«Ein Schluck für den Staat»Kostet die Dose Bier bald nur noch 32 Rappen?
Die Unabhängigkeitspartei UP will die Biersteuer abschaffen. So könnte es die billigste Dose Bier für 32 Rappen geben. Blaues Kreuz und Sucht Schweiz warnen.
45 Rappen kostet ein Dosenbier bei Denner. 17 Rappen davon gehen in Form der Bier- und Mehrwertsteuer an den Staat. Zu viel findet die Unabhängigkeitspartei Up!Schweiz. Sie startet eine Kampagne und sammelt Unterschriften, um die eidgenössische Abgabe der Biersteuer zu streichen. Heute werden 100 Liter Normalbier mit 25 Franken besteuert (siehe Box).
«Diese Steuer ist ein Paradebeispiel von Bürokratie», sagt Kampagnenleiter und Nationalratskandidat Andy Jenk. Über 100 Millionen Franken würden so jährlich in die Bundeskasse gespült (2014: 113 Mio). «Doch viele Bürger wissen gar nicht, dass es diese Steuer überhaupt gibt, und nehmen sie deshalb einfach so hin», sagt Jenk. Die Biersteuer bevormunde die Konsumenten und verursache bei den Brauereien unnötig Bürokratie und Aufwand. «Ein Schluck Bier für den Staat – damit muss endlich Schluss sein.»
«Bierbrauer werden politisch drangsaliert»
Die Alkoholsteuer sei «ein Relikt aus alten Zeiten». 1935 wurde im Zuge der Finanzkrise eine allgemeine Getränkesteuer erhoben. Der Steuer waren neben dem Bier und Wein auch sämtliche nichtalkoholischen Getränke unterworfen. 1937 wurde die allgemeine Getränkesteuer aufgehoben und nur die Steuer auf dem Bier beibehalten, da diese etwa drei Viertel der Steuereinnahmen ausmachte.
Unterstützung erhalten die Jungpolitiker vom Schweizer Brauerei-Verband: «Tatsache ist, dass die Schweizer Bierbrauer wiederholt politisch drangsaliert werden», sagt Direktor Marcel Kreber. So schränkten geplante Werbeverbote wie im Kanton Obwalden, zeitliche Verkaufsverbote wie im Kanton Waadt beschlossen oder auf Stufe Bund noch zur Diskussion stehend, die unternehmerische Freiheit ein. «Deshalb ist dieses Ansinnen sicherlich unterstützenswert und ein Schritt in die richtige Richtung der Deregulierung», sagt Kreber.
Skeptischer ist da Ralf Schröder von der Interessengemeinschaft unabhängiger Schweizer Brauereien: «Eine Abschaffung der Biersteuer könnte dazu führen, dass Schweizer Bier neu mit einer höheren Alkoholsteuer belastet würde, so, wie das bei Spirituosen bereits der Fall ist. Dann hätten wir gegenüber europäischem Importbier noch schlechtere Karten.» Den kleinen, unabhängigen Bierbrauern gehe es darum, «möglichst gleich lange Spiesse wie die deutschen, österreichischen und italienischen Bierbrauer» zu haben. Das sei im Moment der Fall, da die Bierbesteuerung in Europa gesetzlich geregelt ist.
«Je günstiger das Bier, desto mehr trinken Jugendliche»
Der Präsident des Blauen Kreuzes und SP-Nationalrat Philipp Hadorn warnt vor einer Abschaffung der Biersteuer: «Gerade Jugendliche sind extrem preissensibel. Bereits jetzt können sie sich für 4.50 Franken ins Spital trinken. Wird das Bier noch billiger, wird das Konsequenzen haben.» 2010 betrugen die alkoholbedingten Gesundheits- und Sozialkosten 4,2 Milliarden Franken. «Diese Kosten würden weiter massiv ansteigen», glaubt Hadorn. Auch weil das Schutzalter 16 noch schwieriger einzuhalten wäre. Die Alkoholsteuer sollte eigentlich erhöht werden: «Das würde einem Erwachsenen kaum wehtun, würde sich aber extrem positiv auf den Jugendschutz auswirken und der Gesellschaft in Form von Dienstleistungen zurückfliessen.»
Monique Portner-Helfer von Sucht Schweiz pflichtet bei: «Die Steuerbelastung von Bier ist im internationalen Vergleich tief. Bier ist hierzulande viel zu günstig. Je billiger das Bier, desto mehr trinken Jugendliche.»
«Dringend benötigte Steuereinnahmen»
Auch die Eidgenössische Zollverwaltung stellt sich gegen eine Abschaffung der Biersteuer: «Die Steuerbelastung auf dem Bier ist mit 5 bis 8 Rappen je Stange für den einzelnen Verbraucher als gering anzusehen. Sie generiert der Bundeskasse als Ganzes gesehen jedoch dringend benötigte Steuereinnahmen», schreibt sie.
Biersteuer
Für im Inland hergestelltes Bier ist der Hersteller steuerpflichtig. Für eingeführtes Bier ist der Zollschuldner steuerpflichtig.
Die Biersteuer bemisst sich nach der Gradstärke des Bieres (Grad Plato), auf der Grundlage des Stammwürzegehaltes.
Der Steuertarif ist in 3 Kategorien unterteilt (Steuersätze je Hektoliter)
Leichtbier Fr. 16.88
Normal- und Spezialbier Fr. 25.32
Starkbier Fr. 33.76
Quelle: Eidgenössische Zollverwaltung