Busfahrer missachtet Vortrittsrecht«Kann bei diesem Tempo und so vielen Passagieren nicht einfach bremsen»
An einem Fussgängerstreifen in Effretikon ignorierte ein Buschauffeur kürzlich das Vortrittsrecht zweier Passanten. Doch anstatt sich zu entschuldigen, kam es zum Streit.
Darum gehts
Zusammen mit seinem dreijährigen Sohn wollte A. S.* kürzlich einen Zebrastreifen in Effretikon ZH überqueren. «Vorbildlich blieben wir stehen und warteten, bis der Bus anhält und wir sicher über die Strasse können», erzählt S. Doch anstatt zu verlangsamen, sei der Bus im gleichen Tempo weitergefahren. «Ich habe mich so aufgeregt, dass ich meine Hände in die Luft warf. Als der Busfahrer meine Reaktion sah, bremste er ab. Der Bus kam kurz nach dem Fussgängerstreifen zum Stillstand.»
Doch anstelle einer Entschuldigung folgte laut S. ein Streit. «Als ich ihn fragte, ob er uns denn nicht gesehen hätte, meinte er frech: ‹Haben Sie denn nicht gesehen, wie schnell ich unterwegs bin? Mit über 30 Passagieren an Bord kann ich bei dieser Geschwindigkeit doch nicht einfach bremsen›.» Auf die Frage, ob vorausschauendes Fahren bei ihm kein Thema sei, habe ihm der Chauffeur den Mittelfinger gezeigt und sei weitergefahren. «Das ist wirklich unglaublich. Ich habe mich beim zuständigen Transportunternehmen beschwert und kurz darauf eine fragwürdige Rückmeldung erhalten.»
In dem Schreiben, dass 20 Minuten vorliegt, heisst es unter anderem: «Uns ist bewusst, dass das Gesetz dem Fussgänger den Vortritt gibt, jedoch möchten wir Sie bitten, nächstes Mal einen Schritt zurück zu treten und dem Bus den Vortritt zu geben.» Der Grund sei, dass es ökologisch keinen Sinn mache, dass ein 18 Tonnen schweres Gefährt für einen einzelnen Fussgänger abbremsen muss. Zudem sei es sehr gefährlich, einen Vortritt zu erzwingen. Der Fahrer bereue aber sein Verhalten, weswegen man ihm die Chance geben möchte, sein Verhalten zu bessern.
Transportunternehmen zieht Aussagen zurück
Bei den Verkehrsbetrieben Glattal (VBG) kann man zu den genauen Vorkommnissen keine Stellung nehmen. Die faktische Sachlage aufgrund des Strassenverkehrsgesetzes sei aber klar: «Wartende Fussgänger haben am Fussgängerstreifen Vortritt und dieser muss ihnen gewährt werden», sagt Sprecher Tino Kunz. Er betont: «Sicherheit ist für die VBG das oberste Ziel, sowohl für die Fahrgäste als auch für die anderen Verkehrsteilnehmenden.»
Natürlich sei auch der Umweltschutz ein wichtiges Anliegen. Allerdings dürfe die Sicherheit dabei nicht beeinträchtigt werden, und die geltenden Rechtsnormen müssen eingehalten werden. «Diese Grundsätze sind auch unseren Transportbeauftragten und dessen Fahrerinnen und Fahrern bewusst und werden von ihnen mitgetragen.» Die ursprünglich gemachten Aussagen hat das betroffene Transportunternehmen laut Kunz in der Zwischenzeit zurückgezogen.
*Name der Redaktion bekannt

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