Kreisgericht St. GallenFreispruch, aber «die Sache stinkt zum Himmel»
Ein 47-Jähriger muss sich am Dienstag vor Gericht verantworten. Er soll unter anderem Gasflaschen gestohlen und damit einen Ticketautomaten gesprengt haben. Die Staatsanwaltschaft fordert 57 Monate Haft.
Darum gehts
2021 soll ein heute 47-Jähriger den Ticketautomaten beim Bahnhof Lütisburg gesprengt haben.
Den Automaten sprengte der Mann mit Gasflaschen, die er zuvor gestohlen hatte.
Am Dienstag steht er deswegen vor Gericht in St. Gallen.
Dem Serben droht eine Haftstrafe von 57 Monaten.
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Zusammenfassung
Am Dienstag wurde ein 47-Jähriger vom Kreisgericht St. Gallen zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
Der serbische Staatsangehörige war im März 2021 mit einem Mittäter in einen Laden eingebrochen und hatte Gasflaschen gestohlen. Mit den Gasflaschen wurde beim Bahnhof Lütisburg ein Billettautomat gesprengt.
Vor Gericht stritt der 47-Jährige alles ab. «Ich habe nix gestohlen», sagte der Mann vor Gericht. Stattdessen sei einzig und alleine sein Kollege, der 2023 verurteilt wurde, für die Straftaten verantwortlich.
Auch in weitere Gebäude sollen die beiden Männer eingebrochen sein, ohne etwas zu stehlen. «Laut den Akten befand sich Ihr Mobiltelefon in der Nähe der Einbrüche», sagte der Richter. Auch das Handy des Mittäters sei in der Nähe eingeloggt gewesen. «Ich habe Kollegen dort. Ich war aber nicht mit ihm unterwegs», antwortete der Serbe darauf.
Aussagen des Beschuldigten laut Staatsanwältin unglaubwürdig
Die St. Galler Staatsanwaltschaft forderte, den 47-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 57 Monaten (knapp fünf Jahre) und einem Landesverweis von zehn Jahren zu verurteilen.
«Der Beschuldigte will nichts davon wissen, am Einbruchdiebstahl beteiligt gewesen zu sein. Jedoch wurde seine DNA-Spur an der Hausfassade sichergestellt», so die Staatsanwältin im Plädoyer.
Er habe nie nachvollziehbar erklären können, wie genau seine DNA dort hingelangt sein soll.
Auch die Staatsanwältin erwähnte die Mobilfunkdaten. «In der Befragung des Staatsanwalts sagte der Beschuldigte aus, er habe eine Freundin oder andere Kollegen besucht», sagte die Staatsanwältin.
Lediglich die Freundin habe ausfindig gemacht werden können. «Aber sie entlastet ihn nicht. Würden wir den Beschuldigten in einem halben Jahr nochmals befragen, würde er nochmals etwas anderes erzählen», so die Staatsanwaltschaft.
Die Aussagen des Beschuldigten seien gesamthaft sehr unglaubwürdig.
«Die Sprengung des Ticketautomaten erfolgte völlig unkontrolliert», sagte die Staatsanwältin. «Der Schaden war derart immens, dass sogar ein Auto beschädigt wurde und Gleise des Bahnhofs gesperrt werden mussten.»
Der Beschuldigte und sein Mittäter hätten aus monetären Gründen gehandelt. «Der Beschuldigte zeigte während des Verfahrens weder Reue noch gestand er seine Taten», so die Staatsanwältin.
Verteidiger forderte Freispruch
Der Verteidiger des Serben forderte, diesen von Schuld und Strafe vollumfänglich freizusprechen. «Die Delikte hat der Beschuldigte allesamt nicht begangen. Sie beruhen auf Spekulationen. Es gibt keine Hinweise, dass er tatsächlich beteiligt war», sagte der Verteidiger.
«Die Staatsanwaltschaft stützt den Tatverdacht auf eine DNA-Spur. Anlässlich der Schlusseinvernahme sagte der Beschuldigte aus, er habe den Diebstahl nicht begangen», so der Verteidiger. Er habe zudem gesagt, dass jemand Handschuhe von ihm benutzte und so seine DNA an den Tatort gelangte.
Das Institut für Rechtsmedizin habe notiert, dass es durchaus plausibel wäre, dass die DNA durch eine Drittperson platziert worden sei. «Heute sagte der Beschuldigte aus, dass er früher schon Pakete zum Geschäft lieferte», so der Verteidiger. Er wisse jedoch nicht, wann und wie die Spur an den Tatort gelangte.
«Für die Sprengung des Ticketautomaten gibt es keine Beweise, dass der Beschuldigte daran beteiligt war», sagte der Verteidiger. Am Tatort seien weder DNA noch sonstige Spuren des Beschuldigten gefunden worden. «Es gibt keine Zeugen, keine Überwachungsaufnahmen, die ihn beschreiben», so der Anwalt.
Zum Schluss hatte der 47-Jährige noch die Gelegenheit für ein Schlusswort. «Es kommt, wie es kommen muss. Ich hoffe, es kommt zu keiner Strafe, für etwas, was ich nicht gemacht habe», sagte der Beschuldigte.
Freispruch von Explosion
Das Kreisgericht St. Gallen sprach den Mann von den Straftatbeständen betreffend der Explosion in Lütisburg, sowie zwei Diebstählen frei. Schuldig gesprochen wurde der Serbe des Diebstahls, der Sachbeschädigung mit grossem Schaden sowie des Hausfriedensbruchs.
Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à je 100 Franken (insgesamt 18'000 Franken) bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Die Zivilklage des Geschäfts, bei dem die Gasflaschen gestohlen wurden, wurde auf den Zivilweg verwiesen. Vom Landesverweis wurde aufgrund der Härtefallklausel abgesehen.
Nicht erwiesen, dass 47-Jähriger bei Sprengung war
«Das Kreisgericht sieht den Einbruchdiebstahl beim Laden als erwiesen», begründete der Gerichtsvorsitzende das Urteil. Die Täterschaft bei den Vorfällen in Lütisburg und zwei weiteren Einbrüchen werde jedoch als nicht erstellt angesehen. «Deshalb erfolgten hier im Zweifel für den Angeklagten Freisprüche», sagte der Richter.
Beim Laden sei bei einer Delle bei der Schiebetür die DNA des Beschuldigten sichergestellt worden. «Es ist zweifelsfrei erstellt, dass Sie der Täter sind», so der Gerichtsvorsitzende.
«Die Sache stinkt zwar – auf gut Deutsch gesagt – zum Himmel. Es besteht eine recht grosse Wahrscheinlichkeit, dass Sie auf irgendwelche Art und Weise trotzdem involviert sind», sagte der Gerichtsvorsitzende. Das Gericht habe jedoch Zweifel, dass es effektiv so war, wie von der Staatsanwaltschaft angeklagt.
«Das Gericht zweifelt an Ihrer Täterschaft. Das heisst aber nicht, dass wir an Ihre Unschuld glauben», sagt der Gerichtsvorsitzende.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Verhandlung vorbei
Damit ist die Verhandlung beendet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wir danken für die Aufmerksamkeit.
«Hoffe, Sie werden sich zukünftig korrekt verhalten»
«Ich hoffe, Sie werden sich zukünftig korrekt verhalten. Nur, weil das Gericht heute den Härtefall annimmt, heisst das nicht, dass dies, falls neue Delikte zu urteilen sind, wieder gleich ist», sagt der Richter. Dies sei jetzt aufgrund der heutigen Verurteilung so. «Wenn die Entscheide rechtskräftig sind, sind Sie vorbestraft.»
«Recht grosse Wahrscheinlichkeit, dass Sie trotzdem involviert sind»
«Das Kreisgericht sieht den Einbruchdiebstahl beim Laden, bei dem Gas gestohlen wurde, als erwiesen», begründet der Gerichtsvorsitzende das Urteil. Die Täterschaft bei den Vorfällen in Lütisburg und zwei weiteren Einbrüchen werde jedoch als nicht erstellt angesehen. «Deshalb erfolgten hier in dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten, Freisprüche», sagt der Richter.
Beim Laden sei bei einer Delle bei der Schiebetür die DNA-Spur des Beschuldigten sichergestellt worden. «Es ist zweifelsfrei erstellt, dass Sie der Täter sind», so der Gerichtsvorsitzende.
«Die Sache stinkt zwar – auf gut Deutsch gesagt – zum Himmel. Es besteht eine recht grosse Wahrscheinlichkeit, dass Sie auf irgendwelche Art und Weise trotzdem involviert sind», sagt der Gerichtsvorsitzende. Das Gericht habe jedoch Zweifel, dass es effektiv so war, wie von der Staatsanwaltschaft angeklagt, weswegen der 47-Jährige im Zweifel freizusprechen sei.
«Ähnlich sieht es betreffend der Betäubungsmittel aus. Es ist belastend, dass auch von Ihnen DNA am Knopf des Beutels innen sichergestellt wurde und nicht vom Mittäter», so der Richter. Die Version des Beschuldigten sei aber nicht gänzlich unwahrscheinlicher als die des Mittäters.
«Das Gericht zweifelt an Ihrer Täterschaft. Das heisst aber nicht, dass wir an Ihre Unschuld glauben», sagt der Gerichtsvorsitzende.
Sprengung Ticketautomat: Freispruch
Es geht weiter. Jetzt wird das Urteil verkündet.
Der 47-Jährige wird von den Straftatbeständen, die die Explosion in Lütisburg betreffen, sowie zwei Diebstählen freigesprochen.
Der Serbe wird des Diebstahls, der Sachbeschädigung mit grossem Schaden sowie des Hausfriedensbruchs schuldig gesprochen. Das Kreisgericht St. Gallen verurteilt den Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à je 100 Franken (insgesamt 18'000 Franken). Diese muss er nur bezahlen, falls er innert zwei Jahren erneut straffällig würde. Die Zivilklage des Geschäfts, bei dem die Gasflaschen gestohlen wurden, wird auf den Zivilweg verwiesen. Die anderen Zivilklagen werden abgewiesen.
Des Weiteren muss der 47-Jährige zu einem Fünftel für die Verfahrenskosten aufkommen. Vom Landesverweis wird aufgrund der Härtefallklausel abgesehen.
Verhandlung vorbei
Damit ist die Verhandlung beendet. Das Urteil erfolgt heute um 14.45 Uhr.
«Es kommt, wie es kommen muss»
Zum Schluss hat der 47-Jährige noch die Gelegenheit für ein Schlusswort. «Was soll ich noch sagen? Ich erinnere mich nicht, was passiert war», beginnt der Mann. Dass er mit dem anderen Mann befreundet war, sei richtig, aber er habe nicht jeden seiner Schritte gekannt. «Es kommt, wie es kommen muss. Ich hoffe, es kommt zu keiner Strafe, für etwas, was ich nicht gemacht habe», sagt der Beschuldigte abschliessend.
«Mandant hatte nie etwas mit Drogen zu tun»
Zum Vorwurf des Besitzes von Kokain sagt der Verteidiger: «Mein Mandant hatte nie etwas mit Drogen zu tun.» Es könne sein, dass der Beschuldigte in seiner Naivität den Fehler machte, den Handschuh zu berühren, da es ihn interessierte, was darin war.
«Wie aber kam das Kokain in die Unterhose des anderen Mannes? Wer, ausser der rechtmässige Besitzer, würde es dort verstecken?», sagt der Anwalt.
Damit hat der Verteidiger sein Plädoyer beendet.
Anderer Mann soll alleine gehandelt haben
Auch für die beiden weiteren Einbrüche gibt es laut dem Verteidiger des 47-Jährigen keinerlei Hinweise, dass dieser an den Taten beteiligt gewesen war. «Lediglich die DNA des Kollegen wurde am einen Tatort gefunden», sagt der Anwalt.
Eine Zeugin habe beschrieben, dass sie eine maskierte Person beobachtet habe. «Es ist nur von einer Person die Rede; nicht von zwei.» Auch beim zweiten Tatort sei nur eine Person beobachtet worden. «Von einem zweiten Täter fehlt jede Spur», sagt der Verteidiger. Auch hier sei die DNA des anderen Mannes gefunden worden.
«Keine Zeugen, keine Überwachungsaufnahmen»
«Für die Sprengung des Ticketautomaten gibt es keine Beweise, dass der Beschuldigte daran beteiligt war», sagt der Verteidiger. Am Tatort seien weder DNA noch sonstige Spuren des Beschuldigten gefunden worden. «Es gibt keine Zeugen, keine Überwachungsaufnahmen, die den Beschuldigten beschreiben», so der Anwalt.
Zwar sei die DNA des Mittäters am Tatort gefunden worden. «Zeugen beschrieben zwei Männer», sagt der Verteidiger. Es sei deshalb nicht erwiesen, dass der Serbe an der Tat beteiligt gewesen war.
Das sagte der Verteidiger des Mittäters 2023
Im Mai 2023 musste sich der mutmassliche Mittäter vor Gericht verantworten. Damals sagte dessen Anwalt:
«Laut der Staatsanwaltschaft wurden seine DNA-Spuren am Tatort auf einer Spraydosenabdeckung gefunden worden. Dazu gibt es eine einfache Erklärung. Mein Mandant war regelmässig mit einem Kollegen in dessen Fahrzeug unterwegs», so der Anwalt.
Der Kollege sei zeitweise auch wegen der Sprengung verdächtigt worden, da mehrere Dosen des zur Sprengung verwendeten Materials gefunden worden seien. «Zudem hatte er aufgrund seiner Arbeit Erfahrung mit dem Material», so der Verteidiger.
Der Fund der DNA seines Mandanten am Tatort lasse sich durch die mehrfache Mitfahrt mit seinem Kollegen erklären. «Weiter bestreitet der Beschuldigte, zur Tatzeit jemals in Lütisburg gewesen zu sein, was auch nachgewiesen ist», sagte der Anwalt.
Keine Fahrzeuge auf Überwachungen
Der 47-Jährige habe an jenem Abend einen Freund besucht, der in der Umgebung der Mobilfunk-Antenne wohnte, wo das Handy des Beschuldigten eingeloggt war. «Weiter befinden sich in der Umgebung auch diverse Geschäfte und Läden. Der Beschuldigte hätte zu diesem Zeitpunkt auch private Einkäufe erledigen können», so der Verteidiger.
«Zur Zeit des Einbruchs wurden auf Überwachungsaufnahmen keine Fahrzeuge in der Nähe des Ladens aufgenommen», sagt der Anwalt. Es sei unklar, wie der Beschuldigte und dessen Mittäter die Gasflaschen, die Handschuhe und die Schweissanlage transportiert hätten.
DNA laut Verteidiger nur Indiz
Der Verteidiger geht nun auf die einzelnen Sachverhalte ein. «Die Staatsanwaltschaft stützt den Tatverdacht auf eine DNA-Spur. Anlässlich der Schlusseinvernahme sagte der Beschuldigte aus, er habe den Diebstahl nicht begangen», so der Verteidiger. Er habe zudem gesagt, dass jemand Handschuhe von ihm benutzte und so seine DNA an den Tatort gelangte.
«Es kann sich aus den DNA-Spuren nur ein Indiz für die Täterschaft ergeben», fährt der Anwalt fort. Das Institut für Rechtsmedizin habe notiert, dass es durchaus plausibel wäre, dass die DNA durch eine Drittperson platziert worden sei.
«Heute sagte der Beschuldigte aus, dass er früher schon Pakete zum Geschäft lieferte», so der Verteidiger. Er wisse jedoch nicht, wann und wie die Spur an den Tatort gelangte. «Diese Unklarheit darf sich jedoch nicht auf die Belastung des Beschuldigten auswirken», sagt der Anwalt.
Verteidiger fordert Freispruch
Jetzt hat der Verteidiger des Serben das Wort. Er fordert, diesen von Schuld und Strafe vollumfänglich freizusprechen. Die Zivilforderungen seien abzuweisen oder allenfalls auf den Zivilweg zu verweisen.
«Die Delikte hat der Beschuldigte allesamt nicht begangen. Sie beruhen auf Spekulationen. Es gibt keine Hinweise, dass, er tatsächlich beteiligt war» beginnt der Verteidiger sein Plädoyer.
Wegen Wucht der Explosion mussten Gleise gesperrt werden
«Die Sprengung des Ticketautomaten in den frühen Morgenstunden an einem öffentlichen Bahnhof, bei dem ständig Leute anwesend waren, erfolgte völlig unkontrolliert. Die Sprengung war erheblich», fährt die Staatsanwältin fort, weswegen dies als schwerstes Delikt bewertet werden müsse.
«Der Schaden war derart immens, dass durch Glasscherben sogar ein Auto beschädigt wurde und Gleise des Bahnhofs gesperrt werden mussten», sagt die Staatsanwältin. Zwar seien an jenem Morgen (einem Sonntag) keine Leute am Bahnhof gewesen. «Dennoch bestand die Gefahr, dass aufgrund der Explosion oder einer womöglichen Nachverpuffung Menschen gefährdet werden», so die Staatsanwältin.

So sah der Automat nach der Sprengung aus.
Kapo SGDer Beschuldigte und sein Mittäter hätten aus rein egoistischen, beziehungsweise monetären Gründen gehandelt. «Der Beschuldigte zeigte während des Verfahrens weder Reue noch gestand er seine Taten», sagt die Staatsanwältin.
Damit hat die Staatsanwältin ihr Plädoyer abgeschlossen.
Mittäter bewahrte Kokain nur auf
«Das Urteil des Kreisgerichts St. Gallen vom Mai 2023 machte klar, dass der Mittäter das Kokain für den heute beschuldigten 47-Jährigen lediglich aufbewahrte», sagt die Staatsanwältin. Der rechtmässige Besitzer der Droge sei somit der Serbe gewesen. «Auch am Plastiksack im Inneren des Handschuhs wurde seine DNA gefunden», so die Staatsanwältin.
Kokain: 47-Jähriger und Mittäter beschuldigten sich gegenseitig
Der Beschuldigte habe sich 2021 in einer sehr schlechten finanziellen Lage befunden. «Es erscheint deshalb als erachtet, dass er sich durch die Delikte finanziell bereichern wollte», sagt die Staatsanwältin.
Beim Handschuh mit dem Kokain wurden sowohl innen als auch aussen DNA-Spuren des 47-Jährigen und dessen Mittäters gefunden. «Bei der Befragung schoben die beiden jedoch den Eigentümer des Kokains stets der anderen Person zu», sagt die Staatsanwältin.
Staatsanwältin: «Aussagen des Beschuldigten sehr unglaubwürdig»
Auch die Staatsanwältin erwähnt in ihrem Plädoyer die Mobilfunkdaten, die in jener Nacht in der Nähe zweier Tatorte ausgewertet wurden. «In der Befragung des Staatsanwalts sagte der Beschuldigte aus, er habe eine Freundin oder andere Kollegen besucht», sagt die Staatsanwältin. Lediglich diese Freundin habe ausfindig gemacht werden können. «Aber auch sie entlastet ihn nicht. Würden wir den Beschuldigten in einem halben Jahr nochmals befragen, würde er nochmals etwas anderes erzählen», fährt die Staatsanwaltschaft fort.
Die Aussagen des Beschuldigten seien gesamthaft sehr unglaubwürdig.
DNA des Beschuldigten an Fassade gefunden
«Der Beschuldigte will nichts davon wissen, am Einbruchdiebstahl beteiligt gewesen zu sein. Jedoch wurde seine DNA-Spur an der Hausfassade sichergestellt und stimmt mit dem DNA-Profil des Beschuldigten überein», eröffnet die Staatsanwältin ihr Plädoyer. Er habe nie nachvollziehbar erklären können, wie genau seine DNA dort hingelangt sein soll. «Weiter machte der Beschuldigte während der Befragungen widersprüchliche Aussagen», so die Staatsanwältin.
Zuerst habe er ausgesagt, nicht zu wissen, wo sich das Geschäft befinde. «Anschliessend sagte er, er sei nie beim besagten Ort gewesen», sagt die Staatsanwältin.
Weiter soll der Mann ausgesagt haben, dass er an jenem Abend mit einem Kollegen unterwegs war. «Die Aussagen dieses Kollegen entlasten den Beschuldigten jedoch nicht», so die Staatsanwältin. Deshalb sei klar erwiesen, dass er den Einbruchdiebstahl in das Geschäft tatsächlich tätigte.
Es geht weiter
Die Verhandlung wird fortgesetzt. Jetzt hat die Staatsanwältin das Wort.
Die St. Galler Staatsanwaltschaft fordert den 47-Jährigen der Verursachung einer Explosion, der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, des qualifizierten Diebstahls, der mehrfachen qualifizierten Sachbeschädigung schuldig zu sprechen, des mehrfachen Diebstahls, der Sachbeschädigung sowie des Hausfriedensbruchs zu verurteilen.
Der Serbe sei zu einer Freiheitsstrafe von 57 Monaten und einem Landesverweis von zehn Jahren zu verurteilen.
Pause
Die Verhandlung wird für eine kurze Pause unterbrochen.
Beschuldigter soll Pakete an Geschäft geliefert haben
Der Verteidiger will wissen, ob der Beschuldigte vor dem 12. März Lieferungen an das Geschäft, bei welchem die Gasflaschen gestohlen wurden, tätigte. Der Serbe hatte teilweise auch als Kurier gearbeitet.
«Ja, habe ich», sagt der Beschuldigte. Aber an welchem Tag, wisse er nicht mehr genau. Im Geschäft habe er schon früher Gasflaschen geholt. «Zum Grillieren», sagt der Mann. Später sei er ab und zu geschäftlich dort gewesen und habe Pakete geliefert. «Ich war aber immer nur zu den normalen Öffnungszeiten dort.»
Laut dem Verteidiger habe er dies ihm erst kurz vor der Verhandlung mitgeteilt. «Wieso?», fragt der Anwalt.
«Ich hatte sehr wenig Zeit, mich vorzubereiten. Ich kann mich nicht mehr genau an alles erinnern, hatte damals eine schwere Zeit», sagt der Beschuldigte.
Damit ist die Befragung des Beschuldigten abgeschlossen.
Landesverweis: «Wäre ein Weltuntergang»
Die Staatsanwaltschaft verlangt eine Freiheitsstrafe von 57 Monaten sowie eine Landesverweisung von zehn Jahren. «Wollen Sie sich dazu äussern?», fragt der Richter.
«Was soll ich da sagen? Für etwas, was ich nicht gemacht habe», sagt der Beschuldigte. Er habe seine Kinder, seine Familie und seine Arbeit hier. «Das wäre der Weltuntergang für mich», sagt der 47-Jährige. Zu Serbien habe er keinen Bezug, lediglich einige seiner Cousins lebten dort. «Ich lasse es darauf ankommen», so der Beschuldigte.
Beim Bahnhof wartete die Polizei
«Es nahm mich Wunder, was im Handschuh war, ich habe ihn geöffnet und mit dem Finger überprüft. Darin war weisses Pulver», so der Beschuldigte. Anschliessend habe er den Handschuh wieder zugeknöpft und weggelegt.
Das Kokain wurde später in der Unterhose des Mitbeschuldigten gefunden. «Wie aber kam das Kokain in die Unterhose des Mannes?», fragt der Richter. Dies wisse er nicht, sagt der 47-Jährige.
Er und sein Kollege seien an diesem Tag weitergefahren und hätten beim Bahnhof Gossau kurz gehalten. «Dann wurden wir von der Polizei angehalten, sie haben die Scheibe eingeschlagen und uns aus dem Auto gezerrt», so der Serbe.
Ob er gemerkt habe, dass sie verfolgt wurden, fragt der Richter. «Ich habe noch gescherzt, ob es vielleicht die Polizei war», sagt der Beschuldigte. Sie seien sich aber nicht sicher gewesen.
Besitz von Kokain bestreitet Beschuldigter
Neben all den Einbruchsvorwürfen soll der 47-Jährige noch 36 Gramm Kokain mit starkem Reinheitsgehalt besessen haben, welches er dem mutmasslichen Mittäter zur vorübergehenden Aufbewahrung oder zum Verstecken vor der Polizei gab. Das Kokain habe sich in einem Handschuh befunden. «Was sagen Sie dazu?», will der Richter wissen.
Er habe kein Kokain besessen, erwidert der Beschuldigte. «Ich habe das Kokain im Auto meines Kollegen gesehen, dann hielten wir an, er nahm das Kokain und sagte, er komme gleich wieder», sagt der 47-Jährige.