Kanton Luzern«Wenn du die Polizei rufst, töte ich dich»
Ein 28-jähriger Brasilianer wurde kürzlich per Strafbefehl verurteilt. Dies, nachdem ein Streit mit seiner Partnerin ausgeartet war.
Darum gehts
Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat einen 28-jährigen Brasilianer per Strafbefehl verurteilt.
Dies, nachdem ein Streit zwischen dem Beschuldigten und seiner Partnerin ausgeartet war.
Jetzt muss der Mann aus dem Kanton Luzern knapp 7000 Franken bezahlen.
Ein 28-jähriger Mann wurde kürzlich per Strafbefehl verurteilt. Zuvor war ein Streit mit seiner Freundin eskaliert.
Am Abend des 18. August vergangenen Jahres kam es in einer Gemeinde im Kanton Luzern zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen einem Brasilianer und seiner Partnerin. Der Mann sagte zu ihr: «Ich töte dich.» Dann wiederholte er: «Wenn du die Polizei rufst, töte ich dich.» Wie die Staatsanwaltschaft Luzern schreibt, versetzte der 28-Jährige seine Partnerin mit seinen Worten in Angst und Schrecken und versuchte, sie daran zu hindern, die Polizei zu rufen.
Unter Alkohol- und Drogeneinfluss mit E-Trottinett unterwegs
Nach dem Konflikt verliessen beide nacheinander die Wohnung. Die Frau rief daraufhin sofort die Polizei. Er hingegen schwang sich betrunken und bekifft auf sein E-Trottinett und fuhr ins Nachbardorf und wieder zurück. Als er wieder in seiner Garage ankam, konsumierte er dort eine Linie Kokain. Dies soll er gemäss eigenen Angaben an einer Landi-Tankstelle von einer unbekannten Person erworben haben.
Sie griffen sich gegenseitig an
Über den Konflikt mit seiner Partnerin sagte der Beschuldigte in einem Verhör, er habe sie bedroht, nachdem seine Freundin ihn angegriffen habe. So soll sie ihn zuerst am Hals gepackt haben, woraufhin er sie an den Armen gegriffen und aufs Bett geworfen habe. «Diese Aussage erscheint glaubhaft und plausibel, das Gegenteil kann zumindest nicht bewiesen werden», heisst es im Strafbefehl der Luzerner Staatsanwaltschaft, der 20 Minuten vorliegt.
Aus diesem Grund werde das Strafverfahren wegen Tätlichkeiten ohne separate Kostenausscheidung eingestellt, zumal zugunsten des Beschuldigten davon auszugehen sei, dass er eine Tätlichkeit unmittelbar mit einer Tätlichkeit erwiderte. Dadurch sollen sich die beiden «schon an Ort und Stelle Gerechtigkeit verschafft» haben. Die Staatsanwaltschaft schreibt weiter: «Darüber hinaus ist der Streit zu unbedeutend, als dass das öffentliche Interesse nochmalige Sühne verlangen würde.»
Muss knapp 7000 Franken blechen
Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat den 28-jährigen Brasilianer nun wegen Drohung und der versuchten Nötigung und wegen des Führens eines motorlosen Fahrzeuges in angetrunkenem Zustand und unter Drogeneinfluss, wegen des unbefugten Erwerbs und Besitzes von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum sowie wegen des unbefugten Konsums von Betäubungsmitteln verurteilt.
Dafür hat er eine Geldstrafe von 4000 Franken erhalten und muss eine Busse von 1000 Franken, Gebühren von 930 Franken und die Auslagen von 1118 Franken bezahlen.
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