Kanton SchwyzRegierung lässt Hunde weiter nicht von der Leine
Kein leichtes Hundeleben im Kanton Schwyz: Die Leinenpflicht wird nicht gelockert, dafür wird ein Verbot für bestimmte Hunderassen zur Diskussion gestellt.
Darum gehts
Die Regierung des Kantons Schwyz will die Leinenpflicht für Hunde nicht lockern.
Grund ist, dass das Interesse an Sicherheit, Gesundheit und Ordnung höher gewichtet wird als private Interessen.
Dafür stehen für Hundehalter einige Verschärfungen zur Diskussion.
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Der Schwyzer Regierungsrat sagt Nein zur Lockerung der Leinenpflicht im öffentlichen Raum. Er begründete seine wiederholt ablehnende Haltung damit, «dass der Gesetzgeber das öffentliche Interesse für Sicherheit, Gesundheit und Ordnung höher gewichte als die privaten Interessen der Hundehalter. Daran hat sich bis heute nichts geändert.»
So die Antwort auf einen Vorstoss von SVP-Kantonsrat Roland Müller und drei Mitunterzeichner. Sie hatten eine Lockerung der allgemeinen Leinenpflicht für Hunde im Kanton Schwyz gefordert. Sie argumentierten unter anderem damit, dass es für das Wohl des Hundes wichtig ist, dass er genügend Auslauf hat.
Zur Diskussion stehen auch Hundehalterkurse
Die Regierung sieht aber dennoch einen Revisionsbedarf in der Hundegesetzgebung. So werden klare gesetzliche Kompetenzen zwischen dem Kantonstierarzt und den Gemeinden geschaffen, damit griffige Massnahmen ergriffen werden können, wenn etwa ein Hund die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden würde. Dabei soll auch die Wiedereinführung von Hundehalterkursen und ein Verbot bestimmter Hunderassen zur Diskussion gestellt werden.
Der Regierungsrat hat angekündigt, eine entsprechende Gesetzesvorlage vorzubereiten. Immerhin hat die Schwyzer Regierung in einem Punkt eine Änderung angekündigt: Wenn Hündinnen läufig sind, müssen sie nicht mehr eingesperrt werden, weil dies einem Tierschutzartikel widerspreche.
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