Schutzmassnahmen verlängertKanton Luzern will Vogelgrippe-Fälle unbedingt verhindern
Nachdem im November im Kanton Zürich die Vogelgrippe aufgetaucht ist, wurden Massnahmen ergriffen. Obwohl es in Luzern bislang noch keinen Fall gibt, werden Massnahmen verlängert. Für Menschen besteht keine Gefahr.
Darum gehts
Bei einer privaten Hühnerhaltung in Hüntwangen ZH wurde Anfang November eine hochansteckende Variante der Vogelgrippe entdeckt. «Viele Tiere sind gestorben. Die anderen mussten getötet werden», teilte die Zürcher Gesundheitsdirektion damals mit. Auch im an die Schweiz angrenzenden Ausland hat es diverse Fälle der Vogelgrippe gegeben. Das deutsche Friedrich-Löffler-Institut schätzt das Risiko einer Ausbreitung dieser Erkrankung bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel weiterhin als hoch ein, teilte der Kanton Luzern mit.
Risiko, dass weitere Fälle in der Schweiz auftreten
«Im Vergleich zum letzten Jahr gibt es viel mehr Fälle in den umliegenden Ländern», sagt der Luzerner Kantonstierarzt Martin Bruegger auf Anfrage. In Absprache mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen wurde darum entschieden, die Massnahmen gegen die Vogelgrippe bis zum 15. März 2022 zu verlängern. «Mit dem Einhalten der Massnahmen soll ein Übergreifen der Vogelgrippe auf Nutz- und Hausvögel verhindert werden», so Bruegger. Obwohl es im Kanton Luzern noch keinen Fall gab, besteht das Risiko, dass es auch in der Schweiz weitere Fälle geben kann. Auch in den Kantonen Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden werden die Massnahmen verlängert.
Keine Hinweise auf Übertragung auf Mensch
Für Menschen besteht laut Behörden wohl keine Gefahr durch die Vogelgrippe. «Beim aktuellen Virusstamm gibt es bis jetzt keine Hinweise auf eine Übertragung auf den Menschen», so Bruegger. Ganz ausgeschlossen werden könne dies aber nicht. Darum werden Personen, die auf tote Wildvögel stossen, gebeten, diese nicht zu berühren und sich an die Polizei oder den Veterinärdienst zu wenden. «Bei einem einzelnen toten Spatz muss man nicht gleich die Polizei oder den Veterinärdienst alarmieren. Im Zweifelsfall meldet man aber lieber einmal zu viel», so Bruegger.
Diverse Massnahmen für Geflügelhalter
Bereits im November wurden für die grossen Gewässer Kontroll- und Beobachtungsgebiete festgelegt. Im Kanton Luzern betrifft dies: die Reuss, den Vierwaldstätter-, Sempacher-, Hallwiler-, Baldegger- und den Zugersee. Die Geflügelhalter im betroffenen Gebiet wurden vom Kanton über die Massnahmen informiert. Folgende Massnahmen gelten für sie:
Um jeden Kontakt von Wildvögeln mit Hausgeflügel zu vermeiden, müssen Fütterung und Tränke in einem geschlossenen Stall stattfinden. Wasserbecken müssen vor wildlebenden Wasservögeln abgeschirmt werden. Falls sich diese Vorgaben nicht einhalten lassen, müssen die Tiere unter Dach in geschlossenen Einrichtungen gehalten werden.
Gänse und Laufvögel müssen getrennt vom übrigen Hausgeflügel gehalten werden.
Die Biosicherheitsmassnahmen vor Betreten der Stallungen sind strikt einzuhalten (Schuhwechsel, Überkleid für die Stallung, Händedesinfektion).
Bei Geflügelhaltungen mit mehr als 100 Hühnervögeln sind die Halterinnen und Halter zudem verpflichtet, Aufzeichnungen zu auffälligen Tieren und besonderen Krankheitssymptomen vorzunehmen und gegebenenfalls den Veterinärdienst zu informieren.
Kleinere Geflügelhaltungen melden Auffälligkeiten bitte direkt dem Veterinärdienst.
Geflügelhaltern ausserhalb dieser Gebiete wird empfohlen, dieselben Massnahmen auf freiwilliger Basis umzusetzen.
Du weisst von einem Tier in Not?
Hier findest du Hilfe:
Feuerwehr, Tel. 118 (Tierrettung)
Polizei, Tel. 117 (bei Wildtieren)
Tierrettungsdienst, Tel. 044 211 22 22 (bei Notfällen)
Schweizerische Tiermeldezentrale, wenn ein Tier entlaufen/zugelaufen ist
Stiftung für das Tier im Recht, für rechtliche Fragen
GTRD, Grosstier-Rettungsdienst, Tel. 079 700 70 70 (Notruf)
Schweizerische Vogelwarte Sempach, für Fragen zu Wildvögeln, Tel. 041 462 97 00
Tierquälerei:
Meldung beim kantonalen Veterinäramt oder beim Schweizer Tierschutz (anonym möglich)