Technische Störung: Zürcher bekommen einen Monat länger Zeit für die Steuererklärung

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Technische StörungZürcher bekommen einen Monat länger Zeit für die Steuererklärung

Die Finanzdirektion verlängert die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2024 bis zum 30. April 2025. Die Onlineservices des Kantons sind von einer Störung betroffen.

Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung im Kanton Zürich wurde verlängert.

Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung im Kanton Zürich wurde verlängert.

20min/Celia Nogler

Darum gehts

  • Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung wurde für alle Zürcher bis zum 30. April erstreckt.

  • Bei den Onlineservices des Kantons Zürich wurden in den vergangenen Tagen vermehrt eine technische Störung festgestellt.

  • Der Kanton verzeichnete bisher deutlich weniger Eingänge als noch im Vorjahr.

Die Onlineservices des Kantons Zürich sind von einer technischen Störung betroffen. An den Wochenenden vom 15./16. März und vom 22./23. März stand die Online-Steuererklärung zeitweise nur eingeschränkt oder gar nicht zur Verfügung. Das teilt die Finanzdirektion am Donnerstag mit.

Für manche Benutzerinnen und Benutzer äusserte sich die Störung des grundsätzlich funktionierenden Systems in einer langsamen Performance. Einige Steuerpflichtige scheinen die Steuerdeklaration darum abgebrochen zu haben. «Insgesamt wurden an den zwei Wochenenden deutlich weniger Eingänge verzeichnet als an den entsprechenden Märzwochenenden im Vorjahr», heisst es in der Mitteilung.

Begründung

«In den vergangenen Tagen wurden verschiedene Massnahmen zur Behebung der Störung ergriffen», so die Finanzdirektion. Im Normalfall würden Systemänderungen mehrwöchigen Tests unterzogen. In der verfügbaren Zeit seien diese jedoch nicht möglich.

Zudem reichen viele Zürcherinnen und Zürcher ihre Steuererklärung erfahrungsgemäss am letzten Märzwochenende ein. Am kommenden Wochenende ist deshalb mit einer grossen Welle an Zugriffen zu rechnen. Hinzu kommt, dass aufgrund der Störungen bisher weniger Steuererklärungen eingereicht werden konnten als zum gleichen Zeitpunkt im Vorjahr. Dies könnte zu einer nochmals verstärkten Belastung des Systems führen.

Frist bis 30. April 2025

Auch wenn inzwischen wesentliche fehlerverursachende Elemente eliminiert wurden, kann eine erneute Beeinträchtigung der Online-Steuererklärung nicht ausgeschlossen werden.

Die Finanzdirektion erstreckt daher die Frist zur Einreichung der Steuererklärung bis zum 30. April 2025. Damit wird verhindert, dass Bürgerinnen und Bürger bei einer allfälligen Beeinträchtigung der Online-Steuererklärung in den kommenden Tagen selbst eine Fristverlängerung eingeben müssen. Die Fristerstreckung gilt unabhängig davon, wie die Steuererklärung ausgefüllt wird: ob online, mit der Offline-Software oder auf Papier.

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