Kein Billett-Entzug wegen Koksen

Aktualisiert

Kein Billett-Entzug wegen Koksen

Die St. Galler Behörden haben einem Kokainkonsumenten den Führerausweis zu Unrecht entzogen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Mann hatte auf dem Beifahrersitz eines parkierten Autos Kokain konsumiert.

Im Sommer 2006 konsumierten zwei Männer in einem parkierten Auto Kokain. Die St. Galler Entzugsbehörden verfügten auch für den auf dem Beifahrersitz sitzenden Mann aus Sicherheitsgründen vorsorglich einen Führerausweisentzug. Mehr als ein halbes Jahr später teilte die Entzugsbehörden dem Mann mit, gestützt auf ein verkehrsmedizinisches Gutachten könne seine Fahreignung ohne Auflagen wieder erteilt werden. Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt gab darauf den Führerausweis zurück.

Bereits vor Rückgabe des Ausweises hatte der Mann den Fall vors Bundesgericht gebracht. Dieses hat nun in einer summarischen Prüfung festgehalten, dass der Ausweisentzug unzulässig war. Zwar bildet der vorsorgliche Entzug während eines Sicherungsentzugsverfahrens wegen Drogendelikten zum Schutz der allgemeinen Verkehrssicherheit die Regel.

Da aber im konkreten Fall der Kokainkonsum nicht beim Führen eines Motorfahrzeugs erfolgte und dem Mann mit ungetrübtem automobilistischem und bürgerlichen Leumund zum ersten Mal Kokainkonsum nachgewiesen werden konnte, hätte der Ausweis nicht vorsorglich entzogen werden dürfen. Ein einmaliger Konsum auf dem Beifahrersitz im stehenden Auto genügt laut Bundesgericht nicht, um davon auszugehen, eine Person stelle ein besonderes Risiko für die anderen Verkehrsteilnehmer dar.

(Urteil 6A.72/2007 vom 7. Februar 2007) (dapd)

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