Parlament will Mindestfranchisen erhöhen und automatisch anpassen

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Letzte Erhöhung im 2004Parlament will Mindestfranchise erhöhen und automatisch anpassen

Die Eidgenössischen Räte haben beschlossen, dass der Bundesrat die Mindestfranchise erhöhen und einen Mechanismus zur regelmässigen Anpassung der Franchise ausarbeiten muss.

SVP-Ständerätin Esther Friedli fordert den Bundesrat auf, die Mindestfranchise der aktuellen finanziellen Lage der Krankenkassen anzupassen. (Archivbild)
Der Bundesrat begrüsst die Motion, wie SP-Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider im Ratssaal erklärte. (Archivbild)
Nach dem Ständerat hat am Mittwoch auch der Nationalrat der Erhöhung und automatischen Anpassung der Mindestfranchise zugestimmt. (Archivbild)
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SVP-Ständerätin Esther Friedli fordert den Bundesrat auf, die Mindestfranchise der aktuellen finanziellen Lage der Krankenkassen anzupassen. (Archivbild)

20min/Matthias Spicher

Darum gehts

  • Derzeit liegt die Mindestfranchise bei 300 Franken – der Betrag wurde im Jahr 2004 das letzte Mal erhöht.

  • National- und Ständerat haben jetzt beschlossen, dass der Bundesrat die Mindestfranchise erhöhen muss.

  • Beide Räte haben einer entsprechenden Motion von SVP-Ständerätin Esther Friedli zugestimmt – jetzt muss der Bundesrat reagieren.

  • Mit der Erhöhung werde die «aktuelle Kostensituation in der Krankenpflegeversicherung» besser abgebildet.

  • Die höhere Beteiligung vonseiten der Versicherten soll den Prämienanstieg ausbremsen, so die Befürworter.

  • Noch ist unklar, wie hoch die Erhöhung ausfallen soll und wann dieselbe in Kraft tritt – der Bundesrat hat für die Umsetzung zwei Jahre Zeit.

Die Eidgenössischen Räte möchten die Mindestfranchise erhöhen und dem Bundesrat die Kompetenz einräumen, einen Mechanismus zur regelmässigen Anpassung der Franchise auszuarbeiten.

Nach dem Ständerat hat am Mittwoch auch der Nationalrat der Motion von SVP-Ständerätin Esther Friedli zugestimmt: Mit 118 zu 70 Stimmen bei vier Enthaltungen setzt sich eine bürgerliche Mehrheit durch und bestätigt den Entscheid vom Dezember 2024.

Letzte Erhöhung vor mehr als 20 Jahren

Seit der Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes hat der Bundesrat die Mindestfranchise bereits mehrmals angepasst: Während sie 1996 noch 150 Franken betrug, wurde sie 1998 auf 230 Franken und 2004 auf 300 Franken erhöht – seither wurde keine weitere Erhöhung mehr beschlossen.

Mit der Annahme im Nationalrat erhält der Bundesrat den Auftrag, einen entsprechenden Entwurf auszuarbeiten – noch ist nicht klar, wie gross die Erhöhung ausfallen soll und wann sie in Kraft tritt. (Symbolbild)

Mit der Annahme im Nationalrat erhält der Bundesrat den Auftrag, einen entsprechenden Entwurf auszuarbeiten – noch ist nicht klar, wie gross die Erhöhung ausfallen soll und wann sie in Kraft tritt. (Symbolbild)

20Min/Carole Alkabes

SVP-Ständerätin Esther Friedli verlangt deshalb, dass die Mindestfranchise erhöht wird und künftig automatisch periodischen Anpassungen unterzogen wird. Damit werde die «aktuelle Kostensituation in der Krankenpflegeversicherung» besser abgebildet und der Prämienanstieg ausgebremst.

Moderate Erhöhung gewünscht

Die Erhöhung der Franchise und der Anpassungsmechanismus sollen demnach «moderat ausfallen», wie Friedli im Vorstoss betont. «Personen, die Ergänzungsleistungen erhalten, sollen von dieser Änderung nichts spüren», ergänzte SVP-Nationalrätin Diana Gutjahr, welche den gleichlautenden Vorstoss von 2024 eingereicht hatte.

In den Räten hatten SP und Grüne das Ansinnen bekämpft – schon wenige Minuten nach der Abstimmung lässt sich SP-Co-Parteipräsidentin Mattea Meyer in einer Medienmitteilung zitieren: «Statt die Kosten immer stärker auf die Versicherten abzuwälzen, braucht es endlich wirksame Massnahmen zur Begrenzung der Krankenkassenprämien und eine echte Kostendämpfung, die die Versorgungsqualität nicht gefährdet.»

«Statt die Kosten immer stärker auf die Versicherten abzuwälzen, braucht es endlich wirksame Massnahmen zur Begrenzung der Krankenkassenprämien», lässt sich SP-Co-Parteipräsidentin Mattea Meyer in einer Medienmitteilung zitieren. (Archivbild)

«Statt die Kosten immer stärker auf die Versicherten abzuwälzen, braucht es endlich wirksame Massnahmen zur Begrenzung der Krankenkassenprämien», lässt sich SP-Co-Parteipräsidentin Mattea Meyer in einer Medienmitteilung zitieren. (Archivbild)

20min/Matthias Spicher

Mit der Erhöhung der Franchise treibe die bürgerliche Mehrheit im Parlament die «Zwei-Klassen-Medizin» weiter voran: «Die Erhöhung der Mindestfranchise trifft gezielt chronisch Kranke, ältere Menschen und finanziell Schwächere – die SP Schweiz verurteilt diesen Entscheid scharf.»

Damit ist auch der Konsumentenschutz einverstanden: Die Stiftung spricht in einer Medienmitteilung von einem «unverständlichen» Entscheid. «Wer mehr bezahlen muss, geht seltener zum Arzt – auch wenn eine Behandlung nötig wäre.» Dies könne dazu führen, dass Krankheiten schlimmer werden und später hohe Folgenkosten für teure Behandlungen nötig seien.

Wie geht es jetzt weiter?

Zur Einführung eines automatischen Anpassungsmechanismus ist eine Änderung im Krankenversicherungsgesetz nötig. Die Kompetenz zur Festlegung der Franchise hingegen liegt bereits beim Bundesrat.

Was hältst du von der geplanten Erhöhung der Mindestfranchise in der Krankenversicherung?

Mit der Annahme in der grossen Kammer erhält die Landesregierung den Auftrag, ein entsprechendes Gesetz zu entwerfen und die Mindestfranchise zu erhöhen. Noch ist unklar, wie gross die Erhöhung ausfallen soll, wann sie in Kraft tritt oder wie der Mechanismus ausgestaltet wird – spätestens in zwei Jahren muss die Motion umgesetzt sein. Während der Debatte hatte Nationalrätin Gutjahr betont, dass mehrere Umsetzungsmöglichkeiten in Betracht gezogen werden.

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