Läufelfingen BLDie Fritteuse war mit einem Jassteppich abgedeckt
Wegen einer ganzen Reihe an Verstössen gegen das Lebensmittelgesetz wurde ein Baselbieter Wirt per Strafbefehl verurteilt. Inzwischen sollen die gesetzlichen Vorgaben wieder eingehalten werden.
Darum gehts
Ein Baselbieter Wirt wurde wegen einer Reihe von Verstössen gegen das Lebensmittelgesetz rechtskräftig verurteilt.
Der Strafbefehl der Baselbieter Staatsanwaltschaft legt die Mängel offen, die das Amt für Lebensmittelsicherheit im Betrieb vorgefunden hat.
Bei einer dritten Nachkontrolle entsprach der Betrieb im April 2023 allerdings wieder den gesetzlichen Vorschriften.
Ein Baselbieter Wirt wurde von der Staatsanwaltschaft im Februar rechtskräftig wegen mehrfacher Übertretung des Bundesgesetzes über Lebensmittel zur einer Busse von 1000 Franken verurteilt. Zusätzlich muss er noch Gebühren in der Höhe von 498 Franken entrichten. 20 Minuten liegt der rechtskräftige Strafbefehl vor.
Demnach hat der Bewilligungsinhaber des Restaurants, der nach wie vor in dem Betrieb wirtet, an zwei aufeinanderfolgenden Kontrollen des Baselbieter Amts für Lebensmittelsicherheit selbst Minimalstandards nicht erreicht. Bei der ersten Kontrolle am 16. Dezember 2022 wurden unter anderem folgende Mängel festgestellt.
Es gab keine Temperaturkontrolle der Kühlgeräte.
Ein Reinigungsplan fehlte.
Eine Eingangskontrolle für leichtverderbliche Lebensmittel war nicht vorhanden.
Räume waren nicht sauber und nicht instand gehalten.
Genussfertige, vorgekochte Lebensmittel vom Vortag wurden ungekühlt vorgefunden.
Lebensmittel waren unordentlich gelagert und teilweise nicht korrekt verpackt.
Vier Monate später, am 19. April 2023, tauchte das Lebensmittelinspektorat zu einer Nachkontrolle auf. Erneut wurden die hygienischen Bestimmungen bei der Verarbeitung von Lebensmitteln und andere Vorschriften der Lebensmittelgesetzgebung nicht eingehalten.
Weiterhin herrschte allgemeine Unordnung. Eine Trennung zwischen Lebensmitteln und Non-Food sei nicht ersichtlich gewesen.
Dichtungen und Fugen wiesen teilweise Schimmel auf.
Das Kochfeld war dreckig und die Fritteuse war mit einem Jassteppich abgedeckt.
Nach der zweiten Kontrolle griff der Wirt dann zum Besen. Bei einer nochmaligen Nachkontrolle am 27. April entsprach der Betrieb dann der Lebensmittelgesetzgebung, wie das Amt für Lebensmittelsicherheit feststellte. Die Eigentümerin des Betriebs erklärte auf Nachfrage, dass die Kontrollen zu einem ungünstigen Zeitpunkt stattgefunden hätten, als Teile des Inventars ersetzt worden seien. Seither sei alles in Ordnung, beteuert sie.
«Das schlechteste Restaurant, in dem ich je versucht habe zu essen»
Das Amt für Lebensmittelsicherheit hatte gute Gründe für eine Kontrolle, wie Google-Rezensionen des Betriebs über mehrere Jahre zeigen. Demnach bestand der ungenügende Zustand nicht nur zum ungünstigen Zeitpunkt der Kontrollen. «Das schlechteste Restaurant, in dem ich je versucht habe zu essen», berichtet ein Gast. Ein anderer hatte zum versalzenen Salat «Brot aus dem Frigo und das Essen schwamm im Fett.» Mehrere Gästen berichten, es sei schmuddelig gewesen.
Demgegenüber stehen mehrere Fünf-Sterne-Ratings, die von einer «gemütlichen Dorfbeiz mit guter Küche» und «netter Bedienung» berichten. Eine Besucherin hatte sich darauf verlassen und es danach bereut.
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