Bruch mit der Neutralität?: Kriegsmaterial aus Schweizer Produktion soll in der Ukraine landen 

Aktualisiert

Bruch mit der Neutralität?Kriegsmaterial aus Schweizer Produktion soll in der Ukraine landen

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SIK) hat entschieden: Im Fall des russisch-ukrainischen Krieges soll die Nichtwiederausfuhr-Erklärung ausser Kraft gesetzt werden können.

von
fos
Die Schweiz soll Kriegsmaterial an die Ukraine ausliefern können.

Die Schweiz soll Kriegsmaterial an die Ukraine ausliefern können.

Ruag.com

Der Westen intensiviert seine Waffenlieferungen an die Ukraine. Jetzt sollen auch Schweizer Waffen unter gewissen Umständen an kriegsführende Staaten weitergegeben werden dürfen. Das empfiehlt die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (Sik) mit 14 zu 11 Stimmen. Die Nichtwiederausfuhr-Erklärung soll ausser Kraft gesetzt werden können.

Das Parlament schreibt in einer Medienmitteilung: «Die Nichtwiederausfuhr-Erklärung soll auch dann für aufgehoben erklärt werden können, wenn die Generalversammlung der Vereinten Nationen mit Zweidrittelmehrheit den Verstoss gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot festgestellt hat.» Der Bundesrat soll am Verbot der Wiederausfuhr festhalten können, wenn dessen Aufhebung ein überwiegendes aussenpolitisches Interesse der Schweiz entgegensteht. Diese Änderung soll dringlich erklärt werden und bis zum 31. Dezember 2025 in Kraft bleiben.

Schweiz soll Ukraine stärker unterstützen

Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Schweiz ihren Beitrag zur europäischen Sicherheit leisten und dementsprechend die Ukraine stärker unterstützen muss. Das Parlament schreibt: «Ihrer Auffassung nach stehen die beantragten Änderungen im Einklang mit dem Neutralitätsrecht, da sie nicht die direkte Ausfuhr von Kriegsmaterial in Konfliktgebiete erlauben, sondern lediglich die Nichtwiederausfuhr-Erklärungen der Länder betreffen, die Schweizer Kriegsmaterial kaufen.»

Die Minderheit erachtet die Wiederausfuhr von Schweizer Kriegsmaterial in die Ukraine im Hinblick auf die Neutralität, namentlich in Bezug auf das vom Neutralitätsrecht vorgesehene Gleichbehandlungsprinzip, als problematisch. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen: Das Geschäft muss nun noch durch National- und Ständerat. 

Mehrere europäische Staaten hatten massive Kritik an der Schweiz geübt, weil die Schweiz die Lieferung von Waffen an die Ukraine unter Berufung auf das geltende Gesetz verwehrte. So durfte etwa Deutschland Panzermunition aus Schweizer Produktion nicht weitergeben.

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