Tierquälerei: Schafe schutzlos dem Wetter ausgeliefert

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Laufen BLSchaf verstirbt auf Weide – Quälbauer erneut verurteilt

Ein Landwirt aus dem Laufental liess Schafe mehrfach ohne Unterstand weiden und sorgte sich auch sonst nicht ums Wohl der Tiere. Nun wurde er, nicht zum ersten Mal, verurteilt.

Auf einer Weide in Laufen verendete im Januar 2020 ein Schaf.
Auf der Weide am Dürrenbodenweg waren die Schafe im Winter Wind und Nässe schutzlos ausgeliefert.
Im Januar 2023 liess der gleiche Schafhalter in Frenkendorf erneut eine Herde ohne Unterstand weiden.
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Auf einer Weide in Laufen verendete im Januar 2020 ein Schaf.

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Darum gehts

  • Ein Landwirt aus dem Laufental liess Schafe mehrfach ohne Unterstand schutzlos im Winter weiden.

  • Dafür wurde er nun per Strafbefehl wegen Tierquälerei verurteilt.

  • Der Tierhalter ist bereits mehrfach einschlägig vorbestraft, jetzt kassierte er erstmals eine unbedingte Strafe.

Ein Schaf in «prekärem gesundheitlichem Zustand» lahmte bereits stark, als es im Januar 2020 auf einer Weide am Dürrenbodenweg in Laufen angetroffen wurde. Dort war es mit sechs anderen Schafen ohne Unterstand Wind und Nässe schutzlos ausgesetzt. Eines der Schafe verstarb gar auf der Weide. Bei diesem war auch die Klauenpflege vernachlässigt worden, wie das Baselbieter Veterinäramt feststellte.

Dies ist aber nicht der einzige tierschutzgesetzrelevante Vorfall, der dem 43-jährigen Tierhalter angelastet wird. Wie aus einem rechtskräftigen Strafbefehl der Baselbieter Staatsanwaltschaft hervorgeht, liess er im Januar 2023 erneut Schafe ohne Unterstand im Freien weiden. Diesmal an der Schauenburgerstrasse in Frenkendorf.

Fast 200 Tierschutzmeldungen 2023

Das Veterinäramt geht regelmässig Tierschutzmeldungen aus der Bevölkerung nach. Im vergangenen Jahr gingen 198 dieser Meldungen ein, in zwei Fällen wurde ein Tierhalteverbot ausgesprochen, wie aus dem Jahresbericht des Amts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Baselland hervorgeht.

Ob eines der Verbote dem Schafhalter ausgesprochen wurde, ist nicht bekannt. Bekannt ist aber, dass er ein Wiederholungstäter ist. Wie aus dem Strafbefehl hervorgeht, ist er mehrfach einschlägig vorbestraft. So wurde er bereits im April 2018, im Juni 2020 und dann noch im Januar 2021 von der Solothurner Staatsanwaltschaft wegen Tierquälerei zu bedingten Geldstrafen verurteilt.

Aufgrund dieser Vorgeschichte hat die Baselbieter Staatsanwaltschaft ihre Strafe nun unbedingt ausgefällt. Der Tierquäler muss nun eine Geldstrafe von 900 Franken und Verfahrenskosten in der Höhe von 2290 Franken bezahlen.

Du weisst von einem Tier in Not?

Hier findest du Hilfe:

Feuerwehr, Tel. 118 (Tierrettung)

Polizei, Tel. 117 (bei Wildtieren)

Tierrettungsdienst, Tel. 0800 211 222 (bei Notfällen)

Schweizerische Tiermeldezentrale, wenn ein Tier entlaufen/zugelaufen ist

Stiftung für das Tier im Recht, für rechtliche Fragen

GTRD, Grosstier-Rettungsdienst, Tel. 079 700 70 70 (Notruf)

Schweizerische Vogelwarte Sempach, für Fragen zu Wildvögeln, Tel. 041 462 97 00

Tierquälerei:

Meldung beim kantonalen Veterinäramt oder beim Schweizer Tierschutz (anonym möglich)

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