Sorgerechtsstreit: Österreicher erpresst Ex mit Sexvideo

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Kanton St. GallenUm Sorgerecht zu erlangen, versandte er Sexvideo der Ex

Ein Sorgerechtsstreit eskalierte im Kanton St. Gallen in einer Sextortion. Das Opfer wehrte sich, worauf ein Österreicher (35) per Strafbefehl verurteilt wurde.

Als Sextortion bezeichnet man eine Form der Erpressung, bei der dem Opfer mit Veröffentlichung von Nacktbildern, Nacktvideos oder Ähnlichem droht (Symbolbild).
Ein Österreicher drohte seiner Ex mit Sextortion und wurde deswegen verurteilt (Symbolbild).
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Als Sextortion bezeichnet man eine Form der Erpressung, bei der dem Opfer mit Veröffentlichung von Nacktbildern, Nacktvideos oder Ähnlichem droht (Symbolbild).

Marcus Brandt/dpa

Darum gehts

  • Ein Österreicher wollte das Sorgerecht durch Drohungen mit einem Sexvideo erzwingen.

  • Die Ex-Partnerin ignorierte die Erpressungsversuche und meldete den Vorfall.

  • Der Mann wurde verurteilt und muss eine Busse sowie Verfahrenskosten bezahlen.

Wenn ihm nicht das alleinige Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder übertragen werde, dann werde ein schlüpfriges Video veröffentlicht. Damit drohte an einem Sommertag 2024 ein 35-jähriger Österreicher, wohnhaft im Kanton St. Gallen, telefonisch seiner Ex-Partnerin. Die Mutter der gemeinsamen Kinder ging jedoch nicht auf den Erpressungsversuch ihres Ex ein.

«Halbe Stunde, die Uhr tickt!»

Darauf folgte per E-Mail die Drohung, Nacktszenen zu veröffentlichen. Zudem verlangte der 35-Jährige, dass seine Ex-Partnerin ihn nicht mehr auf Whatsapp blockieren soll: «Hey H**e, wenn du uns alle nicht innerhalb von 30 Minuten freischaltest, bekommt deine ganze Verwandtschaft die Videos. Und auch dein Arbeitgeber. Halbe Stunde, die Uhr tickt!», heisst es dazu im Strafbefehl der St. Galler Staatsanwaltschaft. Auch auf diese Aufforderung ging die Frau nicht ein.

Der 35-Jährige machte schliesslich seine Drohung wahr und sendete der Mutter und der Tochter seiner Ex ein Video. Darauf war eine Frau «oben ohne» zu sehen. «Das Video wurde von der Geschädigten selbst erstellt, um es einer Instagram-Schreibaffäre zukommen zulassen», heisst es im Strafbefehl. Die Weiterleitung des Videos seiner Ex erfolgt ohne deren Zustimmung.

Wurdest du auch schon Opfer von Sextortion?

Beschuldigter muss 2800 Franken bezahlen

Somit hat sich der Österreicher folgender Punkte schuldig gemacht:

  • mehrfach versuchte Nötigung

  • mehrfache Beschimpfung

  • Konfrontation Dritter mit Pornografie ohne Hinweis auf den pornografischen Inhalt

Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann zu einer Busse von 1000 Franken sowie einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzten zu 80 Franken (3200 Franken). Diese wurde bedingt ausgesprochen, somit muss der 35-Jährige diese Strafe nur bezahlen, wenn er in den nächsten zwei Jahren wieder straffällig werden sollte. Begleichen muss er jedoch Gebühren und Kosten des Verfahrens von über 1800 Franken. Summa summarum muss der Beschuldigte über 2800 Franken an die Staatskasse überweisen.

Gegen den Strafbefehl kann Einspruch erhoben werden.

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Bist du oder ist jemand, den du kennst, von Stalking betroffen?

Hier findest du Hilfe:

Polizei nach Kanton

Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Elternberatung, Tel. 058 261 61 61

Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143

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