Gefährliche StrahlungLaserpointer – was ist erlaubt, was nicht
Laserpointer sind für wenig Geld aus dem Ausland bestellbar. Wer sich ein Gerät über der einzigen erlaubten Stufe 1 zulegt oder im Besitz ist, verstösst jedoch gegen das Gesetz. Vorsicht ist vor allem bei der Anschaffung von Laserpointern von chinesischen Onlinemärkten geboten.
Darum gehts
Der Vorfall vom Februar letzten Jahres, in dem ein 35-jähriger Deutscher mit einem Laserpointer der Stufe 3B versucht hat, Piloten eines Superpumas über zwei Minuten zu blenden, zeigt das gefährliche Potenzial dieser Geräte. In den letzten Jahren kam es immer wieder zu Blend-Attacken auf Tramfahrer, Autofahrerinnen und Piloten. Der Besitz und Handel aller Laserpointer über der Stufe 1 sind in der Schweiz seit dem 1. Juni 2021 illegal.
Lediglich Klasse 1 erlaubt
Laserpointer werden in verschiedenen Klassen eingeteilt. Nämlich in 1, 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4. Die einzigen in der Schweiz erlaubten Laserpointer sind die der Stufe 1. Zugelassen ist der Gebrauch dieser Geräte jedoch lediglich in Innenräumen und zu Zeigezwecken, also beispielsweise bei Präsentationen. «Lediglich die Geräte der Klasse 1 dürfen noch käuflich erworben werden», sagt Yannik Waeber, wissenschaftlicher Mitarbeiter Sektion nicht ionisierende Strahlung und Dosimetrie des BAG zu 20 Minuten.
Brennt sich binnen Sekunden in die Haut
Ein Laserpointer der Stufe 4 hat so ein hohes Verletzungspotenzial, dass dieser sich innerhalb von wenigen Sekunden tief in die Haut brennen kann. Es besteht die Gefahr, bei direktem Strahleneinfluss auf das Auge, zu erblinden. Aus diesem Grund existiert nicht nur die Gefahr bei Störung eines Menschen, der ein Fahr- oder Flugzeug bedient, sondern auch eine Gefahr der direkten Körperverletzung, die zu erheblichen Langzeitschäden führen kann.
Laserpointer bei Wish bestellt – Busse und Gebühren von 850 Franken
Beim Einkauf aus dem Ausland ist Vorsicht geboten. «Lediglich Laserpointer der Klasse 1 dürfen aus dem Ausland importiert werden», so Yannik Waeber. Gerade auf den Onlinemärkten aus China, wie Wish oder Alibaba-Express werden für wenig Geld die in der Schweiz illegalen Laserpointer angeboten.
Bei der illegalen Einfuhr werden immer wieder Personen erwischt und bestraft. So erhielt kürzlich eine Frau im Kanton St. Gallen einen Strafbefehl, nachdem sie bei Wish zwei Laserpointer der Klasse 3B bestellt hatte. Sie wurde mit einer Busse von 500 Franken bestraft. Zudem muss sie für Gebühren und Auslagen 350 Franken bezahlen. Die Laserpointer wurden beschlagnahmt und werden vernichtet.
Das gilt übrigens für alle Laserpointer ab der Stufe 1M. Diese mussten bis am 31. Mai. 2021 fachgerecht entsorgt werden, das heisst bei der Elektrorecyclingstelle.
Mehrere Blendungen pro Jahr
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