Nach Autounfall im Kanton Bern trinkt 22-Jähriger 1 Liter Schnaps

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Kanton Bern«Lebensgefährlich» – Mann (22) baut Autounfall und trinkt danach 1 Liter Schnaps

Ein 22-Jähriger aus dem Kanton Bern verlor auf einer rutschigen Strasse die Kontrolle über sein Auto – angetrunken. Um das zu verschleiern, trank er danach einen Liter Schnaps.

An dieser Strasse ereignete sich der Unfall.
Danach trank der Mann einen Liter 38-prozentigen Schnaps.
Im Gebäude befand sich früher eine Post.
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An dieser Strasse ereignete sich der Unfall.

20min/Matthias Spicher

Darum gehts

Es lag Schnee auf der Strasse, als ein junger Mann aus dem Kanton Bern Anfang April spätabends mit dem Auto durch das Dörfchen Mühlethurnen in der Nähe von Thun fuhr. Er hatte getrunken, wie aus einem Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland hervorgeht, und passte seine Geschwindigkeit nicht den Strassenverhältnissen an.

Der 22-Jährige verlor die Beherrschung über sein Auto, fuhr in einen Stein, über ein Gartenbeet und kollidierte schliesslich mit der Fassade eines Gebäudes. Er stieg aus seinem Auto aus und lief davon, wie es im Strafbefehl heisst, ohne sich um den angerichteten Schaden zu kümmern.

Schnaps als Nachtrunk

Rund 45 Minuten später war er zuhause. Dort nahm er eine Flasche Becherovka hervor - einen tschechischen Kräuterschnaps mit 38 Prozent Alkoholgehalt - und trank innerhalb von rund eineinhalb Stunden einen Liter. «Durch dieses Verhalten vereitelte er die Durchführung einer zeitnahen Alkoholmessung», schreibt die Staatsanwaltschaft weiter. 

In der Fachsprache nennt man dies einen Nachtrunk: Eine Person verursacht alkoholisiert einen Unfall und trinkt in der Absicht weiter, seinen Alkoholpegel zu beeinflussen und eine allfällige Messung ungenau zu machen. Oder gar behaupten zu können, er habe vor dem Unfall nichts getrunken und sein hoher Pegel sei nur wegen dem Alkoholkonsum nach dem Unfall zustande gekommen.

Hand aufs Herz – bist du schon einmal mit zu hohem Alkoholwert Auto gefahren?

Blut-Alkoholtest verweigert

2016 wurde die «beweissichere Atemalkoholprobe» eingeführt. Seitdem werden Blut-Alkoholtests nur noch in Ausnahmefällen angewendet, wie beispielsweise bei Verdacht auf Drogenkonsum, Fahrerflucht oder eben Nachtrunk.

Ein Pikettstaatsanwalt ordnete deshalb eine Blut- und Urinabnahme für den nächsten Morgen um 7.30 Uhr an. Der Unfallfahrer kam der Aufforderung aber nicht nach. «Der Beschuldigte weigerte sich in der Folge, sich Blut nehmen zu lassen und wich auch nach Erklärung der Folgen einer Verweigerung nicht von dieser Position ab. Es konnte darum keine Blutprobe entnommen werden», heisst es im Strafbefehl.

«Das ist lebensgefährlich»

Der junge Mann dürfte danach rund 4,5 bis 5 Promille gehabt haben, wie Ruth Rihs von der Stiftung Berner Gesundheit zu 20 Minuten sagt. «Das ist eine Schätzung», sagt Rihs «Natürlich hängt das von einigen Faktoren ab, wie zum Beispiel Körpergewicht, körperliche und psychische Verfassung, Medikamenteneinnahme oder ob er vorher gegessen hat.»

«Das ist lebensgefährlich», sagt Rihs. «Der Mann riskiert damit akute Herzfunktionsstörungen,  Atemstillstand, Bewusstlosigkeit und Erbrechen, was in Kombination zusätzlich gefährlich werden und letztendlich seinen Tod herbeiführen kann. Es war vermutlich eine Affekthandlung und ich bin froh, dass er überlebt hat. Zumal der Mann vorher schon getrunken hatte.»

«Dass jemand so viel Alkohol in so kurzer Zeit zu sich nimmt, hören wir auf unserer Fachstelle eher selten», sagt Rihs. Nachtrinkerinnen und Nachtrinkern begegnet sie allerdings immer wieder. «Wenn nach einem solchen Vorfall der Ausweis weg ist, wird oft auch eine suchttherapeutische Behandlung angeordnet. Dann kommen die Leute zu uns, und da höre ich immer wieder solche Geschichten.»

Kein Einzelfall

Dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt, bestätigt auch die Kantonspolizei Bern. «Solches Vorgehen ist uns bekannt», sagt Mediensprecher Joël Regli zu 20 Minuten. Die Polizei führt dazu allerdings keine präzisen Statistiken.

Der junge Mann wurde nun zu einer bedingten Geldstrafe von 28 Tagessätzen zu 90 Franken (also 2520 Franken) verurteilt. Zudem muss er eine Verbindungsbusse von 800 und eine Busse von 700 Franken bezahlen. Hinzu kommen Verfahrenskosten in der Höhe von 650 Franken.

Aktivier jetzt den Bern-Push!

Hast du oder hat jemand, den du kennst, Probleme mit Alkohol?

Hier findest du Hilfe:

Berner Gesundheit, Tel. 0800 070 070

Sucht Schweiz, Tel. 0800 104 104

Blaues Kreuz Schweiz, Beratungsstellen

Safezone.ch, anonyme Onlineberatung bei Suchtfragen

Feel-ok, Informationen für Jugendliche

My Drink Control, Selbsttest

Kinderseele Schweiz, Beratung für psychisch belastete Eltern und ihre Angehörigen

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