«Therapien» für LGBTIQ-Menschen - Kanton Bern will auf Verbot von «Homo-Heilungen» verzichten

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«Therapien» für LGBTIQ-MenschenKanton Bern will auf Verbot von «Homo-Heilungen» verzichten

Eine SP-Kantonsrätin will sogenannte Konversionstherapien im Kanton Bern gesetzlich verbieten. Der Regierungsrat schiebt die Verantwortung jedoch dem Bund zu.

Homosexualität gilt in bestimmten Kreisen auch heute noch als Sünde.
Dies vor allem in evangelikal-freikirchlichen Milieus.
In sogenannten Konversionstherapien wird daher versucht, Schwule und Lesben, aber auch trans Menschen zu «heilen».
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Homosexualität gilt in bestimmten Kreisen auch heute noch als Sünde.

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Darum gehts

  • Mit Konversionstherapien wird vornehmlich in christlich-konservativen Kreisen versucht, Homosexuelle und trans Menschen umzupolen – auch in der Schweiz.

  • Eine SP-Politikerin will solche Praktiken im Kanton Bern verbieten.

  • Der Regierungsrat sieht jedoch keinen Handlungsbedarf. Es liege am Bund, allfällige gesetzliche Grundlagen zu erarbeiten.

Im September stimmt die Schweiz über die Ehe für alle ab. Insbesondere in evangelikal-freikirchlichen Milieus gilt Homosexualität noch immer als krankhaft und verwerflich. In sogenannten Konversionstherapien wird daher versucht, Schwule und Lesben, aber auch trans Menschen «umzupolen». Offizielle Zahlen zur Verbreitung solcher Behandlungen in der Schweiz gibt es keine – sie finden in der Regel im Verborgenen statt und werden nicht aktiv beworben. Schätzungen gehen indes von rund 14’000 Betroffenen aus, die Hälfte davon minderjährig.

Der überwiegende Teil der Mediziner und Medizinerinnen und Psychotherapeuten und -therapeutinnen ist sich heute einig, dass Konversionstherapien – umgangssprachlich auch als «Homo-Heilungen» bezeichnet – nicht nur unwirksam sind, sondern auch zu schwerwiegenden und lang anhaltenden physischen und psychischen Schäden führen können. Zu den gängigen Praktiken zählen laut einem unabhängigen Experten der Vereinten Nationen Schläge, Zwangsmedikation und Isolation. Der Berufsverband der Schweizer Psychologinnen und Psychologen bezeichnet Konversationstherapien als «unethisch, menschenrechtsverletzend und gesundheitsschädigend».

Geht es nach SP-Kantonsrätin Samantha Dunning, gehören sie im Kanton Bern deshalb ausdrücklich verboten. «Diese Praktiken verletzen die Menschenwürde und stehen im Konflikt mit den Menschenrechten, insbesondere mit den Rechten des Kindes», sagt die Seeländerin. Auch wenn ein gesetzliches Verbot keine grosse Wirkung habe, so sei es doch ein starkes Signal im Kampf für die Gleichstellung und den Schutz der LGBTIQ-Gemeinschaft. In ihrer letzten März eingereichten Interpellation wollte Dunning vom Berner Regierungsrat wissen, wie sich die Situation im Kanton präsentiere und ob die Regierung ein Verbot der hochumstrittenen Praktiken in Betracht ziehe.

Bern gibt Ball an Bund weiter

In seiner kürzlich publizierten Antwort hält der Regierungsrat fest, dass beim kantonsärztlichen Dienst in den letzten Jahren keine Meldungen über Konversionstherapien eingegangen seien. Aufgrund von Hinweisen aus Fachkreisen müsse jedoch davon ausgegangen werden, dass sie auch im Kanton Bern angeboten und durchgeführt würden. Auch der Regierungsrat vertritt klar die Meinung, «dass jegliche Therapie, welche die Veränderung der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität zum Ziel hat, aus menschlicher, fachlicher und rechtlicher Sicht abzulehnen ist».

Handlungsbedarf sieht die Kantonsregierung dennoch nicht. Sie weist darauf hin, dass etwa Ärzte und Ärztinnen oder Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen, die solche «Therapien» durchführen, bereits heute wegen der Verletzung der Grundrechte und Diskriminierung bei der Berufsethikkommission angezeigt werden können. Dem Gesundheitsamt als Aufsichtsbehörde stünden je nach Fall Disziplinarmassnahmen bis hin zum Verbot der Berufsausübung zur Verfügung. Weiter könne jede Person der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Meldung erstatten, wenn sie von der Gefährdung einer minderjährigen Person Kenntnis habe.

Der Regierungsrat schreibt weiter, dass es in der Schweiz keine spezifische Strafnorm gebe, welche die Durchführung von Konversionstherapien unter Strafe stelle. Eine solche zu prüfen und allenfalls zu erlassen, sei Sache der Bundesbehörden.

Über die Haltung der Kantonalberner Exekutive zeigt sich Dunning enttäuscht. «Sie anerkennt die Existenz solcher Therapienauf bernischem Gebiet, ohne sich jedoch bereit zu zeigen, die Situation weiter zu untersuchen», sagt die SP-Politikerin. Stattdessen schiebe man die Verantwortung dem Bund zu. «Der Kanton könnte sich zumindest mit den LGBTIQ+-Organisationen vernetzen, die auf bernischem Gebiet durchgeführte Konversionstherapien dokumentieren und sich vor allem mit den anderen Kantonen über die Massnahmen abstimmen», so Dunning.

Kantone preschen vor

Bestrebungen für ein nationales Verbot von Konversionstherapien hatten es in der Vergangenheit zudem schwer. Der Bundesrat verwies seinerseits mehrmals auf die fehlenden gesetzlichen Grundlagen. «Das Behandeln einer Nichtkrankheit an und für sich ist kein Straftatbestand», hielt er in seiner Antwort auf eine Interpellation von SP-Nationalrat Angelo Barrile im Juni 2020 fest. Strafbare Handlungen im Rahmen einer Konversionstherapie, wie beispielsweise Körperverletzung, Erpressung oder Nötigung, könnten aber sehr wohl verfolgt werden. «Insofern besteht bei konkret nachgewiesener Schädigung keine Gesetzeslücke.» Eine Motion, die ein Verbot von Konversionstherapien für Minderjährige forderte, hat der Nationalrat im vergangenen Juni abgeschrieben, weil er die zweijährige Behandlungsfrist verstreichen liess.

Vom Tisch ist die Sache deswegen noch lange nicht. Denn in verschiedenen Kantonen regte sich in den letzten Monaten Widerstand: Neben Samantha Dunning in Bern hat in Zürich der grüne Kantonsrat Florian Heer eine Motion mit der Forderung eingereicht, die gesetzlichen Grundlagen für ein Verbot von Konversionstherapien zu schaffen. Auch die Regierung von Basel-Stadt wurde im Mai beauftragt, ein kantonales Verbot zu erarbeiten. Ähnliche Bestrebungen sind in Genf und Waadt im Gange. Das sei erfreulich, sagt Dunning – und gebe Anlass zur Hoffnung: «Wenn sich die Kantone engagieren, kann dies Druck auf die Bundesebene ausüben.»

Verbote in anderen Ländern

Im Unterschied zur Schweiz haben diverse Staaten Konversionstherapien den Riegel geschoben. Deutschland etwa hat im Mai 2020 ein Verbot von Konversionstherapien an Minderjährigen erlassen. In Österreich, Frankreich und Norwegen sind entsprechende Gesetzesvorlagen in Vorbereitung. Als erstes europäisches Land verbot Malta 2015 Konversionstherapien. Verbote gibt es ferner auch in Brasilien, Argentinien, Uruguay sowie in mehreren US-Bundesstaaten.

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Hier findest du Hilfe:

LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133

Du-bist-du.ch, Beratung und Information

Lilli.ch, Information und Verzeichnis von Beratungsstellen

Milchjugend, Übersicht von Jugendgruppen

Elternberatung, Tel. 058 261 61 61

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

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