass man der Beschuldigten keinen Vorsatz oder vermeidbaren Irrtum nachweisen könne. Die Frage nach Fahrlässigkeit wurde zwar gestellt, diese ist im Bezug auf Geldwäscherei nicht strafbar – und somit erwächst auch keine Fahrlässigkeitshaftung.
Das bedeutet, dass die Beschuldigte auch kein Geld zurückzahlen muss und ihr Konto entsperrt wird, auf dem der gestohlene Betrag zunächst gelandet war. Es habe Hinweise gegeben, die auffällig seien, so Lenzinger. Etwa das Entgelt ohne Gegenleistung oder die Einstellung als Regionalvertretung ohne Kenntnisse in der Branche. Entlastend seien aber die «ungewöhnliche Lebenssituation», in der sich die 26-Jährige damals befand sowie der Druck, den die Betrüger oder Betrügerinnen auf sie ausgeübt hätten. «Nehmen Sie das als Lehre mit. Sie sind schneller drin, als Sie wieder rauskommen», mahnte die Richterin am Ende der Urteilseröffnung.
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