Nach Raser-FahrtLuxus-BMW bleibt in der Schweiz
Ein deutscher Autofahrer war im vergangenen Januar mit seinem BMW zu schnell unterwegs. Die Polizei schnappte ihn. Jetzt muss er sein Gefährt in der Schweiz zurücklassen.
Ein deutscher Autolenker muss nach seiner Raserfahrt in der Schweiz zumindest vorläufig auf seinen Luxus-BMW verzichten. Das Bundesgericht hat die vorläufige Beschlagnahme des Wagens bestätigt, mit der die später mögliche definitive Einziehung sichergestellt werden soll.
Der Deutsche war im vergangenen Januar ausserorts in seinem BMW X6 M mit fast 150 anstatt der erlaubten 80 Kilometern pro Stunde (km/h) in eine Radarkontrolle geraten. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg liess den Wagen beschlagnahmen, um dessen allfällige spätere Einziehung sicherzustellen.
Ein Wiederholungstäter
Zu Recht, wie nun das Bundesgericht auf Beschwerde des Mannes bestätigt hat. Die Richter in Lausanne erinnern daran, dass die Strafbestimmungen zum Strassenverkehr im Rahmen des Bundesprogramms «Via secura» auf Anfang 2013 verschärft worden sind. Dabei sei auch die Einziehung von Fahrzeugen neu geregelt worden.
Diese sei möglich bei besonderen skrupellosen Verkehrsdelikten oder wenn der Täter von weiteren schweren Verstössen abgehalten werden müsse. Vorliegend sei aufgrund der Raserfahrt eine Einziehung des BMW nicht ausgeschlossen, zumal der Betroffene gemäss seinen Heimatbehörden schon mehrere Tempoexzesse begangen habe.
Zur Sicherung der Einziehung sei die vorläufige Beschlagnahme nicht zu beanstanden, da es für den Betroffenen sonst ein Leichtes wäre, den BMW nach Deutschland in Sicherheit zu bringen. Laut Gericht ist das Strafverfahren gegen ihn allerdings zügig zu führen. (Urteil 1B_98/2013 vom 25. April 2013; BGE-Publikation) (sda)