Lenzburg AGDoppelte Sicherheitslinie überfahren: 1400 Franken Busse
Eine 28-jährige Autofahrerin überfuhr auf dem Autobahnzubringer in Lenzburg AG eine doppelte Sicherheitslinie und streifte dabei ein anderes Auto. Nun wurde sie per Strafbefehl verurteilt.
Darum gehts
Eine 28-jährige Autofahrerin überfuhr in Lenzburg AG eine doppelte Sicherheitslinie.
Dabei kam es zu einer Streifkollision mit einem entgegenkommenden Mazda.
Die Fahrerin hielt nicht an und wurde später per Strafbefehl verurteilt.
Sie muss eine Busse von 1400 Franken und weitere Kosten tragen.
Zusätzlich wurde sie wegen eines kosovarischen Fahrausweises verurteilt.
Eine kurze Unaufmerksamkeit kommt eine 28-jährige Autofahrerin teuer zu stehen: Die in Nyon VD wohnhafte Kosovarin fuhr vergangenen April mit ihrem Auto auf der A1 nach Zürich. Auf dem Autobahnzubringer Lenzburg überfuhr sie im Tunnelbereich die doppelte Sicherheitslinie und geriet so auf die Gegenfahrbahn.
Gleichzeitig kam ihr eine Aargauerin in einem Mazda entgegen. Die Frau konnte ihr nicht mehr ausweichen, nur um Haaresbreite kam es zu keinem gröberen Unfall. Die Kosovarin beschädigte beim Fast-Crash den Seitenspiegel des Mazdas, hielt danach aber weder an, noch informierte sie die Polizei: Sie entfernte sich vom Unfallort und musste später ausfindig gemacht werden.
Führerausweis im Kosovo ausgestellt
Verurteilt wurde die Frau nicht nur wegen des Überfahrens der Sicherheitslinie und wegen des pflichtwidrigen Verhaltens nach einem Verkehrsunfall: Sie war mit einem kosovarischen Führerausweis unterwegs und verstiess so gegen das sogenannte Wohnortsprinzip. Dieses besagt, dass der Führerausweis dort beantragt werden muss, wo der Wohnort liegt.
Die Frau wurde jetzt per Strafbefehl zu einer bedingt ausgesprochenen Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 110 Franken – also 3300 Franken – verurteilt. Kommt sie sich in den nächsten zwei Jahren nichts zuschulden, muss sie die Geldstrafe nicht bezahlen.
Im Gegensatz dazu muss sie die ausgesprochene Busse von 1400 Franken zahlen. Zudem muss sie die Strafbefehlsgebühr von 800 Franken und 310 Franken Polizeikosten übernehmen. Insgesamt kostet sie der Unfall also 2510 Franken.
Unfall hätte verhindert werden können
Wie die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl ausführt, sei die Frau mit ihrer unkontrollierten Fahrweise nicht nur eine konkrete Gefahr für sich, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmende gewesen. Immerhin sei niemand verletzt worden und der Sachschaden hält sich mit 2000 Franken auch im Rahmen.
Die 28-Jährige hätte den Unfall «mit grösster Wahrscheinlichkeit» aber verhindern könnten, hätte sie sich nicht unnötig ablenken lassen, so die Staatsanwaltschaft. Insbesondere auf Strassen mit gegenläufigem Verkehr, bei denen die beiden Fahrtrichtungen durch eine doppelte Sicherheitslinie getrennt sind. «Die Beschuldigte hat damit die Verkehrssicherheit nicht nur ernstlich gefährdet, sondern auch verletzt, da es zum Verkehrsunfall gekommen ist.»
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