Die Schweiz hat abgestimmtKlares Ja zu schärferem Waffengesetz
Mit grosser Mehrheit haben die Stimmbürger das revidierte Waffenrecht angenommen. Damit wird die neue EU-Waffenrichtlinie umgesetzt.
Das Schweizer Waffenrecht wird verschärft. Das Stimmvolk hat die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie am Sonntag mit 63,7 Prozent angenommen. Damit bleibt die Schweiz Teil des Schengen-Raums.
Insgesamt haben rund 1'501'500 Personen die Waffenvorlage angenommen, 854'500 Personen haben dagegen gestimmt. In sämtlichen Kantonen mit Ausnahme des Kantons Tessin resultierte ein Ja. Die Tessiner Stimmenden lehnten die Vorlage mit 54,5 Prozent ab. Mit Luca Filippini hatte ein Tessiner das gegnerische Komitee angeführt.
Ein knappes Ja gab es in den Kantonen Schwyz mit 51,6, Obwalden mit 51,7 und Appenzell Innerrhoden mit 52,9 Prozent. Am deutlichsten stimmte der Kanton Basel-Stadt mit 75 Prozent für die Revision des Waffengesetzes, gefolgt von den Kantonen Genf mit 72,8, Neuenburg mit 72,6, Waadt mit 71,6 und Zürich mit 70,6 Prozent.
Widerstand der Schützen
Die klare Zustimmung war erwartet worden. In der letzten SRG-Umfrage hatten sich 65 Prozent für die Vorlage ausgesprochen. Den Gegnerinnen und Gegnern gelang in der Schlussphase kein Coup. Eine «Anti-Stimmung» gegen die Regierung sei nicht aufgekommen, sagte Lukas Golder vom Forschungsinstitut gfs.bern.
Die Änderungen des Waffenrechts vehement bekämpft haben die Schützen. Sie versuchten, die Abstimmung zum Votum über ein «EU-Diktat» zu machen. Damit scheinen sie aber auch in EU-kritischen Kreisen nur bedingt gepunktet zu haben, trotz Unterstützung der SVP. Diese muss im Wahljahr eine Niederlage in ihrem Kernthema hinnehmen, den Beziehungen zur EU. Zu den Siegerinnen gehört Justizministerin Karin Keller-Sutter, die ihren ersten Abstimmungserfolg verbuchen kann.
Bewilligung nötig
Mit dem Ja wird in der Schweiz die neue EU-Waffenrichtlinie umgesetzt. Davon betroffen sind vor allem Käufer halbautomatischer Waffen mit grossem Magazin. Solche Waffen – beispielsweise Sturmgewehre – gelten neu als verbotene Waffen.
Im Schiessport können sie weiterhin verwendet werden, doch braucht es für den Kauf eine Ausnahmebewilligung statt wie heute einen Waffenerwerbsschein. Für die Bewilligung muss der Erwerbsgrund angegeben werden, zum Beispiel «Sportliches Schiessen».
Waffen melden
Wer eine solche Waffe erwerben will, muss zudem nach fünf und nach zehn Jahren nachweisen, dass er damit regelmässig schiesst oder Mitglied eines Schützenvereins ist. Wer bereits eine solche Waffe besitzt, muss sie innerhalb von drei Jahren dem kantonalen Waffenbüro melden, sofern sie noch nicht registriert ist.
Waffenhändler müssen sämtliche Transaktionen mit Waffen innerhalb von 20 Tagen elektronisch melden, und Waffenhersteller müssen alle wesentlichen Waffenbestandteile markieren. Das soll es der Polizei erleichtern, die Herkunft einer Waffe zu klären. Sammler und Museen müssen ein Verzeichnis führen.
Mehr Informationsaustausch
Ferner wird der polizeiliche Informationsaustausch zwischen den Schengen-Staaten verbessert. Im Informationssystem wird künftig ersichtlich sein, wem in einem anderen Land aus Sicherheitsgründen eine Waffe verweigert wurde.
Nichts ändert sich dagegen für Soldaten, welche die Ordonnanzwaffe bei Dienstende direkt übernehmen wollen oder bereits übernommen haben. Auch für Jägerinnen und Jäger bleibt alles beim Alten.