Lindt & Sprüngli gewinnt Rechtsstreit gegen Aldi

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LindorZu ähnliche Kugeln: Lindt & Sprüngli klagt gegen Aldi

Die Lindor-Kugeln sind auch über die Landesgrenzen hinaus bekannt. Nun geht Lindt & Sprüngli gerichtlich gegen einen heimischen Konkurrenten vor – und bekommt Recht.

Lindt & Sprüngli hat vor dem Aargauer Handelsgericht einen Erfolg erzielt.
Das Unternehmen klagte, weil ein Konkurrent ein Produkt lanciert hatte, das der Lindor-Kugel zu sehr ähneln soll. Im Bild eine Szene aus dem Superbowl-Werbeclip 2024.
Denn seit September verkauft Aldi eine eigene Version von Schokoladenkugeln unter der Marke Moser Roth (hier links im Bild), die laut Lindt & Sprüngli den Lindor-Kugeln zu ähnlich sind.
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Lindt & Sprüngli hat vor dem Aargauer Handelsgericht einen Erfolg erzielt.

imago images/Cover-Images

Darum gehts

  • Lindt & Sprüngli hat Aldi verklagt, weil deren Schokoladenkugeln den Lindor-Kugeln zu ähnlich sind.

  • Das Aargauer Handelsgericht hat Lindt & Sprüngli recht gegeben und den Verkauf der Aldi-Kugeln untersagt.

  • Aldi könnte nun Schadensersatzforderungen drohen, falls Lindt bis März 2025 klagt.

Seit über 50 Jahren sind die Lindor-Kugeln von Lindt & Sprüngli Teil der Schweizer Schokoladen-Welt. Das Produkt hat Fans rund um den Globus und fährt dem Unternehmen jährlich Millionenumsätze ein. Doch nun sah sich der Zürcher Schokoladenhersteller gezwungen, sein Kultprodukt vor Gericht zu verteidigen, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt.

Der Grund: Aldi Suisse bietet seit September eine eigene Version von Schokoladenkugeln unter der Marke Moser Roth an. Die «Weihnachts-Edition» in roten und blauen Verpackungen hat Lindt & Sprüngli auf den Plan gerufen. Der Vorwurf: Die Konkurrenz kopiere nicht nur die Farben, sondern auch die Verpackung und das Erscheinungsbild der Lindor-Kugeln – eine bewusste Referenz auf das Original.

So argumentieren Aldi und Lindt

Die Streitfrage ist komplex. Während Lindt auf den Schutz seiner Marke und des Gesamteindrucks pocht, betont Aldi die Eigenständigkeit ihres Designs. Die Verpackung der Moser-Roth-Kugeln sei funktional und entspreche den Standards der Branche.

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Doch das Aargauer Handelsgericht sah es anders. «Eine unnötige Anlehnung an die Lindor-Kugeln», urteilte das Gericht am 14. Dezember und erliess ein Verbot für den Verkauf der roten und blauen Moser-Roth-Kugeln.

Aldi droht Schadensersatzklage

Aldi muss nicht nur den Verkauf der Kugeln einstellen, sondern könnte auch Schadensersatzforderungen drohen, sollte Lindt bis März 2025 eine Klage einreichen.

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