LuzernKanton hat «Massnahmen» gegen corona-kritischen Arzt eingeleitet
Ein Luzerner Arzt und Corona-Skeptiker redet und schreibt öffentlich über seine skeptischen Ansichten zu Corona – die Massnahmen der Behörden hält er für schädlich für die Bevölkerung. Nun wird er mit dem Luzerner Kantonsarzt zu tun bekommen.
Darum gehts
Ein Luzerner Arzt und Corona-Kritiker kämpft gegen die Massnahmen der Behörden zur Eindämmung der Pandemie.
Das Gesundheits- und Sozialdepartement hat nun in diesem Fall Massnahmen eingeleitet.
Im Kanton Luzern herrscht keine generelle Maskenpflicht für Ärzte.
Eine Verletzung der Berufspflichten kann laut Kanton disziplinarische Massnahmen nach sich ziehen.
Er hat öffentliche Briefe an den Bundesrat geschrieben, ist öffentlich vor die Mikrofone getreten und gibt in Medien über seine Ansichten Auskunft: Ein Luzerner Facharzt für Allgemeine Innere Medizin und Corona-Skeptiker*, kämpft gegen die seiner Meinung nach schädlichen Massnahmen der Behörden gegen die Corona-Pandemie. Diese hat er zum Beispiel schon öffentlich als «Test-Pandemie» bezeichnet. Und Masken in seiner Praxis trägt er nur, wenn er schwer lungenkranke Menschen behandelt oder Patienten dies explizit wünschten. Obwohl im Schutzkonzept des Ärzteverbandes FMH empfohlen wird, bei jedem Patientenkontakt eine Maske zu tragen.
Nun befassen sich die Behörden mit dem corona-kritischen Arzt. «Das Gesundheits- und Sozialdepartement (GSD) hat im besagten Fall die notwendigen Massnahmen eingeleitet», hiess es auf Anfrage beim Kanton Luzern. Über laufende Abklärungen könne keine weitere Auskunft gegeben werden, dies aus Gründen des Amtsgeheimnisses und des Persönlichkeitschutzes.
Generelle Maskenpflicht für Ärzte gibt es in Luzern nicht
Allgemein äussert sich das GDS aber zum Thema. Es teilt mit: «Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, ärztliche Tätigkeit sorgfältig und gewissenhaft auszuüben. Im Rahmen der Covid-19-Pandemie beinhaltet diese Pflicht im Besonderen, dass sie ungeachtet einer allenfalls abweichenden persönlichen Überzeugung die zum Schutz von Patienten und Angestellten empfohlenen Schutzmassnahmen wie Hygiene, Abstand, Gesichtsmasken etc. umzusetzen haben.»
Eine generelle Maskenpflicht für Ärzte gebe es im Kanton Luzern aber nicht, teilte das GDS weiter mit. «Ob das Tragen einer Schutzmaske während der gesamten Präsenzzeit notwendig ist, muss im Einzelfall beurteilt werden.» Jeder Arzt müsse für seine Praxis das Schutzkonzept auf seine Verhältnisse vor Ort überprüfen und dann ein eigenes Schutzkonzept – adaptiert auf seine lokalen Verhältnisse – erstellen. Das erwähnte Schutzkonzept der FMH sei dabei ein Leitfaden.
«Ich mache mir natürlich schon Sorgen»
Die Praxis des Luzerner Arztes* ist derweil noch geschlossen, da ihm alle Angestellten davongelaufen sind, weil sie seine Corona-Einstellung nicht teilen. Anfang Oktober will er wieder Patienten empfangen. Dass er nun auf dem Radar des Kantonsarztes ist, «das macht mir natürlich schon Sorgen, die Praxis ist schliesslich meine Existenz. Aber ich lasse mich auf keinen Fall verbiegen». So werde er seine Patienten so behandeln, wie dies aus seiner Sicht richtig sei. Er werde nun dem Kantonsarzt einen Brief schreiben und sein Schutzkonzept erläutern. «Ich hoffe, dass wir uns finden, denn ich bin nämlich durchaus auch kompromissbereit.»
*Name der Redaktion bekannt