Kanton St. Gallen«Sie sagten, da schiesse einer» – Touristen suchen Schutz in Kiosk
Mit einer Schreckschusspistole sorgte im Oktober ein 40-Jähriger an einem Bahnhof für Angst und Schrecken. Passanten schrien bei einem Kiosk um Hilfe. Nun wurde der Mann per Strafbefehl verurteilt.
Darum gehts
An einem Bahnhof im Kanton St. Gallen schoss ein Mann mit einer Schreckschusspistole mehrmals in die Luft.
Passanten suchten in einem Kiosk nach Hilfe.
Eine Angestellte des Kiosks erzählt, wie sie die Situation erlebte.
Der Mann wurde per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt.
An einem Sonntagnachmittag Ende Oktober fuhr ein 40-Jähriger alkoholisiert mit seinem E-Bike zu einem Bahnhof im Kanton St. Gallen. Als der Mann auf das Bahnhofsgelände fuhr, hielt er bei der Bushaltestelle an und schoss mit einer mitgebrachten Schreckschusspistole ein- bis zweimal in die Luft.
«Anschliessend fuhr der Beschuldigte an der Fassade des Bahnhofgebäudes entlang», schreibt die St. Galler Staatsanwaltschaft im Strafbefehl, den der 40-Jährige im Januar per Post erhielt. Am Ende des Gebäudes, beim Rollstuhlaufgang, habe der Beschuldigte erneut angehalten und wiederum ein- bis zweimal in die Luft geschossen.

Mit einer Schreckschusspistole schoss ein 40-Jähriger bei einem Bahnhof in die Luft. (Symbolbild)
IMAGO/Christian OhdePassanten schrien in Kiosk um Hilfe
Zwei Personen wählten umgehend den Notruf und schilderten, dass sie soeben einen Mann mit einer Waffe haben sehen können, welcher in die Luft schiesse.
Beim Bahnhof hielten sich zu diesem Zeitpunkt mehrere Erwachsene und Kinder auf. «Von diesen Personen rannten eine Gruppe von drei chinesischen Touristinnen sowie zwei Frauen und ein Kind in einen nahegelegenen Kiosk und schrien um Hilfe», so die Staatsanwaltschaft.
«Sie sagten, da schiesse einer umher»
«Ich hatte damals die Schüsse gehört, es klang wie eine echte Pistole», sagt eine Angestellte des Kiosks zu 20 Minuten. Dann seien die Passanten schon zum Kiosk gerannt. «Sie sagten, da schiesse einer umher. Zuerst wusste ich nicht, was ich machen soll», so die Frau.
Die Passanten seien dann in einer Ecke gestanden, um Schutz zu suchen. Die Touristinnen seien am Boden gekniet. «Ich habe dann die Polizei alarmiert», sagt die Angestellte.

Die Passanten suchten bei einem Kiosk Zuflucht und Hilfe. (Symbolbild)
Pexels/Sulav Jung Hamal«Niemand unternahm etwas»
Angst habe sie in diesem Moment nicht gehabt: «Ich handelte einfach. Ich hatte das Gefühl, ich muss helfen.» Andere Personen, die am Bahnhof waren, hätten jedoch nichts unternommen und einfach weggeschaut. «Es hat mich erschüttert, dass die Leute mit ihren Kindern einfach weggingen und niemand etwas unternahm. Alle sagten nur, ich muss auf den Zug», so die Frau.
Sie habe dann versucht, die Touristinnen zu beruhigen. «Ich habe ihnen einen Kaffee spendiert, während wir auf die Polizei warteten», sagt sie. Erst am Tag darauf, als sie bei der Polizei aussagen musste, habe sie dann ein mulmiges Gefühl gehabt. «Der Täter war am nächsten Tag schon wieder am Kiosk und hat etwas gekauft. Wir wussten gar nicht, wie wir reagieren sollen.»
Fast 2000 Franken Kosten
«Durch das Verhalten des Beschuldigten, beziehungsweise durch die von ihm abgegebenen Schüsse fühlten sich verschiedene am Bahnhof befindliche Personen schwer bedroht und wurden in Schrecken versetzt», so die Staatsanwaltschaft. Dies habe der Beschuldigte gewusst oder dies mindestens billigend in Kauf genommen.
Die St. Galler Staatsanwaltschaft sprach den 40-Jährigen der Schreckung der Bevölkerung, des Fahrens in nicht fahrfähigem Zustand (motorloses Fahrzeug) sowie des Vergehens gegen das Waffengesetz schuldig.

Der Mann wurde von der St. Galler Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt.
20min/Shannon ZanggerDer Mann wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à je 70 Franken (total 2800 Franken) verurteilt. Diese muss er nur bezahlen, falls er innert zwei Jahren erneut straffällig wird. Eine Busse von 1000 Franken und Verfahrenskosten von 950 Franken muss der Mann hingegen fix berappen.
Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.
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