WohnungsnotLinke wollen Eigentümer leerstehender Häuser enteignen
In Luzern herrscht Wohnungsnot, und dennoch lassen viele Eigentümer ihre Liegenschaften leer stehen. Die Jungen Grünen und die SP fordern die Stadt auf, diesem Zustand ein Ende zu setzen und unbewohnte Wohnräume gegebenenfalls zu enteignen.
Darum gehts:
In Luzern herrscht Wohnungsnot. Und doch, gelangen immer wieder Fälle von Wohnungen und Häusern, die nicht bewohnt werden, an die Öffentlichkeit. Ein Zeugnis dafür ist die Besetzung des Gebäudes an der Kellerstrasse durch das Kollektiv Kellerhaus: Das Kollektiv besetzte 14 Tage lang das Gebäude 28a, da der Eigentümer und der Willensvollstrecker das Haus trotz ihres Wohnpotenzials und der steigenden Mieten leer gelassen hatte. Eine ähnliche Besetzung fand auch im vergangenen Juni statt. Eine Gruppe von Aktivisten und Aktivistinnen besetzte ein historisches Gebäude an der Bruchstrasse 64 in Luzern.
Aus diesem Grund haben die Jungen Grünen eine Motion an den Stadtrat gestellt. Sie verlangen, dass jemand, der ein Haus besitzt, entweder darin wohnen oder es vermieten solle. Wenn dies nicht möglich sein sollte, sollte eine Enteignung erfolgen.
Überwachung leerstehender Immobilien als zentrale Massnahme
In dem Antrag weisen die Grünen darauf hin, dass im Sommer 2022 eine Leerstandsquote von 0,88 zu verzeichnen war, was einer hohen Anzahl ungenutzter Wohnungen entspricht. Daher schlagen die Grünen vor, dass die Stadt jene Häuser, die seit mindestens zwölf Monaten leer stehen, von den Eigentümern zum Marktpreis kaufen solle. Oder, falls dies nicht möglich sei, dass die Immobilie nach weiteren sechs Monaten enteignet werde, wenn sie immer noch leer stehe und kein Bauantrag gestellt wurde.
Eine ähnliche Forderung reichte die SP mit einem Postulat an den grossen Stadtrat ein, das von Mario Stübi und Gianluca Pardini unterzeichnet wurde. Der Schwerpunkt dieses Vorschlags liegt aber auf dem Leerstands-Monitoring. Stübi sagte gegenüber 20 Minuten: «Wer Wohnungen oder ganze Häuser besitzt und diese über mehrere Monate oder gar Jahre nicht vermietet, muss dies bei den Behörden angeben, und die Verwaltung muss Hinweisen aus der Bevölkerung über leerstehende Liegenschaften nachgehen und diese überprüfen.». Auf diese Weise, so Stübi, würde mehr Transparenz erreicht worden sei.
«Wir erachten jegliche Zwangsmassnahmen als nicht legitim und verfassungsrechtlich bedenklich oder gar unzulässig.»
Im Postulat werden aber auch Zwangsmassnahmen vorgeschlagen, die über die blosse Überwachung von unbewohnten Immobilien hinausgehen. Tatsächlich schlug die SP auch die Einführung von Steuernachteilen für Eigentümer von leerstehenden Häusern und schlussendlich die Möglichkeit der Enteignung dieser Häuser vor. Nach Ansicht der SP könnte die Stadt durch die Androhung der Enteignung mehr Druck ausüben, um in Verhandlungen mit den Eigentümern zu gütlichen Lösungen zu gelangen.
Was hältst du von der Enteignung leerstehender Häuser?
Der Luzerner Hauseigentümerverband (HEV) hält diese Massnahmen für verfassungsrechtlich bedenklich. Armin Hartmann, Präsident der HEV Luzern, sagte gegenüber 20 Minuten, dass sie diese Forderungen für unsinnig hielten. «Das Wohneigentum ist in der Schweiz verfassungsmässig geschützt und grundsätzlich haben Eigentümer die freie Verfügungsgewalt über ihr Eigentum.». Hartmanns Meinung nach lasse kein Hausbesitzer seine Liegenschaft absichtlich leer stehen, und bei Leerständen seien meist baurechtliche Abklärungen oder Baugesuche im Gang, oder es seien andere Rechtsfragen offen.
Die alternative Lösung des HEV
Nach Ansicht des HEV gäbe es jedoch eine Möglichkeit, das Problem der leer stehenden Immobilien zu lösen, ohne die Freiheit der Eigentümer zu beeinträchtigen, über ihre Immobilien nach eigenem Ermessen zu verfügen. Hartmann erklärt, dass Immobilien oft jahrelang leer stehen, weil die Rechtsverfahren zu lange dauern. «Die beste Lösung deshalb ist», so Hartmann, «wenn sich Rechtsverfahren beschleunigen lassen. Damit ist allen geholfen. Hier ist der Staat in der Pflicht.»
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