LuzernLinke stellen mutmasslichen Vergewaltiger aus eigenen Reihen an den Pranger
Einem Mann aus der linken Szene Luzerns wird versuchte Vergewaltigung vorgeworfen. Eine Anzeige gibt es nicht. Eine linke Gruppierung stellt ihn dafür nun an den Pranger. Ein Insider ordnet die Lage ein.
Darum gehts
Ein junger Mann, der sich in erster Linie in der linken Szene in Luzern bewegt, soll versucht haben, eine Frau zu vergewaltigen.
Nun übt eine linke Gruppe Selbstjustiz und stellt den Mann an den Pranger.
Allerdings wurde nie eine Anzeige gegen den Mann erstattet.
Ein junger Mann* aus der linken Luzerner Szene wird an den öffentlichen Pranger gestellt, weil er vor vier Jahren versucht haben soll, seine Ex-Freundin zu vergewaltigen. Demnach soll der Mann damals in einer Beziehung mit dem Opfer gewesen sein. Als es kriselte und sich die Betroffene von ihm distanzierte, habe er sexuelle Gewalt angewendet.
In der Folge kam es zur Trennung zwischen dem Paar und die Frau soll sich danach mehreren Personen im gemeinsamen Umfeld anvertraut haben. Dabei kam zum Vorschein, dass der Mann ihr zuvorgekommen war. Er soll allerdings die Tat verharmlost und heruntergespielt haben.
Die Unbekannten, welche die Geschichte nun aufrollen und veröffentlichen, bezeichnen seine Aussagen als «exemplarisch für ein täterschützendes Verhalten». Die Personen, welche zur Selbstjustiz greifen, schreiben weiter, dass es ihnen wichtig sei, diese frauenverachtenden Aussagen nicht zu verschweigen.
Früher Linksextremist, heute Fachpsychologe
Verschwiegen wird allerdings, dass das mutmassliche Opfer nie eine Strafanzeige gegen den Mann eingereicht hatte. Dies kann darauf zurückgeführt werden, dass die linksradikale Szene den Rechtsstaat kategorisch ablehnt und darum Selbstjustiz übt. Dies bestätigt Adrian Oertli aus Zürich auf Anfrage von 20 Minuten. Er war selbst jahrelang in der gewaltbereiten linksextremen Szene aktiv, ehe er den Ausstieg schaffte.
Heute arbeitet Oertli als Fachpsychologe für Psychotherapie und er sagt: «Eine Person öffentlich an den Pranger zu stellen, ist eine vernichtende Reaktion und damit will diese Szene den Rechtsstaat ausschalten.» Aber gerade der Rechtsstaat zeige mehr Respekt gegenüber den Individuen und verbaue ihnen nicht den Weg zurück in die Gesellschaft.
Auffällig ist laut Oertli in diesem Fall, wie wenig nachvollziehbar im anonymen Artikel beschrieben wird, wie sich dieser Vorfall abgespielt haben soll. Weiter verweist Oertli darauf, dass sich auf den vermeintlichen Portalen veröffentlichte Vorwürfe schon mehrfach als haltlos erwiesen haben.
Selbstjustiz ist in der Schweiz verboten
Regina Aebi-Müller, ordentliche Professorin für Privatrecht an der Universität Luzern, sagt gegenüber Zentralplus: „Ein Rechtfertigungsgrund für eine derart gravierende Verletzung der Persönlichkeit liegt offensichtlich nicht vor.“ Selbst wenn der Vorwurf eines schweren Sexualdelikts zuträfe, würde dies einen medialen Pranger nicht rechtfertigen .» Wie sie weiter sagte, ist Selbstjustiz in der Schweiz verboten.
Der Betroffene reagierte auf eine schriftliche Anfrage von 20 Minuten bis am Sonntagnachmittag nicht.
*Name der Redaktion bekannt
Bist du schon zu Unrecht an einen Pranger gestellt worden?
Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?
Hier findest du Hilfe:
Polizei nach Kanton
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche
Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein
Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer
LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133
Alter ohne Gewalt, Tel. 0848 00 13 13
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Beratungsstellen für gewaltausübende Personen
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