Von Leipzig (D) bis Hochdorf LU - Katze reist als blinde Passagierin 750 Kilometer in LKW

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Von Leipzig (D) bis Hochdorf LUKatze reist als blinde Passagierin 750 Kilometer in LKW

In einer Kleintierpraxis in Hochdorf ist eine Katze abgegeben worden, die aus dem Raum Leipzig stammt. Die Besitzer sind noch nicht gefunden.

Darum gehts

  • Mehrere Tage hatte eine Katze nichts gefressen und getrunken, als sie in Hochdorf in einer Kleintierpraxis abgegeben wurde.

  • Die Katze stammt aus dem Raum Leipzig. Wer die Besitzer sind, ist noch unklar.

  • Werden die Besitzer nicht gefunden, wird das Büsi weitervermittelt.

Eine lange Reise dürfte ein Büsi hinter sich gehabt haben, als es in einer Kleintierpraxis in Hochdorf LU abgegeben wurde. «Sie hat sicher mehrere Tage weder gefressen noch getrunken», schreibt die Praxis auf Facebook. Und: «Aufgrund der Auffindesituation besteht ein starker Verdacht, dass die Katze als blinder Passagier nach Hochdorf kam und längere Zeit in einem Fahrzeug (wahrscheinlich Lastwagen) eingesperrt war.»

Abgegeben wurde das Büsi in der Praxis bereits im April. Die Fachleute hätten alles unternommen, um das Tier wieder zu stabilisieren. Mit Erfolg: inzwischen ist die Katze wieder gesund, wie es in einem Update zum Facebook-Post heisst.

Suche nach Besitzern dauert an

Rund 750 Kilometer soll die Katze als blinde Passagierin hinter sich haben, wie Focus online berichtet. Denn: Die Katze soll aus der Region Leipzig in Deutschland stammen. Dort wurde die Katze nämlich in einer Praxis gechipt. Wer die Besitzer der Katze sind, ist dennoch weiterhin unklar. So wurde offenbar «nicht aufgezeichnet, welcher Katze dieser Chip eingesetzt wurde», wie die Kleintierpraxis schreibt.

Inzwischen befindet sich das ausgewachsene Weibchen im Tierheim an der Ron in Root. Das Büsi wurde ins Heim des Luzerner Tierschutzes gebracht, weil eine artgerechte Unterbringung in Hochdorf über einen längeren Zeitraum nicht möglich ist.

«Weiterhin engagieren wir uns, um den Besitzer zu finden», so die Kleintierpraxis. Sollten sich diese nicht melden, dann kriegt die blinde Passagierin eine neue Heimat. «Wenn innerhalb der in der Schweiz geltenden gesetzlichen Wartefrist von zwei Monaten der Besitzer nicht aufgefunden werden kann, wird die Katze danach in ein neues Zuhause vermittelt.»

Du weisst von einem Tier in Not?

Hier findest du Hilfe:

Feuerwehr, Tel. 118 (Tierrettung)

Polizei, Tel. 117 (bei Wildtieren)

Tierrettungsdienst, Tel. 044 211 22 22 (bei Notfällen)

Schweizerische Tiermeldezentrale, wenn ein Tier entlaufen/zugelaufen ist

Stiftung für das Tier im Recht, für rechtliche Fragen

GTRD, Grosstier-Rettungsdienst, Tel. 079 700 70 70 (Notruf)

Schweizerische Vogelwarte Sempach, für Fragen zu Wildvögeln, Tel. 041 462 97 00

Tierquälerei:

Meldung beim kantonalen Veterinäramt oder beim Schweizer Tierschutz (anonym möglich)

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