Keine Sterbehilfe im Uni-Spital Zürich
Das Universitätsspital Zürich (USZ) lehnt Suizidbeihilfe in den eigenen Räumlichkeiten grundsätzlich ab. Dies ist die Quintessenz einer Weisung, die Verantwortliche des USZ heute vorgestellt haben.
Der Besuch von Patienten durch Mitarbeiter von Sterbehilfeorganisationen ist im Rahmen des allgemeinen Besuchsrecht jedoch erlaubt. Auch soll dem Wunsch eines Patienten entsprochen werden, eine bereits liegende Verweilkanüle nicht zu entfernen.
Eine interne Regelung wurde ausgearbeitet, weil das Universitätsspital Lausanne (CHUV) seit 2006 die Beihilfe zum Suizid bei Patienten, die das Spital nicht mehr verlassen können, unter gewissen Bedingungen erlaubt. Dies ist auch in Genf möglich. (sda)