Kanton Aargau: Mann verschickt sexuelle Nachrichten an Mädchen (14)

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Kanton AargauMann (44) fordert Nacktfotos von Mädchen (14) – verurteilt

Ein 44-jähriger Mann aus dem Aargau hat sexuell explizite Nachrichten an eine 14-Jährige geschickt. Nun wurde er zu fast 20'000 Franken Strafe verurteilt.

Kanton Aargau: Ein 44-jähriger Mann wurde verurteilt, weil er sexuell explizite Nachrichten an eine 14-Jährige schickte. (Symbolbild)
Vor Gericht bestritt der Mann die Vorwürfe. «Die Textnachrichten sind nicht von mir», sagte er. Zwar habe er mit dem Mädchen Kontakt gehabt, dieser sei aber rein freundschaftlich gewesen. Das Gericht glaubte ihm nicht. (Symbolbild)
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Kanton Aargau: Ein 44-jähriger Mann wurde verurteilt, weil er sexuell explizite Nachrichten an eine 14-Jährige schickte. (Symbolbild)

20min/Ela Celik

Darum gehts

  • Ein 44-jähriger Mann aus dem Fricktal wurde wegen sexueller Nachrichten an eine 14-Jährige verurteilt.

  • Das Bezirksgericht Laufenburg verhängte eine Geldstrafe von 19'800 Franken.

  • Der Mann bestreitet die Vorwürfe und behauptet, sein Handy sei gehackt worden.

  • Das Gericht hält einen Hackerangriff für unwahrscheinlich.

Ein 44-jähriger Mann aus dem oberen Fricktal im Kanton Aargau ist am Donnerstag vom Bezirksgericht Laufenburg verurteilt worden. Er hatte über Monate hinweg mit einer damals 14-jährigen Bekannten sexuell explizite Nachrichten ausgetauscht.

Das Gericht sprach ihn wegen mehrfachen versuchten Verleitens eines Kindes zu sexuellen Handlungen schuldig. Er muss 180 Tagessätze à 110 Franken bezahlen – insgesamt 19'800 Franken, wie die Zeitungen der CH Media berichten. Zudem wird eine frühere bedingte Strafe widerrufen. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe und behauptet, sein Handy sei gehackt worden.

Er forderte das Mädchen auf, Nacktbilder zu schicken

Der Verurteilte und das Mädchen stammen aus befreundeten Familien. Sie hatten über eine Messaging-App Kontakt. Laut Anklage forderte der Mann das Mädchen auf, Nacktbilder zu schicken. In den Chats, die laut Staatsanwaltschaft zwischen März 2022 und Mai 2023 geführt wurden, soll der Mann geschrieben haben, dass er masturbiere, und gefragt haben, ob das Mädchen ihm dabei helfen könne, zum Orgasmus zu gelangen.

Mehrfach soll er sexuelle Fragen gestellt, nach Fotos gefragt und sich nach ihren Duschroutinen erkundigt haben. In einer späteren Nachricht soll das Mädchen den Mann um 200 Franken gebeten haben. Darauf habe er geantwortet: «Umso versauter du bisch ume so me geld bechunsch.»

Er bestritt die Vorwürfe

Vor Gericht bestritt der Mann die Vorwürfe. «Die Textnachrichten sind nicht von mir», sagte er. Zwar habe er mit dem Mädchen Kontakt gehabt, dieser sei aber rein freundschaftlich gewesen. «Wir haben ganz normal geschrieben», so der Beschuldigte. Sexuelle Inhalte habe es nicht gegeben.

Gerichtspräsident Beat Ackle fragte, ob jemand in seinem Umfeld Zugriff auf das ungesperrte Mobiltelefon gehabt haben könnte. Der Beschuldigte verneinte. Stattdessen vermutet er einen externen Hackerangriff: «Ich weiss nicht, warum ich solche Texte verschicken sollte. Ich habe eine Freundin und bin glücklich.»

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Zwar bestünden weiterhin theoretische Zweifel, doch es komme nur jemand infrage, der das Mädchen persönlich kenne. Deshalb sei ein Hack unwahrscheinlich. Zudem wird eine frühere bedingte Strafe widerrufen. Der Mann war bereits 2021 wegen des Verschickens pornografischer Inhalte an unter 16-Jährige verurteilt worden.

Bist du minderjährig und von sexualisierter Gewalt betroffen? Oder kennst du ein Kind, das sexualisierte Gewalt erlebt?

Hier findest du Hilfe:

Polizei nach Kanton

Kokon, Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Castagna, Beratungsstelle bei sexueller Gewalt im Kindes- und Jugendalter

Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Bist du selbst pädophil und möchtest nicht straffällig werden? Hilfe erhältst du bei Forio, Beforemore und bei den UPK Basel.

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