Bundesgericht: Entlassung eines Corona-kritischen Lehrers war rechtens

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Kanton AargauMassnahmenkritischer Lehrer scheitert vor Bundesgericht

Weil ein Aargauer Kantonsschullehrer öffentlich die Corona-Massnahmen kritisierte, wurde ihm gekündigt. Das war rechtens, urteilt nun das Bundesgericht.

Ein Aargauer Kantonschullehrer wurden entlassen, nachdem er die Corona-Massnahmen sowie die Behörden kritisierte und an einer Kundgebung aufgetreten war.
Die Entlassung sei zulässig gewesen, urteilt das Bundesgericht.
Der Kantonsschullehrer hatte das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen, nachdem bereits das Aargauer Verwaltungsgericht zum gleichen Entschluss gekommen ist.
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Ein Aargauer Kantonschullehrer wurden entlassen, nachdem er die Corona-Massnahmen sowie die Behörden kritisierte und an einer Kundgebung aufgetreten war.

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Darum gehts

  • Ein Aargauer Kantonsschullehrer kritisierte die Corona-Massnahmen und die Behörden.

  • Im Februar 2021 trat der Lehrer an einer Kundgebung gegen die Corona-Massnahmen in Wohlen AG auf.

  • Daraufhin wurde er entlassen.

  • Diese Entlassung sei zulässig gewesen, urteilt das Bundesgericht, nachdem der Lehrer das Urteil des Aargauer Verwaltungsgerichts weitergezogen hatte.

Seit 2006 unterrichtete ein Aargauer Lehrer an der Kantonsschule Wohlen. Während der Corona-Pandemie kritisierte der Lehrer die geltenden Massnahmen und die Behörden.

Kurz nachdem er im Februar 2021 an einer Kundgebung gegen die Corona-Massnahmen in Wohlen aufgetreten war, wurde er entlassen. Diese Entlassung wurde nun vom Bundesgericht als zulässig bestätigt, da der Lehrer durch seine öffentlichen Aussagen seine Treuepflicht verletzt und das Ansehen sowie die Glaubwürdigkeit der Schule geschädigt habe.

Er habe die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern verunsichert und seiner Vorbildfunktion nicht entsprochen, schreibt das Bundesgericht im Urteil weiter.

Lehrer argumentierte mit der Meinungsfreiheit

Wie SRF berichtet, hatte der Kantonsschullehrer das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen, nachdem bereits das Aargauer Verwaltungsgericht zu diesem Entschluss gekommen war. Gegen seine Kündigung wehrte er sich und argumentierte mit der Meinungsfreiheit.

«Der Lehrer hätte sich in der Öffentlichkeit auf zurückhaltende Kritik beschränken müssen.»

Bundesgericht

Der Lehrer hätte sich «in der Öffentlichkeit auf zurückhaltende Kritik beschränken» müssen, betont das Bundesgericht. Nur so hätte das Ansehen der Schule gewahrt und ein geregelter Schulbetrieb aufrechterhalten werden können.

Die Beschwerde des Aargauer Kantonschullehrers gegen seine Kündigung wurde somit abgelehnt. Die Gerichtskosten von 1000 Franken müssen vom Lehrer übernommen werden.

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