BaselKeine Shisha – dafür Tee an der Jungbürgerfeier
An der Basler Jungbürgerfeier plante das Organisationskomitee eine «Shisha-Lounge». Die Idee wurde so heftig kritisiert, dass nun nur noch Tee offeriert wird.

An der Basler Jungbürgerfeier gibt es keinen Shisha-Qualm.
Wirbel im Vorfeld der Basler Jungbürgerfeier vom 17. September: Das Organisations-Kommitee (OK) kündigte im Garten des Volkshauses eine «Shisha-Lounge» mit orientalischem Flair an – gemütlich ausgestattet mit Kissen und Teppichen. Für ein kleines Entgelt hätten die Jugendlichen dort qualmen können, schreibt die «BZ Basel».
Der Vater einer eingeladenen Jungbürgerin versteht deswegen die Welt nicht mehr: «Es geht doch nicht, dass bei einer solchen Feier Shishas zur Verfügung gestellt werden», sagt er. Pikant: Die Basler Zünfte und Gesellschaften organisieren die Jungbürgerfeier im Auftrag der Basler Regierung. «Der Tabakkonsum wird verharmlost, wenn den Jugendlichen die Möglichkeit geboten wird, Shisha zu rauchen; und das von offizieller Seite», so der Vater gegenüber der Zeitung.
OK streicht Angebot
Der Mann kontaktierte auch das Organisations-Kommitee der Feier. Dieses kippte das Shisha-Angebot prompt aus dem Programm, so die Zeitung. Die Lounge mit Kissen und Teppichen aber bleibt. Laut Bericht wird sie zu einer orientalischen Teestube umfunktioniert. Das Getränk gibt es gratis.
Das OK begründet den Entscheid gegenüber der «BZ» so: «Wir wollen nicht weiter Anlass zu Diskussionen geben.» Konsequenterweise würden nun an der Jungbürgerfeier auch keine Caipirinhas mit hochprozentigem Alkohol gemixt, sondern alkoholfreie Smoothies ausgeschenkt.
«Grundsätzlich möchten wir niemanden am Fest bevormunden», sagt OK-Sprecher Jürg Bosshardt. Allerdings sei es unter Umständen möglich gewesen, dass noch nicht 18-Jährige mit Jahrgang 1998 hätten Alkohol oder Tabakwaren konsumieren können. Um nicht einen aufwändigen «Kontrollapparat» betreiben zu müssen, habe man schliesslich auf die Ü-18-Genussmittel verzichtet.
Rechtlich nicht anfechtbar
«Sie hätten eine Shisha-Lounge betreiben können, solange es eine Alterskontrolle gegeben hätte», sagt Anne Tschudin, Sprecherin des Gesundheitsdepartements (GD). Dies sei das wichtigste Anliegen von Seiten des Departements. Mit dieser Einschränkung hätte das GD grünes Licht gegeben. Für völlig unbedenklich halte die Behörde die Lounge dennoch nicht, denn durch die Inhalation beim Sisha-Rauchen würden schnell viele Schadstoffe in den Körper gelangen.