Seon AG: In dieser alten Fabrik standen jahrelang gefährliche Giftfässer herum

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Seon AGIn dieser alten Fabrik standen jahrelang gefährliche Giftfässer herum

Über Jahre wurden hochgiftige Stoffe wie Zyankali in einer alten Fabrik in Seon ungeschützt gelagert. Für Mensch und Umwelt bestand Gefahr, die Fässer drohten zu bersten. Kontrolliert wurden die Zustände in der Halle nicht.

Gefunden wurden die Chemikalien im Keller dieses Gebäudes.
Rund 100 Fässer à 200 Liter und circa 3000 weitere kleine und mittlere Behälter wurden entdeckt. In der Halle wurde unter anderem Kaliumcyanid (auch bekannt als Zyankali), Natriumcyanid und Phosgen gelagert. (Symbolbild)
Behälter hätten bersten können. Unter anderem wurden Chemikalien gefunden, die beim Einatmen und bei Hautkontakt lebensgefährlich sein können. (Symbolbild)
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Gefunden wurden die Chemikalien im Keller dieses Gebäudes.

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Darum gehts

  • In einer alten Fabrikhalle in Seon AG wurden über Jahre teilweise hochgiftige Chemikalien gelagert.

  • Es bestand Gefahr für Mensch und Umwelt: Chemikalienbehälter waren in mangelhaftem Zustand.

  • Kontrolliert wurden die Zustände in der Fabrik von den Behörden nicht, weil der Betrieb stillgelegt war.

  • Der Besitzer der ehemaligen Fabrikhalle wurde per Strafbefehl verurteilt.

Kaliumcyanid, Natriumcyanid, Phosgen – diese und weitere hochgiftige Stoffe wurden während 25 Jahren in einer alten Fabrikhalle in Seon AG unsachgemäss gelagert. Rund 100 grosse Fässer zu je 200 Liter und 3000 weitere Behälter mit Chemikalien befanden sich dort und wurden «dem Verfall überlassen», heisst es im Strafbefehl gegen den Besitzer der Fabrikhalle. Durch das Dach drang Wasser ins Gebäude: Mehrere Behälter waren wegen Feuchtigkeit in einem mangelhaften Zustand. Sie hätten jederzeit bersten können, Stoffe hätten sich zu einem gefährlichen Mix vermischen können, berichtete «SRF».

Zyankali, Natriumcyanid und weitere Stoffe

Es handelte sich teilweise um hochgiftige Chemikalien: So etwa Kaliumcyanid, auch Zyankali genannt, das für Menschen bereits in geringsten Mengen tödlich ist und schon als Mord- und Kriegswaffe eingesetzt wurde. Im Gebäude fehlten auch vorgeschriebene Wannen, die Stoffe bei einem Auslaufen hätten auffangen können. Einige vorhandene Wannen waren bereits voll. Und: Durch den Keller hätten Giftstoffe in die Kanalisation fliessen können.

Behörden kontrollierten nicht

Wie kann es sein, dass die Stoffe ohne Kontrollen so lange gelagert wurden? «Die gesetzlichen Vorschriften zum Umgang mit Chemikalien und deren Lagerung unterliegen dem Prinzip der Selbstkontrolle und der Sorgfaltspflicht», teilt das Amt für Verbraucherschutz (AVS) des Kantons Aargau mit. Stichprobenartig werden die meisten Betriebe alle vier Jahre überprüft. Beim betroffenen Betrieb war dies nicht der Fall: «Soweit die Archive des AVS zurückreichen wurden keine Kontrollen gemacht, da der Betrieb stillgelegt war und keine Chemikalien verarbeitet wurden», so das AVS. Und weiter: «Die Umstände im vorliegenden Fall sind nicht mehr rekonstruierbar, da die beim AVS archivierten Unterlagen nicht so weit zurückreichen.»

Nachdem die Behörden von den Zuständen erfahren hatten, handelten sie: «Es bestand eine Gefährdung von Personen», so das AVS. Sofortmassnahmen wurden angeordnet und eine Entsorgung oder «ordnungsgemässe Lagerung» verlangt. Ein spezialisiertes Entsorgungsunternehmen transportierte die Stoffe ab.

Dach war undicht

Der Besitzer der Fabrikhalle wusste vom Zustand. «Das Dach war undicht, aber erst seit zwei Jahren und nicht seit die Firma vor 25 Jahren zu ging», sagte er gegenüber TeleM1. Reparaturarbeiten am Dach seien verzögert worden durch gesundheitliche Probleme beim zuständigen Architekten.

Der Besitzer wurde wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Chemikaliengesetz und Vergehen gegen das Gewässerschutzgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 220 Franken und einer Busse von 7500 Franken verurteilt. Er hat das Urteil akzeptiert.

Weil der Mann nicht vorbestraft ist und dies seine erste Verfehlung war, wurde die Geldstrafe bedingt ausgesprochen, teilt die Aargauer Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit. Aufgrund der Menge und Gefährlichkeit der Stoffe sei sowohl die Geldstrafe, als auch die Busse «verhältnismässig hoch» ausgefallen. Denn: In Strafbefehlen ist eine maximale Anzahl von 180 Tagessätzen vorgesehen. Zwar habe Gefahr für Mensch und Umwelt bestanden. Es wurden jedoch weder Personen noch die Umwelt geschädigt. «Wären diese Umstände eingetreten, wäre ein höheres Strafmass oder gar eine Anklage allenfalls notwendig gewesen.»

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