GerichtsurteilKontrollschild für 30’600 ersteigert und dann leichtfertig verspielt
Ein Baselbieter hat sein dreistelliges Nummernschild, das er teuer ersteigert hatte, gegen einen Arbeitsvertrag einer Firma überschrieben. Dabei wurde er über den Tisch gezogen und verlor nun auch noch vor dem Kantonsgericht.
Darum gehts
Ein Baselbieter ersteigerte im Jahr 2006 ein dreistelliges Kennzeichen für über 30’000 Franken.
2012 übertrug er es der Firma seines Vermieters. Als Gegenleistung sollte er von der Firma ein Fahrzeug bekommen, auf das das Nummernschild eingelöst werden sollte.
Das Fahrzeug bekam er nie. Und nach mehreren Klagen verlor er nun auch vor dem Kantonsgericht.
30’600 Franken bezahlte der Baselbieter im Jahr 2006 für sein dreistelliges Kontrollschild. Einer der höchsten Beträge, der je an einer Nummernauktion der Baselbieter Motorfahrzeugkontrolle geboten wurde. Um welche Nummer es sich handelt, geht aus dem jüngst publizierten anonymisierten Urteil des Kantonsgericht Baselland aber nicht hervor, dort ist die Rede von «BL XXX».
«BL XXX» wechselte im Juli 2012 seinen Besitzer. Der alte Eigentümer übertrug das begehrte Kontrollschild einer Firma, die ihm im Gegenzug ein bestehendes Arbeitsverhältnis bestätigte. Ein solches war nach damaliger Rechtslage Voraussetzung dafür, dass eine natürliche Person einer Firma ein Kontrollschild überschreiben konnte. Und so sah der Deal aus: Der Mann, der eine Wohnung gemietet hatte, die von besagter Firma verwaltet wurde, sollte seine Nummer auf ein Fahrzeug einlösen können, das ihm von der Firma zur Verfügung gestellt werden sollte. Dafür sollte er als Hausmeister gelegentliche Botengänge verrichten und sich um den Garten kümmern.
Dazu kam es aber nicht. Nachdem er der Firma das teure Nummernschild übertragen hatte, ohne dafür Geld zu erhalten, erhielt er auch nie den versprochenen Firmenwagen. Als ihm dämmerte, dass er über den Tisch gezogen worden war, brachte er im November 2013 seine «Bedenken» gegenüber der Motofahrzeugkontrolle vor. Damit nahm ein langer Kampf durch die Gerichte und Instanzen ihren Anfang.
Strafanzeige, Besitzschutzklage, Nichtigkeitserklärung – kein Gericht wollte ihm Recht geben. Auch mit allen Rekursen blitzte der Mann ab, zuletzt nun am Kantonsgericht, das eine Beschwerde gegen einen Regierungsentscheid in dieser Sache zu beurteilen hatte.
Täuschung ja, aber selbst verursacht
Dieses hielt in seinem Urteil nun fest, dass er sich selbst Vorwürfe machen müsse, wenn das seinerzeit bescheinigte Arbeitsverhältnis gar nicht bestanden und erst geplant gewesen sei. Damit habe er gegenüber der Behörde «bewusst eine wahrheitswidrige Erklärung abgegeben» und durch diese die Übertragung des Kontrollschilds veranlasst. «Die daraus resultierenden Nachteile hat er sich selbst zuzuschreiben», hält das Gericht unmissverständlich fest. Und überhaupt: «Die vorgebrachte Täuschung betrifft nicht die Übertragung des Kontrollschilds, sondern das Arbeitsverhältnis.»
Diese Erkenntnis kostete den Unterlegenen 1400 Franken, die er als Kostenvorschuss leisten musste. Wie viel Geld der Mann für die vorangehenden Rechtsstreitigkeiten berappen musste, geht aus dem Urteil nicht hervor.
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