Kein Heimatschutz für Schweizer Firmen

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Kein Heimatschutz für Schweizer Firmen

Der Bundesrat plant keine Massnahmen zur Verhinderung unfreundlicher Übernahmeversuche durch ausländische Firmen. Die Schweiz kenne eine vergleichsweise anbieterfreundliche Regelung, die sich grundsätzlich bewährt habe.

Solche Massnahmen wären nicht opportun, schreibt die Regierung auf eine Anfrage des Freiburger SP-Ständerats Alain Berset. Der Bundesrat verwies aber auf die Pläne der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats, die Schwelle für die Meldepflicht beim Erwerb von Beteiligungen von heute fünf auf drei Prozent der Stimmrechte zu senken. Weiter sollen für die Berechnung der Schwellenwerte Aktien und Optionen zusammengezählt und bei Missachtung der Meldepflicht die Stimmrechte des fehlbaren Investors suspendiert werden können. Diese Anpassungen sollen mehr Transparenz schaffen, ohne die Marktfreiheit einzuschränken oder Investoren zu behindern, wie der Bundesrat schreibt. (dapd)

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