Kein Gehör für junge Ohren
Wegen lauter Musik in Discos und Konzerten leiden viele Jugendliche an Hörschäden. Wer in die Disco geht, muss weiter um sein Gehör bangen: Der Bundesrat will den Grenzwert von 93 Dezibel beibehalten.
Kinder und Jugendliche sollen speziell geschützt werden. Der Bundesrat hat deshalb die Schall- und Laser- Verordnung revidiert und auf den 1. Mai in Kraft gesetzt.
Ziel der Revision ist ein besserer Gesundheitsschutz für das Publikum. Den Event-Veranstaltern wird zwar mehr Flexibilität gewährt, aber auch mehr Verantwortung übertragen. Das Publikum muss über den Schallpegel und das Gesundheitsrisiko informiert werden und Möglichkeiten erhalten, das Gehör zu schützen.
Mängel beheben
Wegen lauter Musik in Discos und Konzerten leiden viele Jugendliche an Hörschäden. Diese gehen von vorübergehender Vertaubung nach einem Event über Ohrensausen bis zum messbaren permanenten Hörverlust. Bei Laseranlagen kann die Hornhaut der Augen beschädigt werden.
Konzerte mit elektronisch verstärkter Musik und Lasern sind seit 1996 rechtlich geregelt. Die Praxis mit der Schall- und Laserverordnung hat aber besonders im Vollzug Mängel aufgedeckt. Die revidierte Verordnung will bessere Grundlagen für einen wirkungsvollen und einheitlichen Vollzug schaffen.
Gratis-Gehörschutz
Die revidierte Verordnung hält an den bestehenden Grenzwerten von 93 bis 100 Dezibel fest. Es gilt ein allgemeiner Grenzwert von 93 Dezibel im Stundenmittel, doch sind Veranstaltungen auch mit Schallpegeln von 96 oder 100 Dezibel erlaubt. Solche Konzerte sind nicht mehr nur bewilligungs-, sondern neu auch meldepflichtig.
Bei den höheren Schallpegeln muss die Einhaltung des Grenzwertes überwacht und gratis ein Gehörschutz abgegeben werden. Bei Veranstaltungen, die länger als drei Stunden dauern, muss der Veranstalter dem Publikum zusätzlich eine Ausgleichszone mit 85 Dezibel anbieten und die Lautstärke elektronisch aufzeichnen.
Lautstärke deklarieren
Im Eingangsbereich des Lokals muss der Veranstalter den Schallpegel deklarieren und auf das Gesundheitsrisiko hoher Schallwellen aufmerksam machen. Damit will der Bundesrat den Veranstaltern mehr Verantwortung übertragen und dem Publikum die Möglichkeit geben, seine Selbstverantwortung wahrzunehmen.
Schülerdiscos, die sich an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren richten, dürfen nicht lauter als 93 Dezibel sein. Bei Laseranlagen gelten die internationalen Grenzwerte. Neu muss eine internationale Leitlinie zur Unfallverhütung befolgt werden. Vorgeschrieben wird ein Not-Aus-Schalter.
Die Revision der Schall- und Laserverordnung war in der Vernehmlassung weitgehend auf taube Ohren gestossen. Die Linke forderte strengere Vorschriften, die Veranstalter befürchteten eine «Kulturverhinderungsverordnung». Künstler weigerten sich, bei zu tiefen Grenzwerten aufzutreten. (sda)