
Schon mal von den Erdbeeren naschen – ist das erlaubt?
Getty ImagesLebensmitteleinkaufIm Supermarkt: Darfst du schon essen, was noch nicht bezahlt ist?
Beim Einkaufen schon mal von den noch nicht gezahlten Erdbeeren naschen – wir haben bei Schweizer Supermärkten nachgefragt, ob das erlaubt ist.
Beim Naschen im Supermarkt spalten sich die Geister: Die einen sehen absolut kein Problem darin, im Supermarkt schon mal zu essen, was gleich an der Kasse auch bezahlt wird. Andere sind entsetzt: «Ist das nicht verboten?» Die Debatte wurde kürzlich auch auf X neu aufgegriffen – Userinnen und User, die das Snacken beim Lebensmitteleinkauf fragwürdig finden, erstellten sogar ein Meme:
Snacken erlaubt? So siehts in der Schweiz aus
In der Schweiz ist es grundsätzlich nicht erlaubt, etwas im Supermarkt zu konsumieren, bevor es bezahlt wurde. Die Produkte gehören bis zur Bezahlung der Verkaufsstelle, etwa dem Supermarkt, und das Essen oder Trinken von nicht bezahlten Waren kann deshalb auch rechtlich als Diebstahl betrachtet werden.
Schon mal Unbezahltes im Supermarkt gesnackt?
Die Regelungen zum Konsum von Waren im Supermarkt vor dem Bezahlen sind nicht explizit in gesetzlichen Texten festgehalten – sie fallen unter das allgemeine Eigentumsrecht. In der Schweiz gehört eine Ware bis zur Bezahlung Verkäuferin und Verkäufer.
Bei Lidl ist man nachsichtig
Die genauen Regeln werden von den einzelnen Supermärkten (häufig in Hausordnungen oder Kundenrichtlinien) festgelegt – sie können von Geschäft zu Geschäft variieren. Im Zweifel kannst du das Supermarktpersonal fragen, ob es in Ordnung ist, bereits etwas zu snacken.

Lieber noch gedulden: Bei den meisten Supermärkten muss vor dem Konsumieren gezahlt werden.
Unsplash / Joshua Rawson HarrisWir haben bei Kevin Blättler, Mediensprecher von Coop, nachgefragt, wie die Schweizer Genossenschaft den Fall handhabt: «Bei Coop ist es nicht erlaubt, Produkte vor dem Bezahlen zu konsumieren», antwortet uns dieser knapp. Auf Nachfrage nach einer genaueren Begründung heisst es lediglich: «Der Verzehr von Esswaren ist bei Coop möglich, sofern alle Artikel vorgängig bezahlt wurden.»
Bei Lidl Schweiz ist man nachsichtiger: «Es ist grundsätzlich nicht gestattet, Produkte vor dem Bezahlen zu konsumieren. Aus hygienischen Gründen raten wir besonders davon ab, unverpackte Lebensmittel wie Obst, Gemüse oder Gebäck vor dem Kauf zu essen», erzählt Mediensprecherin Vanessa Meireles, fügt dann aber hinzu: «Wir machen jedoch in einigen Fällen, insbesondere bei kleinen Kindern, eine Ausnahme, solange die Produkte später noch gescannt und bezahlt werden können.» Hierbei sei es wichtig, dass die Verpackung des Produkts an der Kasse vorgelegt werde, damit der korrekte Betrag abgerechnet werden könne.
Die Medienstelle Aldi Suisse bezieht ebenfalls Stellung: «Wir vertrauen bei diesem Thema auf den gesunden Menschenverstand. Bei uns wägen die Mitarbeitenden unverpacktes Obst und Gemüse direkt an der Kasse. Daher schätzen wir es sehr, wenn nicht schon vorher die Hälfte gegessen wird.» Bei verpackten Sachen ist es einfacher: «Alle anderen Produkte könnten auch noch gescannt werden, nachdem man schon genascht hat. Dennoch finden wir: Vorfreude ist die schönste Freude. Warum also nicht noch zwei Minuten warten, bis man die Banane oder das Gipfeli an der Kasse bezahlt hat. Danach schmeckt der erste Biss viel besser.»
Ausnahmen und Toleranzen
In Allgemeinen gilt: Gerade bei kleinen Kindern, die sich nicht gedulden können oder eben genau jetzt grossen Hunger auf ein Weggli haben, wird häufig ein Auge zugedrückt – solange die Aufsichtsperson das Produkt im Anschluss bezahlt, natürlich.

Beisst ein Kind schon mal vom Apfel ab, sollte dieser vorher gewogen und ein Etikett gedruckt worden sein.
Getty ImagesEs wird empfohlen, das Supermarktpersonal vorab zu informieren und darauf zu achten, dass Barcodes oder Preise an der Verpackung nicht beschädigt werden, sodass die Produkte problemlos zugeordnet und bezahlt werden können.
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