Kopftuch-Verbot bei Coop

Aktualisiert

Kopftuch-Verbot bei Coop

Im Unterschied zur Migros erlaubt Coop seinen Verkäuferinnen nicht, ein Kopftuch zu tragen.

Diese Frage hat für die Nummer zwei des schweizerischen Detailhandels «keine direkte Relevanz», wie Coop-Chef Hansueli Loosli sagt.

«Coop hat für das Verkaufspersonal Bekleidungsvorschriften, und diese sehen keine Kopfbedeckung vor», erklärte Loosli in einem Interview, das am Freitag in der «Mittelland Zeitung» erschien.

Die Migros hingegen erlaubt Musliminnen, am Arbeitsplatz ein Kopftuch zu tragen. Ein Verbot sei wegen der Bundesverfassung, welche die Religions- und Gewissensfreiheit garantiere, nicht möglich. Eine Frau kann aber wegen des Kopftuchs in einen Bereich ohne Kundenkontakt versetzt werden.

In einer Umfrage in der Deutsch- und Westschweiz hatten unlängst 20 Prozent der befragten Musliminnen und Muslime die Ansicht geäussert, dass eine Muslimin auch in der Schweiz ein Kopftuch tragen sollte. Dagegen waren 34,8 Prozent, während das Problem 44,6 Prozent der Befragten egal war.

(sda)

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